Mozilla in der Abmahnfalle?

Heutzutage wird wegen jedem Scheiss abgemahnt. Ganz gerne auch wegen Newslettern. Diese bieten normalerweise ein Opt-in-Verfahren an. Heißt: Ich trage meine E-Mail-Adresse ein und bekomme erst noch einmal eine E-Mail, in der ich noch einmal bestätige, dass ich den Newsletter tatsächlich erhalten will (und bestätige gleichzeitig die Echtheit meiner Adresse). Soweit gängige Praxis. Bislang scheinbar nicht bei Mozilla.

Dort kann man bis jetzt jeden eintragen. Trägt man zum Beispiel mich ein, so könnte ich versuchen, Mozilla abzumahnen. Klingt irrsinnig, ist aber so. Da ich weiss, dass hier einige Mozilla-Menschen mitlesen: ändert vielleicht mal was dran, ich möchte nicht, dass ihr abgemahnt werdet. Danke auch an Chris von F!XMBR, der mir das Thema „zugearbeitet“ hat.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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24 Kommentare

  1. Double-Opt-In halte ich ja auch eher für einen Mythos. Speziell all die tollen Web2.0 HypeSachen müllen einen sofort nach der Anmeldung mit Newslettern zu…

  2. Mozilla
    650 Castro Street, Suite 300
    Mountain View, CA 94041-2021
    (650)903-0800

    Ob die Abmahnung dort jemals Ankommen wird?

  3. @ Palli: Jo, hab mich auch schon gefragt, ob Mozilla eigentlich ne deutsche Niederlassung hat. Denn wenn nicht, dann kann denen das deutsche Gesetz sowieso egal sein, selbst wenn Webseite und Newsletter auf deutsch angeboten werden.
    Aber in dem Fall kämen sicher ein paar Leute auf die Idee, stattdessen Mozilla nahestehende deutsche Vereine zu verklagen, siehe Wikimedia Deutschland e.V.

  4. @Palli: Aber selbstverständlich. Mozilla ist nicht gerade ein anonymes Blog auf blogger.com. Auch mit Sitz in den USA haben sie sich in Deutschland an die (in vielen Fällen unzulänglichen) Gesetze zu halten. Was meinst Du wohl, warum Du in Deutschland Facebook und Twitter aufrufen kannst, in Libyen, Syrien und anderen Ländern teilweise nicht. 😉

  5. Nachtrag: Und selbst wenn nicht, ich bin nunmal kein Anwalt, gebietet es schon der gesunde Menschenverstand. Du, ich, wir alle können da derzeit jede Mail-Adresse eintragen und alle Leute anmelden, von denen es wir wollen – oder nicht…

  6. Ich fühle mich zwar ein bisschen trollig, während ich das schreibe, aber es muss „anscheinend“ heissen und nicht „scheinbar“.

    „Bislang scheinbar nicht bei Mozilla.“ bedeutet nämlich, dass es nur so aussieht, aber in Wirklichkeit ganz anders ist (und in dem Fall könntest du Mozilla dann nicht abmahnen).

    Sorry bussi bussi für diesen Kommentar, aber manchmal schmerzt diese scheinbar-anscheinend-Verwechslung einfach zu sehr 🙂

  7. So hat jeder seinen Fetisch andreas. Ich hasse zum Beispiel immer dieses „einzigSTe 😉 Ich werd mal dran denken…..

  8. @ Chris
    Und woran sollte Mozilla erkennen das eine E-Mailadresse Mustename@googlemail.com einem deutschen Nutzer zuzuordnen ist?

  9. Herr Bergmann says:

    Knorke, Caschy, endlich mal ein anderer, der den Leuten den Unfug mit dem „einzigSTen“ erklärt.
    Danke, fühl dich geschulterklopft!
    Danke: das heißt auch für deine Arbeit!

  10. als ob das Mozialla auch nur ansatzweise interessiert. Mal abgesehen davon dass es im Internet viel schlimmeres gibt als ein Newsletter ohne Opt-in

  11. @Caschy und ich hasse die Wörter „eingeschalten“, „ausgeschalten“ oder „freigeschalten“ 😉
    Diese Art zu schreiben und sprechen verbreitet sich wie die Pest im Internet…

  12. @Gabriel: jau, das hasse ich auch, gibt auch Stilblüten wie: „ich schrob“ (schrieb) m( Ich mag auch doppelte und dreifache Satzzeichen zur Untermauerung der Wichtigkeit!!!

  13. Alter Schwede says:

    @Andreas: Auch bei Herrn Meier Latein gehabt ? Prima. Beim Mittagessen kann mich schon keiner mehr leiden, weil ich ständig die richtige Anwendung des Konjunktivs korrigieren muß. Herr Meier war halt sehr gründlich. Lateiner eben(gerne auch mit d am Ende genommen:ebend). Frau Müller war leider in der Rechtschreibunng nicht ganz so erfolgreich 😉

  14. Palli hat schon Recht. Der Anbieter der Website sitzt im Ausland, konkret in den USA und da greifen deutsche Gesetze nun mal nicht. Dabei ist es wohl nebensächlich, in welcher Sprache das Angebot verfasst ist.

  15. Meine Lieblingsseuche: „Das ist Standart“.

    http://www.k-faktor.com/standart/

  16. Haha die anwälte scheinen momentan wieder ne abmahnwelle zu haben ich hab auch post wegen nem müll bekommen hrhr..

  17. @cashy
    Schreib doch ruhig mal einen Artikel zum Theme „Stilblüten“ oder „was nicht alles in der deutschen Sprache vorkommt“ (nicht ernst zu nehmende Themenvorschläge 😉 )

    Mein Lieblinlings-Geht-ja-gar-nicht:

    „Als wie“ (Liebe Sachsen, ist nichts persönliches, ich hab Euch sehr gern und wohn auch sehr gern hier, aber das ist manchmal wirklich grausam 🙂 )

    So, reicht mit OT

    Ich würde es durchaus interessant finden zu erfahren ob es einer deutschen Abmahnkanzlei gelingt Firefox erfolgreich abzumahnen. Aber sicherlich ist wieder, wie wieter oben geschrieben, irgendeine kleine deutsche Seite dran, die sich damit beschätigen muss.

    Nick

  18. Aber in den USA hat Mozilla doch das gleiche Problem, oder? Ich kenne mich jetzt nicht in der Gesetzeslandschaft dort aus, aber ich kann mich vorstellen, dass es damit ähnlich aussieht.
    Und in Amerika geht’s sowieso flotter, wenns darum geht ein Unternehmen zu verklagen bzw. abzumahnen

  19. Da Du für die Blogeinnahmen wahrscheinlich ein Gewerbe angemeldet hast und mit der eMail-Adresse auch für Blogbesucher erreichbar bist, hat Mozilla es ganz leicht, aus der Nummer rauszukommen: Da Du gewerbeangemeldeter Techblogger bist und Mozilla ein Tech-Unternehmen ist, wäre dies erlaubte Werbung, da ein geschäftliches Interesse vermutet werden kann.

    Aber das sind rechtliche Haarspaltereien. Für Privatleute natürlich ein Ärgernis. Ich selbst habe vor einiger Zeit mit Newslettern von ab-in-den-urlaub.de und noch irgend einem anderen Unister-Angebot zu kämpfen gehabt. Aber auf meine Support-Mail wurde schnell reagiert.

    Wäre mal interessant, ob die inzwischen auch auf Double-Opt-In umgestellt haben.

    @Gilly: Wenn Du Dich irgendwo anmeldest, ist das Double-Opt-In für Newsletter eigentlich nicht mehr verpflichtend, denn durch Deine Registrierung hast Du ja bereits Dein Interesse an der Seite bestätigt.

  20. Habe zum Thema was gefunden:

    http://www.lsoft.com/resources/optinlaws.asp
    „Permission / Opt-In Requirement“
    „No, the CAN-SPAM Act allows direct marketing email messages to be sent to anyone, without permission, until the recipient explicitly requests that they cease („opt-out“).“

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