OLG Köln weist Klage gegen tagesschau-App ab, Zeitungsverlage gehen in Revision

Die tagesschau-App hatte es seit ihrer Veröffentlichung Ende 2010 nicht immer leicht. Ein durch Rundfunkgebühren finanziertes Konkurrenzprodukt zu Nachrichten-Apps von Verlagen sei sie, so die Argumentation der klagenden Verlegerseite. In erster Instanz waren die Verleger damit erfolgreich, in zweiter Instanz wurde das Urteil nun aufgehoben, da die App die entsprechenden, nötigen Genehmigungen besitzt.

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Das Oberlandesgericht Köln begründet das Urteil damit, dass es keine Rolle spielt, ob das Angebot in der App presseähnlich ist oder nicht. Die App ist nur ein Transportmittel für die Inhalte von Tagesschau.de, da sie die gleichen Inhalte für den Nutzer bereitstellt.

ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant Lutz Marmor zur Entscheidung des Gerichts: „Für die vielen Nutzer der tagesschau-App ist das eine gute Nachricht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass die tagesschau-App rechtmäßig ist. Unabhängig von der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation. Wenn Verlage z. B. hochwertige Videos wie die ‚tagesschau in 100 Sekunden‘ in Zeitungs-Websites einbinden, kann das deren Attraktivität steigern. Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor.

Ganz aktuell kam allerdings bei uns schon eine Meldung der Verlage rein, die in Revision gehen wollen. Sie teilen mit:

Wenn das heute vom Oberlandesgericht (OLG) Köln verkündete Urteil Bestand hätte, wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar. Sie wären wettbewerbsrechtlich tabu“, das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, in Berlin. Vor diesem Hintergrund werden die Zeitungsverlage das zugelassene Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen.

Das OLG Köln hat im Kern darauf abgestellt, mit der Genehmigung des Konzepts für tagesschau.de durch die Gremien des NDR sei auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots tagesschau-App „legalisiert“. Eine Praxis, die ein „genehmigtes Konzept“ umsetze, dabei aber gegen ein Verbot des Rundfunkstaatsvertrags verstoße, müsse durch die Mitwettbewerber wettbewerbsrechtlich untersagt werden können, hielt Wolff dagegen.

Der BDZV-Hauptgeschäftsführer wies darauf hin, dass das OLG in der Sache, den eigentlichen wettbewerbsrechtlichen Fragen, gar nicht entschieden habe. Die Vorinstanz, das Landgericht Köln, hatte den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben und das Textangebot in der umstrittenen Tagesschau-App als unzulässig untersagt.

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3 Kommentare

  1. Lustig, was erwarten die dann noch lebenden Zeitungsverlage von der Revision? Das Monopol, mittels „Copy and Paste“ DPA-Meldung als Text zu verbreiten…?

  2. Rainer Zufall says:

    Wieder mal ein Paradebeispiel für eine überflüssige App. Die Website von der Tagesschau funktioniert mittlerweile auf allen Geräten perfekt. Keine Ahnung, wieso man sich da ein zusätzliches Programm installieren sollte. Aber heutzutage sind ja die meisten Nutzer schon überfordert, wenn man ihnen sagt, sie sollen doch einfach im Browser ein Lesezeichen anlegen.

  3. Die app ist Spitze, die Entscheidung des OLG richtig, kein normaler User ist wegen so nem Pipifax überfordert und der Raine Zufall nervt in letzter Zeit nur noch rum hier. Hast wohl keine Freunde und Weihnachten steht vor der Tür?

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