EU-Kommission überprüft Rechtmäßigkeit des Geoblockings bei Steam

Die EU-Kommission geht aktuell gegen mehrere, potentielle Verletzungen des Wettbewerbsrechts in der Europäischen Union vor. Drei neue Fälle werden überprüft, von denen besonders einer für die Leser unseres Blog interessant sein dürfte. Dabei geht es nämlich um das Geoblocking bei Valves Spiele-Vertriebsplattform Steam. So könnt ihr in Deutschland bestimmte Spiele nicht aktivieren, wenn die Keys aus einem anderen Land stammen. Ein Spiel von Capcom z. B. im polnischen Steam Store zu kaufen oder einen Key für ein Capcom-Spiel aus Polen in Deutschland zu aktivieren, funktioniert aktuell nicht. Dieses Geoblocking könnte aber das Wettbewerbsrecht verletzen.

So hat Valve Abkommen mit fünf Publishern abgeschlossen: Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Betroffen sind somit speziell die Titel dieser Publisher. Vor wenigen Jahren ging es da bei Steam freizügiger zu: Viele User haben in jener Zeit Keys aus z. B. Russland oder Asien in den üblichen Keyshops gekauft und in ihrem deutschem Konto aktiviert. So zahlte man teilweise für ganz frisch erschienene Triple-A-Blockbuster unter 20 Euro. Klar, dass Valve und den Publishern das aber irgendwann ein Dorn im Auge war. Zunächst klappte die Aktivierung nur noch via VPN und später musste man die VPN-Verbindung sogar bestehen lassen, wenn man spielte. Den meisten Gamern wurde das alles irgendwann zu bunt.

Derlei Käufe aus Osteuropa, Asien und Co. interessieren die EU-Kommission allerdings im aktuellen Verfahren nicht. In jenem Bezug steht es Valve und den Publishern frei, Geoblocking zu nutzen. Innerhalb der EU sind solche Maßnahmen laut der EU-Kommission aber eigentlich unzulässig. So sollten etwa in Mitgliedsstaaten wie Polen oder Tschechien gekaufte Steam-Keys auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten aktivierbar bzw. nutzbar sein und umgekehrt. Hier will die EU-Kommission nun eine Untersuchung bezüglich der Abkommen zwischen Valve und den genannten Publishern starten. Auf die Ergebnisse dürfen wir gespannt sein.

Während sich eine weitere Untersuchung der EU-Kommission um Hotelpreise dreht, ist die dritte Überprüfung durchaus abermals für Techies relevant: Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer sollen das Wettbewerbsrecht verletzt haben, indem sie Online-Händler Preise für bestimmte Haushaltsgeräte, Notebooks und Hi-Fi-Geräte diktiert hätten. Auch hier steht nun eine umfangreiche Untersuchung an.

(via EU-Kommission)

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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11 Kommentare

  1. Valve könnte dies doch leicht umgehen oder? Keys die für Polen gedacht sind in Deutschland aktivieren lassen aber eben das gesamte Spiel nur auf Polnisch, ist ja immerhin für Polen gedacht und muss also keine weitere Sprache unterstützen…

  2. MonteCaterno says:

    Prima schon mal ein guter Ansatz. Ich finde es eh nicht in Ordnung, das dieGlobalisierung zwar unternehmerseitig gerne genutz wird, um Arbeitsplätze und „Steuern“ zu verlagern – die Kunden und Verbaucher aber bitte schön weiter national geschröpft werden dürfen.
    Wenn schon Globalisierung, dann gleiches Recht für alle 😉

  3. Das Geoblocking hat bei einigen Spielen auch einen anderen Hintergrund: Spiele wie Wolfenstein (jeder Teil) haben im europäischen Ausland keine entfernten Symbole des Nationalsozialismus. Das ist hier in Deutschland aber Gesetz, wenn man so ein Spiel auf den Markt bringen will. Auch bezüglich der Gewaltdarstellung sieht es in vielen Ländern anders aus als in Deutschland.
    Diese Seite erzählt dazu mehr 😉
    http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Schnittberichte&Kat=Games

    Wird also schwierig, das in Europa als reine Wettbewerbsverfälschung zu deklarieren.

  4. Wolfgang Denda says:

    Wird wohl nicht durchgehen, wie @Thomas schön begründet. Ansonsten müsste es auch beim Streaming (Video, TV) eine Untersuchung in dieser Richtung geben.

  5. Ich denke auch, im EU Raum sollte es kein Geoblocking geben. Ich kann aber auch pro Argumente für andere Regionen erkennen, und zwar im Sinne des Verbrauchers, wenn auch nicht des europäischen. Einfach mal an Südamerika denken. Dort sind Spiele billiger als hier. Ohne Geoblocking würde viel mehr dort einkaufen mit der Folge, daß dort der Preis anziehen wird, die Menschen dort, die weniger verdienen als wir, es sich also nicht mehr leisten können. Das ist sozial ungerecht. Die Publisher machen schon immer eine Mischkalkulation, soll heißen, wenn sie in der 2. Welt vielleicht ein Nullsummenspiel haben, muß der Gewinn in der ersten Welt erfolgen. Solange das in fairen Bahnen verläuft halte ich das für absolut ok.

    @Thomas:
    Das ist für mich keine vernünftige Argumentation, denn Symbole machen aus einem Menschen noch keinen hirnlosen Rassisten zumal in TV und Literatur diese Symbole ohne Probleme verwendet werden können.

  6. Mir fehlen die Worte. Das ist das erste mal, dass ich der EU-Kommission zustimme.

  7. Warum sollte das nicht funktionieren? Es ist auch nicht illegal mir ungeschnittene Spiele aus Österreich zu importieren. Die wenigstens Spiele sind in Deutschland ja tatsächlich verboten, sie sind lediglich indiziert und dürfen nicht beworben werden, das heißt aus kommerzieller Sicht macht es Sinn sie geschnitten auf den Markt zu bringen. Das macht die andere Version noch lange nicht illegal.

  8. @Fraggle: Habe ich das geschrieben? Ich denke nicht … bitte zwischen dem, was jemand schreibt und was dann bei Dir im Kopf falsch ankommt unterscheiden.

    @Barbeyble: Dann hast Du Glück gehabt, dass der Zoll Deine Importe nicht gefunden hat; dann wären sie beschlagnahmt worden. Es IST illegal Spiele, Schriften, Videos, etc. mit nationalsozialistischem Inhalt in Deutschland zu verbreiten.
    Ausgenommen sind dokumentarische und Lehrmedien.

  9. @Thomas: so ein Schwachsinn.
    Wenn Spiele beschlagnahmt wurden, darfst du sie trotzdem importieren.
    Man darf sie jedoch nicht öffentlich vorführen oder unter 18jährigen zugänglich machen.

    Es geht bei der Beschlagnahmung nur um den kommerziellen Bereich.
    Der Private Sektor ist von der Beschlagnahmung nicht betroffen.

  10. Der Besitz ist als solches auch nicht illegal. Nur die öffentliche Zurschaustellung oder Verbreitung. Es gibt aber wohl tatsächlich einige wenige Spiele, die vollständig verboten sind. Man Hunt zum Beispiel, so weit ich mich erinnere.

  11. Informiert euch erstmal über die Verbreitung jugendgegährdender Schriften Verbindung mit Volksverhetzung (wegen der nationalsozialistischen Symbolen), bevor ihr Halbwahrheiten erliegt.
    Gewerblich oder privat ist hier völlig irrelevant.

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