Facebook: Nachlasskontakt einrichten

Was passiert eigentlich mit unseren digitalen Identitäten nach unserem Tod? Es gibt Menschen, denen ist dies egal – andere wiederum treffen Vorkehrungen. Das können Briefe mit Passwörtern sein, alternativ bieten einige Diensteanbieter ja eine Art „Nachlassverwalter“ an. Google beispielsweise, die verschicken nach einstellbarer Zeit der Inaktivität eine zu definierende Mail und geben Dritten auf Wunsch Zugang zu eurem Account.

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Und bei Facebook? Da geht das etwas anders, das im Februar 2015 in den USA gestartete Feature ist mittlerweile in Deutschland angekommen. In den Sicherheitseinstellungen lässt sich ein Nachlasskontakt einrichten.

Wird Facebook über das Ableben des Mitglieds informiert, so wird der Account in einen speziellen Status versetzt, sodass hier beispielsweise eine Trauerfeier angekündigt werden kann. Hier wird im Namen des Nachlasskontaktes gepostet, nicht im Namen des Verstorbenen. Ebenfalls kann der Kontakt für den Verstorbenen Freundschaftsanfragen von Freunden oder Familienmitgliedern annehmen, aber auch das Profil- und Headerbild ändern.

Ebenfalls ist einstellbar, dass der Bevollmächtigte Bilder aus dem Account der verstorbenen Person herunterladen kann. Was nicht möglich ist, das ist das Einloggen in den Account des Verstorbenen, private Nachrichten können also nicht gelesen werden. Alternativ kann man auch einstellen, dass niemand informiert wird, der Account also direkt gelöscht wird. Auch hierfür muss Facebook von eurem Ableben in Kenntnis gesetzt werden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. Wäre mal interessiert zu wissen was da passiert wenn jemand nicht mit seinen richtigen Namen dort unterwegs ist und stirbt (und das sind potentiel viele). Der Name einer Sterbeurkunde wird auch nicht übereinstimmen. Wird dann nicht gelöscht weil man zu Lebzeiten gegen die AGB verstoßen hat?!

  2. Ein User mit vielen Profilen says:

    @therealmarv dann müssen halt die Verwandten es wie die „Snitches“ machen und das Profil als „Nicht echter Name“ melden… Dann wird FB in der Regel aktiv.

    Denke aber dass es ausreicht einen Zettel als Tesament beizufügen der mit dem richtigen Namen unterschrieben ist wo die Accounts aufgelistet werden.

    Ich hab selber um die 200 Profile (nutze die aber nur für Marketingverwaltung für Projekte wo auch andere PW Zugriff haben). „Große Macht“ und „Verantwortung“ und so

    PS: Fake Profile lassen sich auch easy als Identität übertragen und vererben! Mancher Troll sind mehr als 1 Profil

  3. Toll, das gefragt wird, ob man sein Facebook-Konto noch nach dem Tod behalten möchte. Ich würde dann eine Freundschaftsanfrage an Elvis und Michael Jackson schicken. Die Frage ist nur, woher ich dann den Strom für mein Iphone bekomme. Der Akku hält ja bekanntlich nicht so lange.

  4. @Marco
    was bringt dir Strom, wenn du kein Netz hast? dort ist doch alles in der Cloud 🙂

  5. besucherpete says:

    Mir fehlt auch nach Jahren immer noch der Sinn und das Verständnis für Fake-Profile.

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