Google: 12.000 Löschanträge am ersten Tag, wie geht es weiter?

Mitte Mai urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Google in bestimmten Fällen Daten zu Personen aus dem Suchindex löschen muss. Dem vorangegangen war eine Klage eines Spaniers, der zwei Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 löschen lassen wollte. Während die Zeitung nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte, muss Google sich darum kümmern, dass diese Seiten nicht mehr unter dem Namen des Klägers auffindbar sind. Laut Europäischem Gerichtshof müssen sich Menschen, die etwas löschen lassen wollen direkt an Google wenden.

Google Office

Dieses an Google wenden ist gar nicht immer so einfach. Seit gestern ist deshalb ein Formular bei Google online, über welches man, nach Eingabe diverser Daten, eine Löschung für bestimmte Urls aus dem Suchindex beantragen kann. Und genau dieses Formular scheint die großen Internetfirmen nun in eine Zwickmühle zu treiben.

Bis Freitag Abend wurden bereits 12.000 Löschanträge gestellt. An Google ist es nun, herauszufiltern, welche Anträge berechtigt sind, welche nicht. Welche Person steht im öffentlichen Interesse, wer ist Privatperson, das alles muss Google nun entscheiden und dabei gleichzeitig das Urteil des Europäischen Gerichtshof beachten, das in gewohnter Manier schwammig formuliert ist.

Informationen, die „unangemessen, belanglos oder nicht länger bedeutungsvoll“ sind, müssen auf Anfrage gelöscht werden. Außerdem muss Google unterscheiden, wer Privatperson und wer Person des öffentlichen Interesses ist. Ein Google-Sprecher drückt das sehr passend aus: „The court’s ruling requires Google to make difficult judgements about an individual’s right to be forgotten and the public’s right to know.“ („Das Gerichtsurteil veranlasst Google dazu, eine schwierige Entscheidung darüber zu treffen, ob es sich um das Recht einer Einzelperson zum Vergessen oder das Recht der Öffentlichkeit, es zu wissen, handelt.“)

Google steht aber nicht alleine mit diesem Problem da. Zwar bezieht sich das aktuelle Urteil auf Google, eine Person, die etwas aus dem Suchindex von Google löschen lassen will, wird aber das gleiche Interesse auch bei anderen Suchmaschinen verfolgen. Während die ursprünglichen Inhalte nicht gelöscht werden müssen, müssen die Links in Suchmaschinen dazu verschwinden. Das betrifft dann nicht mehr nur Google.

Eine gesetzliche Regulierung wäre hier sicher ein Stück weit zu begrüßen, wenn sie denn nicht die Suchmaschinen in eine Entscheider-Rolle bringt. Sobald eine Suchmaschine die Grenzen ziehen muss, welchen Anträgen stattgegeben wird und welchen nicht und dabei aber keine klaren Vorgaben einhalten muss, kann dies nicht gut ausgehen, so zumindest meine Meinung.

Google hat in der Zwischenzeit schon ein Komitee aus eigenen Leuten und unabhängigen Experten einberufen, um dem Ansturm der Anträge Herr zu werden. Yahoo hingegen schaut sich das Urteil erst einmal genau an, um Schlüsse daraus zu ziehen, inwieweit es die eigenen Nutzer in Europa beeinflusst.

Nächste Woche werden Vertreter der EU Staaten Googles Umsetzung diskutieren. Vielleicht wird daraus dann ja die Erkenntnis gewonnen, wie Suchmaschinen oder Internet-Dienste generell dafür verantwortlich sind, welche Daten sie anderen zugänglich machen. Es ist ja nicht so, dass die beanstandeten Inhalte von Google gelöscht werden, lediglich die Links dorthin sind nicht mehr über Google auffindbar.

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23 Kommentare

  1. Das ist lächerlich und gefährlich. Wer entscheidet, was etwa belanglos ist oder doch im öffentlichen Interesse. Wenn etwas klar Illegal ist, dann muss man sich an die Seitenbetreiber wenden, die das anbieten und notfalls vors Gericht gehen, damit das gelöscht wird. Wenn Google die Links löscht bleibt der Inhalt ja weiterhin online. Das Ganze kann sehr schnell in Zensur ausarten. Ich denke hier ist der Gesetzgeber gefragt, damit es für Suchmaschinen legal bleibt so etwas anzuzeigen.

  2. +1 für Ben. Und mal wieder ein absoluter Beweis für die Kurzsichtigkeit und Ahnungslosigkeit des Europäischen Gerichtshofs.

  3. ich verstehe dieses Urteil einfach nicht. Warum ist die Suchmaschine und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich?!
    Es liegt doch auf der Hand wer den Content erstellt hat.
    Wenn Google den Link aus dem Index löscht, ist der ungewünschte Inhalt immer noch da. Umgekehrt aber nicht mehr. Höchstens noch im Cache, aber darum geht es bei dem Urteil ja gar nicht.

    Ein sehr unschlüssiges und sinnloses Urteil vom EuGH.

    Der von Google betriebene Aufwand ist mir dabei völlig egal. Sollen die halt ihre durch Steuertricks erlangten Milliiarden dafür investieren.

  4. Donald Duck says:

    So wie ich Googles Reaktion verstanden habe, werden nur die europäischen Ergebnisseiten zensuriert, nicht aber der Index selber. Schätze, wir werden in Zukunft für personen-bezogene Suchen google.com benutzen müssen.

  5. Wolfgang D. says:

    Und die ganzen Antragsteller glauben wirklich, mit der Löschung aus dem Suchindex sind die störenden Inhalte wirklich weg? Und liefern selber noch neue Daten an Google? Ich fass es nicht.

  6. okay – das ist schon mal ein Fortschritt. Aber auch da gehört auch für die Person etwas mehr Überzeugungskraft dazu. Hier würde ich erklären, warum die Informationen den Regeln entsprechen, unter denen Google löschen muss, damit ich die Meinung des Google-Mitarbeiters (bzw. der Textanalyse-Maschine), der/die das ganze dann bearbeitet schon ein wenig vorausbestimme.
    Der nächste Schritt wäre dann, dass Google endlich mal im Webmaster-Backend eine Funktion für „Hey, ich hab die Robots.txt geändert, halte dich daran!“ bereitstellen würde.
    Ich hab das Gefühl dass der Crawler die dann einmal einliest und fertig. Hab das ganze schon mal über ne umgebogene „Rechtsverstoß“-Anfrage (auf die reagiert Google ja trotzdem noch schnell) hinbekommen, dass eine vor gut 2 Monaten geänderte robots.txt dann endlich beim Crawler ankam…

  7. Herr Hauser says:

    @ Ben

    „Wenn etwas klar Illegal ist, dann muss man sich an die Seitenbetreiber wenden, die das anbieten“

    Nur was ist wenn ein Stalker da Blogs bei Google eingerichtet hat und dieser Stalker ist nicht mehr am leben und kann diese nicht mehr löschen?

    Google hat es bisher abgelehnt diese Blogs zu löschen und man solle doch in den USA klagen.

    @ Wolfgang D.

    Genau. Was passiert mit der Perso-Kopie? Das Formular ist sehr Datenschutzbedenklich.

  8. Ich habe noch immer keinen Löschantrag bei Google gestellt. Und das, obwohl ich erst vor wenigen Tagen wieder von einer äußerst widerlichen Diffamierungskampagne gegen mich erfahren habe.
    Wer so etwas (d.h. klare Verleumdungen) sucht – liest – glaubt – weiterverbreitet: selbst schuld!
    Zum Suchen ist Google ohnehin allenfalls dann nur noch zu gebrauchen, wenn man die de-Gängelung umgeht. Diese Vorzensur ist bereits dann schon aktiviert, wenn Google eine deutsche IP registriert.
    Also entweder Anhang von webhp oder z.B. Google Neuseeland aufrufen.

  9. Das Urteil vom EuGH ist dämlich. Da sind sich wahrscheinlich alle einig. Wer anderer Meinung ist, der findet auch Zensursulas Stopp-Schilder gut.
    Auf der anderen Seite, konnte der EuGH aber auch nicht wirklich ein anderes Urteil fällen: Google verarbeitet mit der Indizierung ganz offensichtlich persönliche Daten und damit sind nun einmal die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein zu halten. So sinnlos das auch immer ist. IMO. IANAL.
    Was aber die Sache noch viel sinnloser macht: Das ganze gilt ja nur für die EU. Das heist: wer mit einer Nicht-EU-IP auf die Google-Suche zugreift, der bekommt die Treffer zu sehen. Schon jetzt werden bei der Ergebnissanzeige ja einzelne Treffer ausgeblendet, wenn sie gegen nationale Gesetze verstoßen.
    Die Narren die sich jetzt an Google wenden weil sie irgendwas aus dem Netz „gelöscht“ haben wollen können einem eigentlich nur leid tun….

  10. Eigentlich ne schöne Sache, so kann man seine peinlichen Sachen löschen lassen.

    Ach nee doch nicht, Google verlinkt nur nicht mehr darauf. Da kann man sich ja schon wieder ärgern das es noch andere Suchmaschinen gibt!^^

    Vom ganzen Verwaltungsaufwand für Google mal abgesehen. Für mich ein weiteres Beispiel dafür das das Internet wirklich „Neuland“ für unsere Politiker ist.

  11. Hey! Immerhin hat man Bei BILD-TV (RTL) gestern im Nacht Journal sogar darauf hingewiesen, dass mit einer Löschung die Daten trotzdem nicht aus dem Netz sind! Aber dafür wieder den lustigsten Datenschutz-Experten. Davon gibt es in Deutschland ja so wahnsinnig viele… Der eine schlimmer als der andere.

    Mich interessiert aber schon wer solch einen Antrag ausfüllt und damit bereitwillig neue Daten weitergibt nur damit ein „Verweis“, mehr ist es ja nicht, verschwindet.

  12. Das EuGH Urteil trifft aber auf alle Suchmaschinen in der gesamten EU zu, nicht nur auf Google allein. Google hat einen Marktanteil von über 90% in Deutschland. Aber die Löschanfrage bezieht sich auf google.de nicht auf google.com, da kann es sein das man bei google.com noch mit Einträgen gefunden werden kann.

    Desweitern ist es Verboten einen Personalausweis zu kopieren! Die Bank darf einen Personalausweis kopieren, wegen dem Geldwäschegesetz.

    Ich persönlich finde das Urteil angemessen, sollte weiter verschärft und Weltweit umgesetzt werden und bei Nichtbeachtung hart sanktioniert werden.

  13. Unabhängig von der Unsinnigkeit des Urteils: Ich hoffe Google kriegt für das aktuelle Löschverfahren noch aufs Maul. Es ist nämlich rechtlich sehr zweifelhaft um eine Ausweiskopie zu bitten.

  14. Sehr gut, wenn sich der Bürger erstmal dran gewöhnt hat, dass er zensieren darf, dann kann man auch von anderer Seite ordentlich reingrätschen. Missliebige Webseiten, Produkte oder ganze Personen können verschwinden, mit dem Hinweis: ihr dürft ja auch zensieren, was über euch nicht im Internet stehen soll. Der Bürger wird an Zensur gewöhnt, dann gibt es auch keinen Aufschrei mehr.

  15. Das große Problem ist das Unwissen der Leute wie das Netz funktioniert.Als damals Google nen Ausfall hatte bekam ich Anrufe, das Internet sei kaputt. Alias die „nach ebay googler“. Anstatt den Sinn einer Suchmaschine zu kapieren ist für diese Leute alles was von Google angezeigt wird auch in Googles verantwortlichkeit. Von diesem Denken sind ja, wie man sieht, nichtmal Richter ausgenommen. Ich frage mich nur warum Google das mit sich machen lässt? Die Manpower die jetzt für die Anträge nötig ist, hätte man auch in eine Kampagne investieren können zur Aufklärung wie das funktioniert.Oder anstatt Löschformular eine Löschsuche. Man tippt die Url ein mit den bösen Informationen und Google durchsucht die Seite nach Impressum und fragt Domain WhoIs ab und dann soll der Antragssteller selber zusehen wie er die Daten rausbekommt

  16. Wer heute noch glaubt das Internet würde was vergessen ist ganz klar in Irrtum . Das löschen bezieht sich nur auf die Vorschläge die den faulen das tippen erleichtern sollen. Wenn du dann aber wieder alles eingegeben hast dann zeigt Goggel den Artikel – Bild – oder sonst was an.

  17. Die Infrastruktur zum Löschen ist sowieso vorhanden, ebenso die Mechanismen um jemanden per Ausweiskopie zu identifizieren. Läuft bestimmt alles so automatisch, dass die gesamte Arbeit der noch menschlichen Überprüfung von einer Person halbtags erledigt werden kann. Im Kosten-Nutzen-Vergleich bestimmt entspannter, jedem unwichtigen Menschen ein paar Links zu zensieren, als sich mit einer Klage den Ruf zu erarbeiten, dass man seine Kunden nicht ernst nimmt. Google ist ja auch bei Google Street View „eingeknickt“, und auch da besteht meiner Erfahrung nach mehrheitlich die Meinung, dass der Gesetzgeber ein schönes Projekt kaputt gemacht hat.

  18. 12k Deppen. Erheiternd.

  19. Unbedingt noch ein Paar stellen 🙂
    Internet bereinigen passt und solange das die EU oder sonst wer so vorschreibt, warum soll man es nicht nutzen.

    @Anon
    Dann hätte das Gericht eben einen anderen Weg vorschreiben müssen. Wenn sie nix dazu ansagen sind sie selbst schuldfertig.

  20. Die spinnen doch alle ! Jeder möchte alles finden und erfahren bei Google aber wenn was über ein selber steht dann ……? Wenn alle alles löschen lassen was kann mann Dan noch finden? ???

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