Google Play: 150 „legendäre Alben“ für jeweils 1,99

Play Musik legendär

Ihr gehört zu der Sorte Musik-Liebhabern, die Musik noch kaufen – auch in digitaler Form? Dann solltet ihr unter Umständen bei Google Play Musik vorbeischauen, denn dort findet man derzeit wieder eine Aktion von Google vor, die auf den Namen „Legendäre Alben unter 2 Euro“ hört. Bereits im Dezember 2014 gab es eine vergleichbare Aktion, dieses Mal hat man bei Google eine Schüppe draufgelegt und einen Schwung mehr Alben im Angebot. Für fast jeden Geschmack dürfte etwas dabei sein, sind immerhin um 150 Alben, aus denen ihr die Auswahl habt. Falls ihr selber einmal stöbern wollt: hier geht es zum Angebot von Google.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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26 Kommentare

  1. Ich gehöre zu den Musikliebhabern, die Musik „noch“ (was heißt denn das?) kaufen, und lasse deswegen die Finger von obskuren Angeboten, die mir an der Straßenecke eine abkopierte Version verkaufen möchten, selbst aber das Original behalten.

  2. Auch wenn ich dafür das Oberlehrer Flag verpasst bekomme: du kaufst keine Musik in digitaler Form. Du erwirbst ein Nutzungsrecht. Nur das. Das Nutzungsrecht können dir Google oder ein (eventuell heute noch nicht existierendes) Gesetz jederzeit wieder wegnehmen. Unter Umständen auch ohne Entschädigung. Ich finde es sehr wichtig, dass wir Konsumenten uns über diesen Umstand immer im Klaren sind und das auch nie vergessen. Daher würde ich es gut finden, wenn das auch immer so im Artikel stehen würde.

  3. Also soweit ich mich erinnern kann, lassen sich alle Titel in meinem Google Music Account auch als mp3 mit 320 kbit/s runterladen. Ich bin gespannt wie sie mir die wieder wegnehmen wollen.

  4. Genau so, wie Amazon auf Kindles deine E-Books wegnehmen kann. 😉
    (Und schon getan hat.)

  5. @Richard: Du sagst also, dass gekaufte (nicht geliehene) Musik bei GPM DRM-protected ist?

  6. @Perry3D hast Du mal versucht die heruntergeladenen Dateien bei einem anderen Service wie iTunes oder Amazon wieder hochzuladen? Wenn das nicht klappt, weißt Du wie sehr sie Dir gehören 😉

  7. @caschy: Wo finde ich denn die MP3s nach dem Kauf?

  8. @tux: in der Cloud und auf Wunsch lokal.

  9. @tux. Du kannst Dir Deine gesamte Bibliothek über den Google-Musicmanager herunterladen. Wenn ich mich nicht irre, geht es aber nur komplett, einzelne Titel oder Alben kann man nicht downloaden, zumindest als ich vor einiger Zeit das letzte Mal nachgesehen habe.

  10. „Cloud“, Werbesprech für „der Computer fremder Leute“? Na dann. 😉

    Man braucht ein eigenes Programm dafür? Und was passiert, wenn ich mein Konto kündige, bevor ich „meine Musik“ heruntergeladen habe – ist sie dann immer noch „meine“?

  11. tux. du lädst deine Musik ganz normal runter. Da brauchst du nix für. Nur nen Browser.

  12. Ich muß mich korrigieren, man kann auch über den Browser downloaden, aber nur zwei Mal.

  13. Warum kann ich „meine Musik“ nur zweimal runterladen, wenn sie mir gehört?

  14. Nach dem ersten Download kannst Du doch soviele lokale (Sicherheits-)kopien machen wie Du willst. Eine CD kannst Du sogar nur einmal verlieren oder verleihen und nicht wieder bekommen. Bei Google hast Du sogar noch ein zweite Chance 😉

  15. @Kay: Ja, es gibt eine Signatur in dem mp3 tags. Das macht übrigens auch Itunes und amazon so. Und beim Uploaden zu einem anderen Cloud Service werden diese Dateien abgelehnt.
    Man kann die Signatur aber auch entfernen.

  16. Wenn das bei Filme auch endlich möglich wäre. Bei Musik kommt das (für mich) Jahre zu spät.

  17. @Perry3D: sicher dass es nur ein MP3-Tag ist, das sich so einfach entfernen lassen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Amazon & Co. sooo einfach austricksen lassen.

  18. besucherpete says:

    Das ist als Kommentar in der Datei getaggt. Und lässt sich in der Tat entfernen. Dennoch finde ich gut, dass es drin ist, abgesehen vielleicht von der Problematik, die Titel bei keinem anderen Service hochladen zu können (was mir bisher noch nicht aufgefallen ist). Denn vielleicht muss man im Zweifel mal belegen können, dass man die Titel aus einer legalen Quelle hat. Und dann kann so ein Hinweis schon hilfreich sein.

  19. besucherpete says:

    Wie gut funktioniert eigentlich inzwischen die Match-Funktion von Google? Insbesondere bei Nutzern wie mir, die es damals nicht abwarten konnten und dieses Feature über einen US-Account aktiviert haben, gibt es funktionale Unterschiede bei der Erkennung?

  20. @Perry3D
    Ich hab gerade mal testhalber ein paar meiner amazon-mp3s über den GPM Upload bei Google rein geschaufelt. Er hat trotz Amazon ID Nummer im Kommentar des ID3-Tags alle Songs hochgeladen. Also zumindest Google stellt sich da offenbar nicht sonderlich an, wenn die Songs aus anderen Quellen stammen. Anders herum habe ich es nicht ausprobiert.

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