Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Gute Nachrichten kommen aus Luxemburg: der Europäische Gerichtshof hat sich gegen die pauschale Vorratsdatenspeicherung entschieden. So heißt es, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf eine Straftat nicht mit dem gültigen EU-Recht vereinbar ist – mit dieser Aussage hat man mal eben  die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt.

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Die Richtlinie muss nach Aussage der Tagesschau nun neu reformiert werden, sodass die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ ist. Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher, hierzulande gibt es derzeit keine feste, gesetzliche Regelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung 2010 gekippt hatte. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen, aber erst das EuGH-Urteil abwarten.

Die aktuelle Richtlinie stammt übrigens aus dem Jahr 2006. Hiernach sollen die Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne Anlass zur Verbrechensbekämpfung bis zu zwei Jahre gespeichert werden. Lesenswert in diesem Zusammenhang ist übrigens auch der Blog-Beitrag von Peter Schaar (war Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit).

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. Die Party kann starten.

  2. Anette Schuett says:

    Wirklich? Hat jemand tatsächlich mitgefiebert, dass gespeicherte Daten, die ich bei einer möglichen, ungerechtfertigten Anklage ja genauso zu meiner Verteidigung nutzen kann, wie sie die Staatsanwaltschaft für eine potentielle Belastung nutzen kann, endlich gelöscht werden????! Das erste was ich tun würde, wenn ein Zeuge meint mich bei einem Mord gesehen zu haben (alle Unrechtsurteile hatten in falschen Zeugenaussagen ihren Ursprung) wäre meinem Anwalt aufzutragen, mein Handybewegungsprofil, meine Payback-Karten Zahlungen und meine IP Adresse auf Seiten, die ich zum Tatzeitpunkt irgendwo hinterlassen habe, ausfindig zu machen. Und möglichst jedes Kameramaterial, auf dem ich zufällig zu einer Zeit zu sehen bin…

    Aber Dinge, die tatsächlich zählbaren Schaden anrichtet, wie die unsägliche „Haushaltsabgabe“ der Öffentlich Rechtichen oder der ESM, der jeden von uns täglich Geld kostet, wird durchgewunken …
    Man fragt sich, was da für Richter sitzen …

  3. Yay!

    Grund für den Unsinnspost: Leider finde ich nach wie vor keine Möglichkeit, Kommentare per Email zu abonnieren, ohne selber zu posten. Und vielfach interessiert mich eben die entstehende Diskussion, ohne dass ich selber etwas beizutragen habe.

    Falls wer eine Möglichkeit kennt, bitte sagen!

  4. Gute Nachricht. Krass fand ich das Radio heute morgen. Da wurden Polizeisprecher zitiert, daß KiPo durch Telefongespräche dingfest gemacht wurden und das dies ein Beleg für die VDS sei. Krass ist, das mit dieser Aussage zwei unterschiedliche Dinge vermengt wurden nä,lich:
    1.) Telefonabhöraktionen die auch ohne VDS möglich sind wenn ein richterlicher Beschluß vorliegt und
    2.) die VDS, bei der eben keine Inhalte, sondern nur die Verbindungsdaten gespeichert werden.

    @Annette Schütt:
    Das würdest Du machen? Ich nicht. Ich würde nicht meine Unschuld beweisen sondern Beweise für meine Schuld einfordern. Du brauchst keine Bewegungsprofile von Dir, weil in Deutschland zum Glück noch der Beweis der Schuld nötig ist. Aber anscheinend scheinst Du es ja umgekehrt sehen zu wollen.
    Außerdem kostet die VDS auch Geld, dazu muß ja einiges an Speicher- und Analysesysteme etabliert werden. Desweiteren winken Richter durch, wenn das Gesetz etwas erlaubt. ESM ist nach EU Recht leider legitim. Bitte daher nicht legislative mit der judikativen verwechseln. Erstere machen das Recht, letzteres urteilen nach dem Recht und keiner von beiden setzt das Recht um.

  5. @Anette: ich glaube Du guckst zuviel Fernsehen. Oder Matlock.

  6. @fraggle…das mit der unschuldsvermutung ist ein ammenmärchen,das evtl. vor gericht nützlich sein kann…doch es schützt dich nicht davor, dass in deine privaten räume eingedrungen wird…den fall hatte ich schon..eine nachbarin hat über mich bei der polizei erzählt ich würde drogen anbauen und verkaufen…es wurde von polizeiseite nicht recherchiert, sondern meine wohnung wurde 2 wochen später durchsucht…rechtsmittel bzgl. verleumdungsanzeige/klage hören sich auf dem papier wunderschön an, aber von amtswegen werden dir auch hier steine in den weg gelegt..

    bei mir wurde nichts gefunden, weil ich nichts gemacht habe…aber mein ruf ist erstmal im eimer! wenn doch auch von der unschuldsvermutung hier ausgegangen wird..warum steht in einem durchsuchungsbeschluss „der beschuldigte blablabla“…ohne das eine schuld festgestellt wurde..

    dennoch will ich nciht das meine daten gespeichert werden…aber es ist traurig, wie leicht und unverschuldet man in diesem land die polizei vor der türe stehen hat, welche dann in deine intimsten räume eindringt..

  7. @ Bernd

    Das sind wir doch so gewöhnt. NCIS auf SAT 1 läßt grüßen. Da werden doch auch nur die wirklich wirklich wirklich bösen bösen schuldigen Diebe, Verbrecher und Mörder gesucht. Niemand der unschuldig ist könnte beobachtet werden. Nicht? Eigentlich das beste Beispiel, wie sehr das Thema bagatellisiert werden kann.;-)

  8. Schon schlimm genug, dass ein derart offensichtlich dem Grundgesetz widersprechendes Vorhaben so lange noch in der Diskussion war. Schön zu sehen, dass es auch noch vernünftige Menschen an den richtigen Stellen gibt welche sich nicht von haltlosen und teilweise erwiesenermaßen gelogenen Behauptungen einwickeln lassen.

  9. @hp

    „Beschuldigter“ heißt nicht zwangsläufig, dass derjenige auch schuldig ist, es heißt bloß, dass er beschuldigt wird. Daher ist die Formulierung durch aus korrekt. Ich verstehe aber deinen Punkt, es ist schlimm, dass die polizeilichen Behörden haltlose Beschuldigungen nicht genaustens Überprüfen. Durch solche Aktionen ist der Ruf in der Nachbarschaft erstmal im Eimer wie du schon richtig schreibst.

  10. Wer glaubt denn bitte dass sich die Geheimdienste daran halten?
    Ich persönlich hab auch Krim großes Problem damit, dass alle Verbindungsdaten gespeichert werden.. die Inhalte der Gesprächf werden ja nicht gespeichert.

  11. @hp: Wie hättest du denn Anstelle der Polizei gehandelt? Sie kriegt einen Hinweis aus der „Öffentlichkeit“, dass du Drogen anbaust, und geht diesem wohl nach. Sie könnte ja an deiner Tür klingeln und nachfragen, ob du Drogen anbaust. Da kannst du denen natürlich viel erzählen. Also machen sie das einfachste: Sie besorgen sich aufgrund diesen Hinweises einen Durchsuchungsbeschluss, filzen deine Wohnung, und wenn nichts gefunden wird, dann bist du halt unschuldig.

    Insofern sehe ich das Drama nicht. Auch wenn es drastisch klingt.

  12. Bleibt ja dann doch noch der Weg über die NSA.

  13. @hp:
    Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht. Oder bist Du verurteilt worden?
    Ich bin auch gegen VDS und Co, ich fand nur Frau Schuetts Kommentar pro VDS daneben.

  14. In Deutschland macht jeder Kriminelle sowieso was er will, die Staatsorgane wollen sich nur hinter den Computern verstecken damit sie nicht auf die Straße müssen. Viel wissen und nicht handeln ist hier das neue Motto.

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