Facebook und die Klarnamen: OVG Schleswig weist Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz zurück

Erinnert ihr euch noch an die Geschichte mit Facebook und den Klarnamen? Falls nicht, hole ich euch noch einmal schnell in das Boot. Generell besteht Facebook darauf, dass wir unsere Klarnamen verwenden, wenn wir das Social Network nutzen wollen. Das passiert in vielen Fällen nicht, muss den Verantwortlichen bei Facebook aber auch nicht immer auffallen.

Facebook-Logo

Sobald jedoch festgestellt wird, dass hier nicht der echte Name verwendet wird, macht Facebook ein solches Profil unter Umständen aber dicht. In Schleswig-Holstein hatte das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) Facebook per Verfügung dazu verpflichtet, anstelle von vollen Namen (und Geschlecht, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) auch die Anmeldung per Pseudonym zuzulassen.

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In der ersten Instanz hatten die Datenschützer aus Schleswig-Holstein bereits verloren. Begründung damals: das deutsche Recht findet nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz keine Anwendung, wenn die Erhebung der Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge. Und wo erhebt Facebook seine Daten? Richtig, in der Oase Irland.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz zog noch eine Instanz höher, um gegen das Urteil anzukämpfen, doch auch vor dem Oberverwaltungsgericht bekamen die Datenschützer nun auch kein Recht. Das soziale Netzwerk Facebook darf vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten angeben, sperren. Damit bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung der Klagen von Facebook gegen die entsprechenden Anordnungen des ULD vom Dezember 2012.

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass für das Eilverfahren von einer Tätigkeit der irischen Niederlassung im Bereich der Nutzerdatenverarbeitung auszugehen sei. Allein diese Tätigkeit sei nach der EU-Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz ausreichend für die ausschließliche Anwendung irischen Datenschutzrechts. Ob möglicherweise Facebook USA als sog.verantwortliche Stelle die maßgeblichen Entscheidungen über die Datenverarbeitung treffe, sei für die Frage des anwendbaren Rechts nicht erheblich.

Ebenfalls heißt es, in Bezug auf die deutsche Niederlassung von Facebook, die sich in Hamburg befindet:

Deutsches Datenschutzrecht sei auch nicht wegen der Existenz der ausschließlich im Bereich Anzeigenakquise und Marketing tätigen Hamburger Facebook Germany GmbH anwendbar. Dass die Möglichkeit pseudonymer Nutzung auch nach irischem Datenschutzrecht gewährleistet sein müsse, habe das ULD im Beschwerdeverfahren nicht dargelegt.

Und ihr? Pro oder Contra Klarnamenpflicht für Soziale Netzwerke?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Die Leute zu irgend etwas zu verpflichten, ist in meinen Augen der falsche Weg.

    Allerdings hat es für »mich« etwas mit Anstand zu tun – egal, wo auch immer ich mich im Netz herumtreibe – mit meinem richtigen Namen aufzutreten.
    Im sonstigen Leben tue ich das ja auch und stelle mich nicht mit Lieschen Müller oder ähnlich vor.

  2. Ich bin privat auch nur mit einem Fake-Namen unterwegs. Außerdem habe ich ein offizielles Profil aka Portfolio, falls eine Firma nach meinem Namen sucht.

  3. Facebook ohne Klarnamen ergibt keinen Sinn – der ganze Gag an Facebook ist die „wahre“ Identität, der Rest sind nur Services rundrum, die aber nur funktionieren, weil es diese Identität gibt. Es gibt genug Dienste, die pseudo- oder anonymes Beteiligen ermöglichen; z.B. kann man angeblich bei gewissen Blogs pseudonym kommentieren.

    Soweit eigentlich ganz einfach: Denn nutzt man den Kram nicht. Nun sind aber öffentliche Stellen, auch aus Schleswig-Holstein, auf Facebook vertreten, und zwar alternativlos, jedenfalls sind ihre Angebote auf anderen Plattformen (bis hin zu normalen Webseiten) schlechter als ihre Angebote bei Facebook. DAS ist ein Angriffsvektor, wo man Herrn Weichert nur unterstützen kann, das ist nicht akzeptabel. An der Front kämpft er ja auch und da wird er ((für seinen Zuständigkeitsbereich) auch mehr Erfolg haben.

    Leider gibt es praktisch keine anderen verbreiteten unabhängigen Identitätsdienstleister. „Die Netzgemeinde“ hat sich in den frühen Jahren ja ideologiegetrieben auf dem „alles anonym“-Trip verrannt und da nichts zustande gebracht und das Feld den Kommerziellen überlassen.

  4. Da kommt es immer auf die Region an. Dass es in Krisengebieten nicht sinnvoll ist, Rebellen zur Verwendung ihrer Klarnamen zu verpflichten, wird auch Facebook wissen.
    In Deutschland führt die Klarnamenpflicht aber dazu, dass irgendwelche Kiddies mit unaussprechlichen Namen von Facebook verdrängt werden. In hiesigen Regionen also ein klarer Vorteil für die meisten Nutzer, weil hier Cybermobbing eher Thema ist als die Verfolgung durch Regierungen.
    Und so lange die Daten löschbar bleiben (oder zumindest auf Knopfdruck für die Öffentlichkeit unsichtbar gemacht werden können), ist auch das Thema Datenschutz für mich zu vernachlässigen.

  5. Naja, in der Hinsicht kann man durchaus geteilter Meinung sein. So neu ist die Klarnamenpflicht im übrigen auch nicht denn die gab es schon vor vielen Jahren im Usenet in verschiedenen Gruppen. Und wehe man hat dort versucht mit einem Pseudonym zu posten.

    Ich habe aber auch durchaus Verständnis für Menschen die evtl. Aufgrund eines Handicaps nicht öffentlich mit Klarnamen auftreten wollen. Andererseits habe ich aber kein Verständnis für Menschen die hinter dem „angeblichen“ schutz des Pseudonyms gegen andere Beleidigend auftreten.

  6. Klarnamen na klar. Allerdings ist Roland Kaiser auch nicht als Roland Keller und Peter Maffay nicht als Peter Alexander Makkay unterwegs. So hab ich auch ’nen Klarnamen, nur nicht meinen Geburtsnamen. Und nu?

  7. Scharlotte says:

    Da ich bei Facebook das Produkt bin, möchte ich entscheiden, wie ich dort heiße…

  8. Es gab auch eine Zeit im Internet, wo man dazu angehalten wurde, allein schon aus Sicherheitsgründen eben genau KEINE Klarnamen zu verwenden. Und das war lange bevor irgendwelche Datenschützer auf den Plan traten. Mit den richtigen Suchbegriffen dürften entsprechende Seiten mit derartigen Sicherheitshinweisen auch noch zu finden sein. Bei Kindern undJugendlichen wird das immer noch empfohlen. Da gab es die Diskussion gar nicht, dass man dazu gezwungen wurde, sich zu offenbaren. Das tut man ja auch in der Realität nur auf Verlangen, ansonsten ist es völlig egal, wie man sich nennt. Der Mensch wird mit einem „richtigen“ Namen auch nicht besser oder schlechter.

  9. Halte eine mögliche Anonymität für ein wertvolles Stück Freiheit welche den dynamischen Entwicklungswillen des Menschen letztlich grundlegend begünstigt!
    Ganz nach dem Motto:“Erlebe Dich als Unbekannten und Du wirst Bekanntschaft mit Deinem Gewissen machen. “
    Auch wenn diese Pflanze rohe Auswüchse hervorbringen kann . .!

    • @Scharlotte … Nun ja, wer sich selbst als Produkt sieht – ich bezeichne mich dann doch lieber als halbwegs intelligentes Lebewesen. 😉

      @Thomas Voiß … Was so manche Leute betrifft, stimme ich Dir voll und ganz zu, wobei es natürlich auch solche gibt, die mit Überlichtgeschwingkeit durch die Kinderstube gerast sind und weder im Netz noch im rL Anstand besitzen.

  10. AndroidFan says:

    Ich bin auch ganz klar für Pseudonyme, einfach weil man nie weißt, was am Ende mit den tatsächlichen Daten geschehen kann. Ich bewege mich viel im Internet und versuche möglichst unterschiedliche Pseudonyme zu verwenden. Auch bei Facebook habe ich einen Pseudonym und auch hier bei Caschy 😉

    Ich kenne das ULD, denn die (Informatik-)Studenten an unserer Uni besuchen Kurse zum Thema Datenschutz im ULD (mit anschließender Klausur). Auch Thilo Weichert „trat“ schon bei uns auf. Ein sehr engagierte Datenschützer, nur für meinen Geschmack sehr exzessiv. Wer mag, kann sich die Vorlesungsfolien mal vom ULD herunterladen 😉

  11. PRO!! Wer mit seinem Klarnamen unterwegs überlegt sich mehr als einmal ob er Shit postet. Meiner Meinung nach verbessert sich dadurch die Kommunikation im Netz.

  12. Facebook ist ein gratis Dienst, bei dem man sich registrieren kann oder halt nicht.
    Entweder registriere ich mich, nehme die gratis Dienste in Anspruch, akzeptiere dann auch deren Regeln (Klarnamen, Daten sammeln, …) oder ich lasse es sein.
    Letztendlich habe ich doch die Wahl, ob ich mich mit einem Klarnamen bei facebook registriere oder nicht (in letzterem Fall, indem ich mich NICHT registriere). Von dem her kann ich die Aufruhr nie verstehen.
    Sinn von facebook war ja (glaube ich?) auch mal, mit Freunden in Verbindung zu bleiben. Und die wissen ja, wie ich heiße. Und wenn ich Freunde oder alte Schulkameraden suche, dann halt über ihren Namen.

  13. AndroidFan says:

    @Thomas und Mirco
    Ich frage mal anders herum; für welche Zwecke soll man den Klarnamen verwenden? Freunde finden mich auch so, indem ich denen sage, wie ich bei Facebook heiße. Die Probleme dagegen beim Klarnamenzwang sind demgegenüber deutlich gravierender. Man wird nicht wissen, was FB mit den Daten vorhaben wird, oder warum schreiben sie vor, dass man seinen Klarnamen verwenden soll?

    Und diejenigen, die sich hinter ihrem Pseudonymen verstecken, kann man getrost ignorieren.

  14. Scharlotte says:

    @Martina Schein: Du hast facebook nicht verstanden: Wir mit unseren Daten werden verkauft!

  15. @ Mirco:
    Sinn von Facebook war noch nie, mit Freunden in Verbindung zu bleiben.
    Sinn von Facebook war immer schon, die Inhaber reich zu machen (was ja prinzipiell nicht illegitim ist).
    Die Möglichkeit für die Benutzer, mit Freunden in Verbindung zu bleiben, war und ist lediglich Mittel zum Zweck.

  16. Scharlotte says:

    @Martina Schein: wir doch über facebook…..
    Andere Netzwerke, Services etc. sind hier nicht das Thema!

  17. Ich poste selber ganz bewußt bei facebook mit einem Pseudonamen. Und die Leute, die ich da „kenne“, selbst die, die ich wirklich als Person kenne, machen das genauso. Mir liegt nicht viel an facebook, aber ärgern würde mich das schon, wenn die mich deshalb sperren würden. De facto wäre das eine harte Zensur, denn unter meinem bürgerlichen Namen würde ich vieles nicht posten wollen, bei den Risiken, wer das alles eventuell mitliest.

  18. @Facebook-Basher
    Nein, Facebook verkauft keine Daten (das darf man selbst in den USA nicht) – es werden nur Anzeigen verkauft die man (zugegebener Maßen ziemlich genau) auf bestimmte Zielgruppen eingrenzen kann. Und nein, Facebook ist nicht reich – im Gegenteil, die sind ein ziemlich klammer Haufen. Facebook ist eine Firma, mit gigantischem Kundenstamm, aber dicken Problemen das zu Geld zu machen – der Kundenstamm ist der einzige Grund dafür, dass es immer noch Venture Capital für FB gibt.

    Bzgl. Klarnamenpflicht:
    Facebook ist ein privates Netzwerk für Leute, die sich auch privat kennen. Man kann seine Freunde mittlerweile in beliebig viele Gruppen aufteilen, die (wenns gewünscht ist) nicht mal von der Gegenseitigen Existenz wissen. Es ist keine Pflicht dort teilzunehmen (anders wie bei so manchem behördlichen Datenerhebungsverfahren – Volkszählung verweigern geht nicht ohne Knast) – wenn der Hauseigentümer deinen richtigen Namen wissen möchte – nennen oder draussen bleiben.

  19. Ich finde die Klarnamenpflicht für verständlich und korrekt.

    Es ist eben die „Hausordnung“ und wer sie nicht akzeptieren will, muss eben draussen bleiben. Ganz einfach.

    Keiner wird gezwungen Facebook zu nutzen

  20. Das Urteil ist ein Jammer. In vielerlei Hinsicht. Es gibt Straftaten, da interessiert es Deutschland auch nicht, wenn sie im Ausland von einem Deutschen begangen wurden. Er kann dann auch hier verklagt werden. Dazu ist es auch die Frage, warum nach dem Sitz der Erhebung gefragt wird und der Sitz des Daten eingebenden irrelevant ist. Gerade eine Firma im virtuellen Bereich sollte anders betrachtet werden. Ich meine mich auch daran zu erinnern, daß z.B. Zivilkläger bei der Wahl eines Gerichtes schauen, wo sie mehr kassieren können, sei es beim Firmensitz in z.B. Bayern, oder beim Wohnsitz des Klägers in z.B. Hamburg.

    Und ein wichtiges Argument gegen Klarnamen bei FB vergessen einige: Immer häufiger werden Arbeitsplatzbewerber auf FB gesucht und durchleuchtet. Das hat aber nichts mehr mit FB zu tun, also kann man nicht sagen, man wollte FB ja.

    Was kommt denn als nächstes? Klarnamenpflicht bei Online Spielen? Ja, man muß das Spiel ja nicht kaufen, wenn der Hersteller es so will. Nenene.

    @SHX:
    Falsch. Man darf auch in den USA Daten verkaufen. Man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen.

    Bezüglich Klarnamenpflicht, so ist der Vergleich mit Mietern und Vermietern Unfug. Der Vermieter muß auch sicher gehen können, daß die Miete reinkommt und wen er eventuell anzeigen kann, falls dies nicht der Fall ist.

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