Kostenlos: CarTunes Music Player für iOS

Ich habe keines der smarten Autos. Das einzig Smarte ist der USB-Anschluss, über den mit Glück ein Smartphone geladen werden kann, des Weiteren ist ein Klinkenstecker verbaut, über den ich mein Handy in Sachen Sound anstecken kann. Dies heißt auch, dass ich Musik über das Smartphone steuern muss, andere Elemente bietet mir das Fahrzeug – ein älterer KIA Sportage – nicht.

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Aufgrund Straßenverkehr und Aufmerksamkeit heißt es dann meist für mich: Shuffle-Modus. Wer das Problem kennt, es aber beheben möchte, der sollte sich den derzeit kostenlosen CarTunes Music Player anschauen. Der alle halbe Jahr kostenlos zu beziehende Player besitzt auf Touch ausgelegte Bedienelemente. Wischen für das Überspringen von Songs oder zur Regelung der Lautstärke. Funktioniert sehr gut und eine Tour zeigt initial die eingängige Steuerung des CarTunes Music Players. Wer sein iPhone also in einem Handyhalter im Auto befestigt, der bekommt so einen Player, der sich leicht und ablenkungsfrei bedienen lässt – und ja, es gibt auch eine angepasste Version für das iPad, falls ihr das als Sound-Zuspieler nutzen wollt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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8 Kommentare

  1. Auch wenn es auf schnelle Bedienung ausgelegt ist, ist dir Gebrauch während der Fahrt in Deutschland verboten. Alleine die Berührung des Handys ist schon ein punktwürdiges Vergehen.

  2. @Komofo: Soweit ich weiß ist die Bedienung nur verboten, wenn das Handy/Smartphone dabei in der Hand gehalten wird – wenn es in einer Halterung steckt dürfte es erlaubt sein.
    Sonst dürfte man ja streng genommen noch nicht einmal Anrufe entgegen nehmen, auch wenn das Smartphone mit einer Freisprechanlage verbunden ist 🙂

  3. @Komofo
    Das stimmt nicht.
    Die Bedienung/Benutzung des Handys ist in einer Halterung selbstverständlich erlaubt. Es heißt hierzu im Gesetz:

    „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

  4. sch43nd3r says:

    Hab‘ diverse Apps fürs Auto durch – auch CarTunes. Ist durchaus brauchbar. Bin dann irgendwann auf „Stezza“ gestoßen. Hat CarTunes abgelöst und ist inzwischen täglich im Einsatz und funktioniert super.

  5. Antha und elknipso viel Spaß bei der nächsten Polizei-Kontrolle. Selbst ein Navi darf man während der Fahrt nicht in der Halterung bedienen. Sobald der Blick aufs Display geht, ist es verboten. Selbst das Wegdrücken eines Anrufs oder das kurz nach der Uhrzeit schauen ist verboten. Es kommt nicht auf die Einbauart an, sondern wo man seine Augen hat. Nach eurer Logik dürfte man dann in der Halterung ja auch SMS schreiben, weil man es nicht in der Hand nimmt und kurz eine Taste drückt.
    Das rechtliche Problem ist nicht das halten, man darf es zB. umlegen, sondern die Ablenkung durch die Bedienung.

    • @Komofo
      Immer dieses gefährliche Halbwissen.

      Es ist wie ich geschrieben habe. Dies ist ein Fakt, ich habe sogar die entsprechende Stelle aus der Straßenverkehrsordnung zitiert.
      Selbstverständlich gelten noch die weiteren Anordnungen der Straßenverkehrsordnung. Unter anderem die, dass der Fahrzeugführer beim führen des Fahrzeuges immer „die notwendige Sorgfalt und Umsicht walten lassen muss“ Das schließt zum Beispiel aus, dass Du während der Fährt im Smartphone in der Halterung anfängst Zeitungsartikel zu lesen.

      Aber noch einmal, selbstverständlich ist das bedienen eines Smartphones und Navis in der Halterung erlaubt. Das „bedienen“, das heißt nicht, dass Du zwei Minuten lang aufs Display starren sollst bis Du irgendwo dagegen fährst. Aber das sollte einem bereits der logische Menschenverstand sagen.
      Ebenso ist es auch erlaubt während dem fahren zu essen, trinken, rauchen, singen (usw.). Alles Tätigkeiten die ebenfalls dazu geeignet sind massiv den Fahrer abzulenken, und dennoch erlaubt. Nichtsdestotrotz wirst Du natürlich zu Recht Probleme bekommen wenn Du aufgrund der Tatsache, dass Du während der Fahrt gegessen hast oder geraucht einen Unfall baust weil Du abgelenkt warst. Dann hast Du nämlich nicht die erforderliche Sorgfaltspflicht walten lassen.

  6. „Sobald der Blick aufs Display geht, ist es verboten.“

    @Komofo: Nach deiner Logik darf ich also auch nicht auf den Tacho schauen um meine Geschwindigkeit zu kontrollieren.

    „[…] Ablenkung durch die Bedienung“

    @Komofo: Also Licht einschalten, Temperatur einstellen und Lautstärke des Radios regeln darf man nach deiner Logik auch nicht mehr.

  7. gibts den auch für spotify?

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