Google muss Auto-Complete-Funktion in der Suche bei bestimmten Begriffen unterlassen

Es hat wieder einmal Google erwischt. Genauer die Auto-Complete-Funktion der Google-Suchmaschine. Diese schlägt bereits während der Eingabe einer Suchanfrage automatisch Ergänzungen vor, sodass man sich im Zweifelsfall einiges an Tipperei erspart. Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) erwirkte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Google. Die Auto-Complete-Funktion darf bei bestimmten Suchbegriffen (die leider nicht genannt werden) keine Vorschläge machen, die Betrug oder Betrugsverdacht beinhalten.

Google Office

Google reagierte bereits vorher auf Anfragen, setzte dies aber nach Ansicht von LHR nicht ausreichend um. So wurde zwar Betrug nicht mehr direkt nach Eingabe des ersten Wortes angezeigt, wohl aber, wenn man danach ein „b“ tippte. Das Landgericht Köln bestätigte die Auffassung der Mandantschaft, dass auch dieses Verhalten auf rechtswidrige Weise in deren Unternehmerpersönlichkeitsrecht eingreift und daher zu unterlassen ist.

Rechtsanwalt Arno Lampmann dazu:

“Der Beschluss des Landgerichts Köln ist eine der ersten Entscheidungen im Eilverfahren, die dem scheinbar übermächtigen Suchmaschine Einhalt gebietet. Damit werden die höchstrichterlichen Vorgaben der BGH-Entscheidung “autocomplete” (BGH, Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12), denen auch bereits das OLG Köln gefolgt ist (OLG Köln, v. 8.4.2014, Az. 15 U 199/11) konsequent umgesetzt.“

(Quelle: Jurablogs)

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9 Kommentare

  1. Könnte ein Suchbegriff eventuell „Scientology“ sein? Ein Schelm, wer bei dieser Kanzlei Böses denkt.

  2. Herr Hauser says:

    Da sind gewisse Personen, die wohl nicht ganz sauber arbeiten oder gearbeitet haben, die nicht wollen das wenn man nach deren Namen sucht, Google Sachen wie Betrug, Betrugsverdacht, Abzocke oder so ähnlich automatisch mit anzeigt.

    Das hintert aber den Suchenden nicht daran selber diese bestimmten Begriffe mit einzugeben.

    In meinen Augen also Blödsinn so eine Aktion.

  3. Klingt nach einem Abmahnanwalt, bzw. eine Kanzlei, die sehr oft mit Betrug in Verbindung gebracht wurde oder ähnlichem

  4. Ich tippe auf Scientology 🙂

  5. Welches Gericht entscheidet so einen Unfug? Manchmal wünscht man sich wirklich ne FDP zurück in die Regierung ..

  6. Matze: die FDP würde das doch voll unterstützen…

  7. Wer nicht will dass er bei Google nicht mit Betrug in Verbindung gebracht wird, der sollte vielleicht einfach nicht betrügen statt dann auch noch unser Rechtssystem zu pervertieren…

  8. Was für ein zensiertes Land in dem wir leben! Fast wie China hier bald…

  9. Falscher Schritt in die falsche Richtung.
    Bei eindeutig illegalen Begriffen kann man es noch irgendwie nachvollziehen, aber das hier ist schlicht Zensur (v.a. da scheinbar nichtmal widerlegt werden muss, dass es Betrugsvorwürfe gegen XY gibt). Als nächstes werden wohl „Erfahrung“, „Meinung“ und „Bewertung“ verboten, weil sich in denen ja jemand auf den Schlips getreten fühlen könnte. Und am Ende wird dann womöglich nur noch Werbemüll vorgeschlagen…

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