Federal Aviation Administration legt Regeln für die kommerzielle Nutzung von Drohnen in den USA vor

Neue Technologien erfordern neue Regeln, insbesondere, wenn diese Technologien in Räume eindringen, die schon besiedelt sind. Die Federal Aviation Administration (FAA) legt solche Regeln für den Luftraum fest. Es geht um Drohnen, die unbemannten Flugobjekte, die sich auch im privaten Sektor großer Beliebtheit erfreuen. Die Regeln sind aber eher für Unternehmer interessant, da sie festlegen, was erlaubt ist und was nicht. Die FAA hat diese Regeln nun seit mehreren Jahren ausgeheckt und ist nun bereit, diese einer öffentlichen Prüfung zu unterziehen. Dieser Prozess dauert allerdings, sodass mit einer Verabschiedung der Regelungen nicht vor Anfang 2017 zu rechnen ist.

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Wenn die Regelungen aber in dieser Form durchgebracht werden, wird es bald zahlreiche Drohnen am Himmel geben, die Hürden für Unternehmen sind dann nämlich nur noch sehr klein. Will man eine Drohne für geschäftliche Zwecke einsetzen, muss man lediglich einen schriftlichen Befähigungstest ablegen und eine Gebühr für die Registrierung einer Drohne entrichten. Aber auch die Drohnen selbst müssen gewisse Beschränkungen einhalten. Sie dürfen nicht schwerer als 55 Pfund und nicht schneller als 100 Meilen pro Stunde unterwegs sein. Für größere (und schnellere Drohnen) wird es andere Regelungen geben, die aber noch nicht fertig sind. Micro-Drohnen unter 4,4 Pfund sollen ohne Regeln geflogen werden können.

Außerdem dürfen die Fluggeräte nicht höher als 152,4 Meter (500 Fuß) fliegen und auch nur während des Tages (also in Helligkeit) betrieben werden. Zudem dürfen sie nicht über den Köpfen Unbeteiligter geflogen werden und derjenige, der die Drohne steuert, muss stets Sichtkontakt zu ihr haben, dies kann aber über Beobachtungsposten ausgeweitet werden. Strecken über lange Distanzen, zum Beispiel zur Lieferung von Waren, sind somit so gut wie ausgeschlossen. In den kommenden zehn Jahren sollen diese Regeln aber gelockert werden.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Regelungen den Einsatz von Drohnen durch die Polizei und die Feuerwehr sprunghaft ansteigen lassen wird. Deshalb wird es auch Regelungen geben, die festlegen, in welchem Umfang Aufnahmen angefertigt werden dürfen, außerdem müssen alle öffentlichen Stellen diese Flüge anmelden und einen jährlichen Bericht über den Umfang der Einsätze abliefern.

Drohnen für den Privatgebrauch sind von diesen ganzen Regelungen ausgenommen. Für diese gibt es bereits ein paar Regeln, wie eine etwas geringere maximale Flughöhe und einen Mindestabstand zu Flughäfen. Nach einem 2012 verabschiedeten Gesetz ist es der FAA auch nicht möglich, hier weiter einzugreifen, solange die privaten Drohnen nicht die Luftfahrt gefährden.

(Quelle: Washington Post)

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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7 Kommentare

  1. Ich will die Luftstraßen aus starwars in corosad

  2. Schön, weiß ich was ich zu beachten habe, wenn ich mal in den USA bin. In DE siehts anders aus. Vielleicht mal dabei schreiben: „Die Federal Aviation Administration (FAA) legt solche Regeln für den amerikanischen Luftraum fest“

    @beam? Corosad? Echt? Meinst du vielleicht Coruscant?

  3. Sorry, hatte die Überschrift nicht richtig gelesen.

  4. So viel anders sehen die Regeln in De auch nicht aus, zumindest das man immer Sichtkontakt zur Drohne braucht ist hier genauso. Wie das mit der Flughöhe bei uns ist weiß ich nicht genau.

  5. Üüüüüübrigens, heute lernte ich: eine Drohne isses nur, wenn man von kommerziellen oder militärischen Einsatz redet. Alles andere sind Flugmodelle. Private Nutzer von Flugmodellen sind demnach nicht betroffen. Danke bitte 😉

  6. @Caschy

    Ich hab irgendwo gelesen, das man da auch wieder unterscheiden muss, ob die Drohne bzw. das Flugmodell eine Kamera hat oder nicht. Ist dem so richtig?

  7. Nein das ist nicht richtig XYZ1

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