MyTaxi darf laut Gerichtsurteil 50 % Rabatt gewähren

mytaxiDie App MyTaxi erlaubt es Kunden in Deutschland über mobile Endgeräte ohne Anrufe Taxis zu bestellen und auf Wunsch sogar direkt zu bezahlen. Für Aufsehen und Rechtsstreitigkeiten hatte eine Rabattaktion aus dem Mai 2015 gesorgt, welche Fahrgästen 50 % Rabatt auf den Fahrpreis eingeräumt hatte. Im Juni urteilte das Stuttgarter Landgericht, diese Aktion sei rechtswidrig gewesen. Doch jene Schlappe ist nun kaum noch eine: Denn das Hamburger Landgericht wiederum erklärt die Rabatte jetzt rückwirkend für rechtmäßig.

Teilnehmende Fahrer profitieren bei MyTaxi von einem breiteren Kundenkreis, müssen aber eine Provision für jeden Fahrgast an den App-Anbieter abführen. Die genauen Vereinbarungen zwischen MyTaxi und den Fahrern sind dabei ein ewiger Streitpunkt zwischen dem Anbieter, einer Tochter von Daimler, sowie dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Letzterer hatte dann auch gegen die 50-Prozent-Aktion geklagt. Man wollte ein bundesweites Verbot für derartige Aktionen erreichen. Das Hamburger Landgericht wiederum kommt aber zu der Schlussfolgerung, es sei kein Verstoß gegen des Personenbeförderungsgesetzt festzustellen.

Der BZP-Präsident Michael Müller spricht von einer „Fehlentscheidung“ und ist immer noch davon überzeugt, „dass die Rabatte von MyTaxi rechtswidrig sind“. Laut Müller sei eine Rabattierung des offiziellen Taxitarifs durch das Personenbeförderungsgesetz nämlich in Deutschland untersagt. Der BZP werde das Gerichtsurteil und dessen Begründung nun ausgiebig prüfen und weitere rechtliche Schritte abwägen. Anders sieht die Stimmung bei MyTaxi aus: In einem Tweet freut sich das Unternehmen über das Urteil, welches den Anbieter darin bestätige „den eingschlagenen Weg fortzuführen“, erklärt der Sprecher Stefan Keuchel. Folgerichtig hat MyTaxi auch gleich mal die nächste 50-Prozent-Rabattaktion für den Zeitraum vom 21.09.2015 bis zum 04.10.2015 in über 40 Städten angekündigt.

MyTaxi

Ausgeklammert bleiben wird der Raum Stuttgart – dort gilt das eingangs erwähnte Urteil des Stuttgarter Landgerichts nämlich weiterhin. Die neue und dazu im Gegensatz stehende Entscheidung des Landgerichts Hamburg hat darauf keinerlei Einfluss.

In Deutschland ist es generell so, dass die Taxifahrten durch die Behörden einer Preisbindung unterliegen. Taxiunternehmen dürfen jene Preise weder über- noch unterschreiten. MyTaxi hat sich jedoch eine Lücke gesucht, weil der Anbieter argumentiert Fahrten nur zu vermitteln, nicht aber selbst anzubieten. So erhielten die Taxifahrer nämlich weiterhin den vollen Fahrpreis – allerdings verzichtete MyTaxi auf seine Provision in der Höhe von 7 %. MyTaxi wirbt dann recht geschickt damit, dass MyTaxi selbst den Kunden quasi 50 % erlasse / zurückzahle. Die Taxiverbände sind weiterhin „not amused“. man darf gespannt sein, ob die Rechtsstreitigkeiten sich nun in weiteren Instanzen fortsetzen könnten.

(via MyTaxi)

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8 Kommentare

  1. Wenn die Zusammenfassung hier passt, dann sieht es also so aus: Dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband sind die Taxifahrer egal. Die bekommen ja ihr zugesprochenes volles Beförderungsentgeld. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband will anscheinend nur, dass sich ihre Mitglieder keiner weiteren Konkurrenz stelllen müssen. Auf die Taxifahrer kommt es dem Verband doch gar nicht an. Hauptsache man hält die Marktanteile und steckt das Geld weiterhin ein.

  2. Also ich nutze myTaxi ganz gerne. Es ist einfach so faktisch, wenn man nicht erst umständlich beschreiben muss von wo man denn abgeholt werden will, denn nicht immer hat man eine genaue Adresse.
    Zudem weis der Taxifahrer genauer wen er abholen soll und ich wer mich abholt.

    Die Fahrer bei denen ich bisher mit gefahren bin haben sich auch durchweg positiv über mytaxi geäußert.

    Solange die Fahrer vernünftig bezahlt werden und nicht unter diesen Rabattaktionen leiden müssen ist doch eigentlich alles in Ordnung.

    Der Fahrer bekommt seinen vollen Lohn und ich muss nur die Hälfte zahlen.
    Ich frag mich zwar wie myTaxi das finanziert aber das ist ja im Grunde ihr eigenes Problem.
    Sie sollten allerdings schauen, dass es nicht unter preis-dumping fällt. Das wäre wettbewerbsrechtlich ein Problem.

  3. Fabian. Das siehst Du richtig. Der Taxifahrer erhält den vollen Preis, er hat keinerlei Verlust. Die Taximafia will nur keine Konkurrenten haben.

  4. Ich warte noch auf den Tag, an dem diese Wettbewerbsbeschränkungen im Personenbeförderungsgeschäft endlich mal abgeschafft werden. Nur weil wir uns an feste Tarife für Taxifahrten gewöhnt haben, heißt das doch nicht, dass man sie nicht abschaffen und kann. Der freie Markt wird hier massiv beschnitten

  5. @Marie-Luise Orland (Schokohamster):

    Mal ’ne ganz blöde Frage von mir:

    Wie sieht es denn mit den Preisen so aus? Läuft da immer noch die 50%-Rabatt-Aktion?

  6. @Dennis:
    Aktuell gibt es keinen Rabatt. Es wird also genau so viel fällig als würde man ein x-beliebiges Zaxi nehmen.

    Ich hab zwar myTaxi das erste mal bei der letzten rabattaktion genutzt aber auch ohne Rabatt ist myTaxi sehr praktisch.
    So Sachen wie Standort Übermittlung, sehen wie lange mein Fahrer zu mir braucht und wo er gerade ist, Fahrer als fovoriten speichern und direkt anfordern, einfaches bezahlen per APP (PayPal möglich), etc.

  7. @Marie-Luise Orland
    Marketing Budget 🙂 wie jedes andere Unternehmen das Gutscheine etc. raus gibt auch.

  8. @Kolle: aber auch das Marketingbudget wächst nicht an Bäumen. 😉

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