Porno-Abmahnung: neue Abmahnungen bei anderen Providern nicht ausgeschlossen, Anwalt rät zur Gelassenheit

Bereits am gestrigen Sonntag fassten wir hier alles Wissenswerte zum Thema Redtube-Abmahnungen zusammen. Die abgemahnten Nutzer sollen 250 Euro für das angebliche Schauen eines Erotikfilms auf dem Portal Redtube bezahlen, hierbei gibt es nun mittlerweile viele Benutzer, die nicht das Anschauen vermuten, sondern auch Vertipper-Domains und Malware werden mittlerweile von vielen nicht mehr ausgeschlossen. Interessierte zum Thema Redtube-Abmahnung können sich die besagten drei Beiträge (1,2 & 3) gerne durchlesen, die große Zusammenfassung kann aber auch reichen.

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Neue Nachrichten zum Thema kommen aus dem Hause der Anwälte Werdemann / von Rüden, mit denen ich gerade noch kurz telefoniert habe, um die Meldung zu verifizieren. Die Berliner Anwälte, die das Portal Abmahnhelfer betreiben, teilen mit, dass sie seit Mitte der letzten Woche mit über 1.000 Betroffenen telefoniert haben.

Dabei scheint es sich ausschließlich um Anschlussinhaber der Deutschen Telekom zu handeln. Anhand der Aktenzeichen der Rechtsanwaltskanzlei U+C ist ersichtlich, dass zehntausende Internetanschlussinhaber betroffen sind. „Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden oder bereits wurden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschland oder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können“, teilt Rechtsanwalt Johannes von Rüden in der Pressemitteilung mit.

Tatsächlich gehen alle bei der Kanzlei eingegangenen Abmahnungen auf verschiedene Auskunftsbeschlüsse unterschiedlicher Kammern des Landgerichts Köln zurück, in dessen Gerichtsbezirk die Telekom ihren Sitz hat. „Wir haben in Eilverfahren Akteneinsicht beantragt und konnten am frühen Montagmorgen die ersten Akten einsehen“, sagte der auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwalt in Berlin. In dem Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 12.08.2013 unter dem Aktenzeichen 226 O 86/13 sind alleine 1.000 IP-Adressen gelistet, die auf den Film „Amanda’s Secrets“ zugegriffen haben sollen.

Auch zur Erfassung der Daten ist etwas zu lesen: „…aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will. Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken. Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden“.

In der Sache rät von Rüden Betroffenen zu Gelassenheit und zur genauen Prüfung der Ansprüche. „Betroffene sollten überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies bürgt die Gefahr, dass man sich so über Jahre bindet und auch beim Abruf des Films auf anderen Portalen in Anspruch genommen werden könnte.“ erklärt von Rüden.

Das Gericht unterlag wohl einem Irrtum als es dem Antrag stattgab, denn in dem Beschluss heißt es wörtlich „Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. 19a UrhG vor.“– „Das ist pikant, denn in dem Antrag steht nichts von einer Tauschbörse“, sagte Johannes von Rüden.

In der Rechtsprechung hat das Streaming bisher keine wesentliche Rolle gespielt, „Das war bisher nur ein Thema für die Rechtslehre“, sagt von Rüden. Fest steht, dass das Streaming ähnlich behandelt wird, wie das Filesharing – das Streaming also eine Vervielfältigung im urheberrechtlichen Sinne darstellt. Diese Vervielfältigung könnte aber nach § 44a UrhG oder § 53 Abs. 1 UrhG gerechtfertigt sein.

„Für Nutzer seriöser Erotikportale ist es nicht möglich, auf den ersten Blick zu erkennen, woher die hochgeladenen Dateien stammen und ob diese von rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammen.“ erläutert der Berliner Rechtsanwalt und macht damit zeitgleich tausenden von Betroffenen Hoffnung. Mittlerweile hat das Team von Abmahnhelfer.de hunderte gleichlautende Abmahnungen der Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen zurückgewiesen.

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50 Kommentare

  1. Kann ich auch einfach so die 15€ Schadenersatz an U+C überweisen, um mir die 235€ Detektivarbeit zu sparen?

  2. Das Niveau fällt auch immer tiefer bei stadt-bremerhaven. Sind wir hier bei der bild zetung?

  3. @Julian was hat das denn hier mit der *Bild Zeitung zu tun? Der gute caschy versucht hier Informationen über den Fall weiterzugeben. Solltest du mal betroffen sein wünsche ich dir aber alles gute 🙂

  4. Abmahnwahnsinn. Vielleicht sollten die Betroffenen mal mit Kontakt durch einen Anwalt eine Gegenrechnung stellen?
    Ich würde mir das überlegen, so nach dem Motto, ich muß das bearbeiten, es basiert anscheindn nicht auf gültigem Recht, dazu wurden die IPs u.U. illegal erworben. Da fällt dann eine Bearbeitungsgebühr meineseits an.

    @Julian:
    Inwiefern? Die Info, daß hier Menschen u.U. unrechtmäßig und gegen Gestze verstoßend abgemahnt werden sollte doch publik gemacht werden.

  5. Genauso sinnvoll, wie 1000 Euro an die zu überweisen?

    Also nen Teilbetrag ohne da vorher anrufen ist soziemlich das bescheuertste, was man tun kann.

    Alles abheften, Mahnbescheid wiedersprechen und sparen, falls es in 1-2 Jahren zum prozess kommt würd ich wohl so machen… 🙂

    So wie es aussieht kann man dann nach dem Prozess – wenn man denn Schuld hatte und alles rechtens ist – nur so maximal 500-700 euro zahlen mit den Prozesskosten…

    Wenn du jetzt einen Teilbetrag zahlst trudeln evtl. Abmahungen für alle anderen Filme ein, die du geguckt hast.

  6. Bei der Menge von Abmahnungen hoffe ich insgeheim, dass jemanden die Sicherungen durchbrennen und er seinem Unmut in der Kanzlei „kundtut“.

  7. Es sollte für Abmahner eine Strafe geben, wenn sie fehlerhaft abmahnen: Die durch Massenabmahnung abgemahnte und belästigte Person müsste mit dem 10fachen Streitwert entschädigt werden (Rufschädigung, Zeitaufwand, verminderte Lebensqualität durch „Ungewissheit“ und und und). Hütchenspiele sind auf der Straße schließlich auch verboten.

    Das würde echte Abmahnungen (nicht massenhaft) unberührt lassen und die Massenabmahnungen bei schlampiger Arbeit (also immer) viel mehr Kosten, als es „einbringt“ bzw. ergaunert.

    Sollten obige Fakten stimmen, gehört der Richter, der dies erlassen hat, entlassen und seine Bezüge sowie weiteren Ansprüche verfallen – samt Grundsicherung für Mittellose (also so wie in Amerika, wenn man dumm ist – ab zur Wohlfahrt).

  8. Es schaut ja irgendwie so aus, als ob das Gericht dem Antrag auf Auskunft stattgegeben hat, ohne diesen richtig durchzulesen. Wahrscheinlich haben sie gedacht: ach, naja, schon wieder 1000 Filesharing-IPs, holt euch die Daten von den Betreibern… Dann noch nen Standard-Text als Begründung…
    Es ist ja noch nicht mal bekannt, wie die Kanzlei an die IP-Adressen kam, die diskutierten Varianten sind ja alle wohl nicht wirklich seriös (Virus, Honeypot-Seite r**tube.net, manipulierte Werbung). Dann gibt es scheinbar auch Fehler bei der Bearbeitung des Antrags durch das Gericht. Außerdem kann man beim Streamen vermutlich nicht von einem nicht-geringfügigem/gewerblichen Urheberechsverstoß wie beim Filesharen, man lädt beim Anschauen eines Streams ja nichts hoch, ich dachte für den Fall gab es mal eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100€ (diese wurde ja nur durch das Uploaden = nicht geringfügiger Urheberechtsverstoß) ausgehebelt; bin kein Jurist, vielleicht ist das schon wieder geändert worden.
    Alles zusammen wirkt das ganze recht dubios, ich bin mal gespannt wie die Anwälte der Abgemahnten dagegen vorgehen werden…

  9. Warum überprüft das Landesgericht Köln nicht zuerst ob es sich wirklich um einen strafbestand handelt bevor es Provider zwingt die Namen der Kunden herauszugeben? Oder die Legalität der Herkunft der IP Adressen zu überprüfen?

  10. Warum überprüft das Landesgericht Köln nicht zuerst ob es sich wirklich um einen strafbestand handelt bevor es Provider zwingt die Namen der Kunden herauszugeben? Oder die Legalität der Herkunft der IP Adressen zu überprüfen?

  11. Teilzahlung könnte Schuldeingeständnis bedeuten. Damit wäre ich vorsichtig.

    Kann man nicht eine Abmahnung gegen unrechtmäßige Abmahnungen veranlassen? Dann würde es richtig teuer für die Kanzlei. Und ein Wiederholungfall wohl deren Bankrott.

  12. zum Glück ist der Abmahnwahnsinn noch nicht in der Schweiz angekommen. Den Anwälten sind auch alle Mittel recht um an das grosse Geld zu kommen, die Abmahnanwälte ziehen den ganzen Beruf in ein schlechtes Licht.

  13. Es ist schon die dritte nachricht über das selbe Thema.

  14. @Manuel: Weil es in diesem Fall nicht um einen Straftatbestand geht! Es geht einzig um zivilrechtliche Ansprüche (sprich: Geld verdienen).

    Wenn es zu Ermittlungen bezüglich einer Straftat käme, wäre die Staatsanwaltschaft involviert, die Beschuldigten hätten lustige Sachen wie Hausdurchsuchungen (die, was man so hört, mittlerweile auch immer „fahrlässiger“ durchgewunken werden) und Vernehmungen an der Backe. UND wahrscheinlich zusätzlich noch den zivilrechtlichen Kram.

  15. Kann ich da jetzt weiter auf youporn rumsurfen oder kann ich dadurch irgendwelchen Ärger bekommen?

  16. @Markus: Du kannst ja mal versuchen, die abzumahnen. Hast Du das nötige Kleingeld übrig? Von Zeit und Nerven mal ganz zu schweigen.

  17. Hätte man diese Filme eigentlich noch irgendwo kaufen können oder gibt es die nur noch als „kostenloses“ (=werbefinanziertes) Streaming? Dann wäre ja der ganze Film teil der Abmahn-Abzocke…

  18. Das ist doch relativ egal, ob du den Film kaufen kannst. Du kannst auch Privat so einen Film drehen und reinstellen. Wenn es dann wer anders guckt hat er evtl. die Rechte verletzt.

    Letzendlich ist die Summe so gering, dass die meisten Leute garnicht 2 mal überlegen und einfach Zahlen werden. Selbst wenn man noch nie auf Redtube war könnte die Masche klappen. Weil beweisen, dass den Abmahnern ein Irrtum unterlaufen ist ist evtl. deutlich teurer.

  19. Nun, eine Abmahnung wo das Geld nicht auf ein Anderkonto der abmahnenden Kanzlei, sondern auf das Konto des Auftraggebers dieser Kanzlei gezahlt werden soll, dazu noch auf ein Konto in der Schweiz, da würden bei mir schon mehr als nur 1 Alarmglocke bimmeln.

    Auf solche Seiten wie die genannte, würde ich mich sowieso nur mit Browser-in-the-Box begeben… 😉

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