GrooveDown: von Grooveshark Musik herunterladen

Vielleicht für meine Schweizer Leser interessant, bei denen das Herunterladen ja legal ist 😉 GrooveDown wäre da zum Beispiel eine Lösung, um Musik von Grooveshark herunterzuladen. Das kleine Tool für Windows stellt ich bereits letztes Jahr vor, ich schreibe euch aber gerne ein Update, da die Software mittlerweile auch für die da draußen nutzbar ist, die auf Linux oder Mac OS X setzen.  Die Funktionsweise ist einfach: Lied suchen, zur Downloadliste hinzufügen, fertig. (Danke Krystian!)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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19 Kommentare

  1. Geht mit dem JDownloader schon lange und da dieser auf Java basiert sogar auf fast allen Betriebsystemen dieser Erde.

  2. Cranberries, nice

  3. Das ganze geht auch mit dem JDownloader, dann brauch man nicht schon wieder eine extra Software.

    http://mystudlife.blogspot.com/2011/06/lieder-von-grooveshark-rippen.html

    P.S. irgendwo hab ich auch mal ne Anleitung gelesen, wie man die eigene Grooveshark Playlist mit dem JD runterladen kann, habs aber grad auf die schnelle nicht gefunden

  4. legale downloads says:

    Was kann man denn in der Schweiz alles legal downloaden? Könntest Du das erklären? Danke.

  5. Ich war immer schon Schweizer… :mrgreen:

  6. Habs scho a weile nemme gemacht und vom Geschäft aus konnte ichs Grad net ausprobieren.
    Aber die Sache mit der playlist (oder „meine Musik“) geht doch immernoch oder? Muss ich später gleich mal ausprobieren

  7. Für den Firefox gibt es da auch ein praktiches Addon zum downloaden, schon jemand eint Addon für den Chrome gefunden?

  8. Hä? Wieso sollte Herunterladen von Grooveshark in Deutschland weniger legal sein als in der Schweiz? Steht rechtlich auf denselben Füßen wie Simfy und Spotify.

  9. Dann kläre uns mal auf.

  10. Ich bin nicht in der Bringschuld.

    Grooveshark ist technisch dasselbe wie YouTube, und ich kann mich nicht daran erinnern, dass YouTube-Gucken verboten wäre.
    Da Streaming inzwischen auch juristisch mit Herunterladen gleichzusetzen ist, ist Grooveshark-Download genau so „legal“ oder „illegal“ wie YouTube-Surfen.

    Noch mal meine Frage: Was hat das mit Illegalität zu tun? DU stellst krude Thesen auf, von DIR hätte ich gern eine Begründung.

  11. @tux.: Caschy stellt hier gar keine kruden Thesen auf. Ist die Quelle legal, kann man natürlich auch die gestreamten Dateien von der Festplatte abgreifen…aber im Falle von Grooveshark werden die Lieder von den Nutzern hochgeladen, zudem ist es unklar, wie weit die Lizenzen von Grooveshark reichen…Universal Music hat Grooveshark deswegen in den USA auch angeklagt. Es ist also sehr fragwürdig, wie weit Grooveshark nach geltendem Recht in D legal ist…und nach eben diesem Recht ist eine Kopie automatisch illegal, wenn die Quelle illegal ist. In der Schweiz gibt es diese Einschränkung meines Wissens nach nicht. Was Caschy da schreibt macht also absolut Sinn. 😉 Und ein YT-Video mit unlizenzierten Inhalten ist nach diesem Recht genauso „illegal“, nur wird man dafür (noch?) nicht bestraft…
    DU hast übrigens genauso eine Behauptung abgegeben wie Caschy: „Steht rechtlich auf denselben Füßen wie Simfy und Spotify.“ Also hast du dieselbe (oder keine) Bringschuld wie Caschy.

  12. Grooveshark ist in D genau so legal wie Youtube. Deswegen interveniert die GEMA ja dort.

    Richtig, man wird für YT gucken nicht bestraft. Für Groovesharkstreamen aber auch nicht. Daher ist caschys Kommentar Blödsinn.

  13. YouTube ist ja auch legal, Grooveshark auch, dies muss aber nicht die Inhalte betreffen. Die User, die diese Daten hochladen, müssen halt ebenso die benötigten Rechte besitzen. Und wer hat das schon bei Grooveshark? Dort sind ALLE Lieder von ganz normalen Usern hochgeladen worden…wenn dies legal wäre, könnte man ja illegale Musik aus P2P und Ähnlichem durch einen Upload bei GS und Youtube legalisieren…iTunes Match für lau? 😀
    Nicht bestraft zu werden, heißt nicht, das es erlaubt ist. Es wird auch nicht jeder P2P-Downloader und jeder Rapidshare-Upper erwischt. 😉 Straflosigkeit heißt ja nicht Legalität…

  14. Warum rät die deutsche Bloggeria dann „aus Rechtsgründen“ von Grooveshark ab, verlinkt aber fröhlich auf YouTube?

  15. Weil die deutsche Bloggeria hoffentlich auf legale Inhalte auf YT verlinkt, und nicht auf Musik-Videos von Hinz und Kunz. Es sind ja nur einzelne Inhalte illegal, bei GS ist das aber nicht so leicht erkennbar wie bei YT. 😉

  16. Woran erkennst du das bei YT, dass da keine Genehmigung vorliegt?

  17. Hey, hier mal schnell eine neue Alternative zu GrooveDown und Konsorten,
    http://groovesquid.com
    Dort könnt ihr die Musik direkt im Browser downloaden! 🙂

    Grüße vom Entwickler 😛

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