Landgericht Berlin erklärt Datenschutzklauseln von Apple für rechtswidrig

Nach einer Klage des Vebraucherzentrale Bundesverbands, erklärte das Landgericht Berlin acht von 15 Datenschutzklauseln von Apple für unwirksam. Die sieben verbleibenden Klauseln wurden im Vorfeld bereits von Apple mit einer Unterlassungserklärung anerkannt.

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Die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde somit vom Gericht bestätigt. Laut Gerichtsurteil benachteiligen die Regeln Verbraucher unangemessen. Das deutsche Datenschutzrecht verbiete demnach eine globale Einwilligung zur Nutzung von Verbraucherdaten. Eine solche Einwilligung ist nur dann rechtens, wenn dem Vebraucher bewusst sei, wie welche Daten an wen weitergegeben werden.

[werbung] Ebenso unzulässig ist die Erhebung von Daten Dritter, also Informationen wie Telefonnummern oder E-Mailadressen von Kontakten des Verbrauchers. Der Verbraucher erteilt hier eine Einwilligung zu Lasten Dritter, was natürlich ohne deren Einwilligung nicht gesetzeskonform ist. Auch die Weitergabe von Daten an verbundene Unternehmen wollte sich Apple mit der Einwilligung gestatten lassen. Unzulässig, sagt das Gericht, da nicht klar sei in welcher Form und in welchem Umfang dies geschehe.

Zu Werbezwecken möchte Apple die Daten auch noch einsetzen, entweder selbst oder durch Weitergabe an strategische Partner. Da die strategischen Partner nicht benannt werden, kommt es hier ebenfalls zu einer Unzulässigkeit. Genauso verhält es sich mit Standortdaten, die Apple für Werbezwecke anonymisiert sammelt, um Kunden standortbezogene Dienste und Produkte schmackhaft zu machen. Das Gericht geht davon aus, dass die Daten trotz zugesagter Anonymisierung personenbeziehbar seien. Als Begründung wird herangeführt, dass standortbezogene Angebote nicht möglich seien, ohne die Kunden aufgrund individueller Merkmale anzusprechen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das gesamnte Urteil kann man auf der Seite des Verbraucherzentrale Bundesverbands als PDF-Dokument herunterladen.

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5 Kommentare

  1. was hat das für Auswirkungen? hmm lass mich raten keine 🙁

  2. Du kannst die Klauseln ablehnen und das iPhone als Briefbeschwerer benutzen 😉

  3. apple ist und bleibt scheiße

  4. Scheiße sind immer noch die Hater selber. Egal, welcher Gruppe sie angehören.

  5. Kontakte Dritter werden z Bsp für iMessage benötigt. Funktioniert bei Facebook, Google, etc genau so. Verbunde Unternehmen sind Apple-eigene wie iTunes, etc…

    Wie dumm muss mann eigentlich sein…

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