Nokia Lumia 1020 Zubehör: Diese Drohne will garantiert jeder

Das Nokia Lumia 1020 ist noch gar nicht erhältlich, aber es gibt bereits Zubehör, das dafür sorgt, dass man das neue Kamera-Flaggschiff von Nokia noch dringender möchte. Lehman Aviation bietet ein UAV (Unmanned Aerial Vehicle) für das Smartphone an, welches allerdings wohl eher nicht für den durchschnittlichen Käufer gedacht ist.

LA300_lumia1020
Das LA300 genannte Fluggerät lässt sich mit dem Lumia 1020 bestücken und ist nicht nur in der Lage coole Fotoaufnahmen zu machen, sondern kann auch für Live-Videoübertragung genutzt werden. Für die Steuerung ist noch ein Windows 8-Tablet nötig. Mit ihm kann man dann eine Route festlegen, die von der Drohne automatisch abgeflogen wird. So sind Reichweiten von von 15 km Umkreis möglich.

[werbung] So mal eben zum Ausprobieren wird sich das LA300 wohl niemand zulegen, dafür sorgt allein schon der Preis von 4990 Euro (was für so ein Gerät aber anscheinend noch günstig ist). Dafür lässt sich das Gerät auch in widrigen Umgebungen einsetzen. Es kann Windstärken von 35 km/h wegstecken und auch im Temperatur-Bereich ist es recht flexibel (-25°C – +60°C). Mit 92 cm Spannweite und einem Gewicht von 950 Gramm ist es zudem auch einfach zu transportieren.

Auf der Facebook-Seite des Herstellers sieht man ein paar Bilder, die mit anderen Fluggeräten erstellt wurden. Sieht sehr stark aus, die Bilder, die mit dem Lumia 1020 gemacht werden, dürften dem in nichts nachstehen. Im Online-Shop von Lehman Aviation kann man das ultimative Lumia-Zubehör bereits vorbestellen, die AUslieferung soll dann im September erfolgen.

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10 Kommentare

  1. Ohne Bilder zu sehen geh ich den Hype nicht mit, sry.

    Bleib bei meinen go pros, bis zu 4k, oder massig fps bei fullhd. Das mit dem Handy ist kindisch, und hochgradig lächerlich.

  2. Christian says:

    Über die NSA beschweren aber dann selber spionieren ^^

  3. Achim Junker says:

    Ich sehe da vor allem ein rechtliches Problem…
    einfach mal aufsteigen lassen und eventuell in die Privatsphäre , Fremder Personen, eindringen, wird in Deutschland sicherlich straf und zivilrechliche Probleme mit sich bringen…

  4. @Achim Junker: Kommt immer drauf an WER das macht. Sieht man ja an der NSA und unserem Innenminister der das noch für EDEL hält..

  5. UAV’s sind in Deutschland ohnehin verboten – zumindest im Privatbereich (bei der Bundeswehr ist das wieder was anderes 🙂 )
    Modellflieger (und dazu zählt ja immerhin auch diese Drohne, sofern sie im Privatbereich genutzt wird) dürfen hierzulande nur auf Sicht fliegen. Das bedeutet ohnehin, dass man selbst steuern muss. Sogar FPV (First-Person-View, eine Kamera im Cockpit mit Liveübertragung nach unten und dann steuern aus Sicht des Cockpits) ist hierzulande leider nicht erlaubt, da das Fluggerät dann als Drohne gilt.

  6. @ Chris:
    „Sogar FPV (First-Person-View, eine Kamera im Cockpit mit Liveübertragung nach unten und dann steuern aus Sicht des Cockpits) ist hierzulande leider nicht erlaubt, …“

    Wieso leider? Wenn du die Welt von oben betrachten willst, mach doch einen Segelflugschein oder lass dich von jemand mitnehmen oder buch eine Ballonfahrt oder oder oder …

  7. @Chris – und wer kontrolliert das, ob ich „auf Sicht“ fliege oder nicht?

  8. @ Dominik:
    Muss man denn unbedingt alles machen, nur weil das Risiko, erwischt zu werden, verschwindend gering ist? Sehr rebellisch …

  9. FPV fliegen ist in Deutschland erlaubt, wenn es einen Spotter gibt der das Flugzeug beobachtet und mit dem FPV-Piloten in Verbindung steht oder via Lehrer-Schüler die Kontrolle übernehmen kann.

  10. Spannerweite trifft es wohl her als Spannweite. Das Ding sieht recht groß und kantig aus, es könnte jemanden verletzten, ich möchte nicht da drunter stehen, wenn es aus Versehen runterkommt.

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