Dropbox: keine Share-Links zu Raubkopien, Dateien werden aber nicht gelöscht

Dropbox nutzen viele Menschen, um Fotos oder andere Dateien auf mehreren Geräten synchron zu halten. Dropbox bietet aber auch ein nettes Share-Feature, mit dem man Dateien an andere Personen weitergeben kann. Und Dropbox hat AGBs, die untersagen, dass urheberrechtlich geschütztes Material geshared werden darf. Für Darrell Whitelaw schient dies neu zu sein. Er twitterte gestern einen Screenshot, der eine Sperrung von einer solchen Datei zeigt. Die Datei ist für den Uploader weiterhin verfügbar, sie kann nur nicht mit anderen geteilt werden. Neu ist das nicht, schon 2012 kämpfte Mario Sixtus mit dem gleichen Problem, damals war allerdings der Copyright-Claim falsch.

Dropbox_DMCA

Und in der Tat ist es so, dass Dropbox jeden Share-Link automatisch überprüft. Es werden Hashes mit Dateien verglichen, die bereits früher Gegenstand einer DMCA-Anfrage waren, bei Übereinstimmung wird die Datei nicht freigegeben. Ähnlich geht Dropbox übrigens auch vor, um Dateien in verschiedenen Dropboxen nicht bei jedem Upload neu speichern zu müssen. Ein Film wird so zum Beispiel nur einmal gespeichert und alle, die diesen Film hochladen, haben sofort Zugriff darauf, ohne ihn tatsächlich komplett hochladen zu müssen.

Im Fall der Sperrungen kann man nur sagen: locker bleiben. Die Datei wird nicht gelöscht, als privates Backup ist sie immer noch zu gebrauchen. Wer urheberrechtlich geschütztes Material verschicken möchte, muss sich halt einen anderen Weg als Dropbox suchen. Ob die generalverdächtigte Untersuchung aller Share-Links ein Angriff auf die Privatsphäre der Dropbox-Nutzer ist? Deutungssache, ich denke nicht.

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10 Kommentare

  1. Wenn ich als Hobbyfotograf ein Foto mache ist es per Gesetz urheberrechtlich geschützt. Also ist die Dropbox für (Hobby-)fotografen voll für den P0p0, wenn die eigenen Bilder nicht geteilt werden können!!!

  2. Fehlerteufel says:

    Urheberrechtlich geschütztes Material nicht zu sharen ist untersagt? Ich denke da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen 😉

  3. @icke
    Ich glaube kaum, dass eine DCMA-Anfrage für deine privaten Bilder vorliegt…

  4. Hat der Autor dieses Artikels überhaupt die Dropbox-AGB gelesen? Zu behaupten, dass urheberrechtlich geschütztes Material grundsätzlich nicht geteilt werden darf, ist schlicht falsch.
    In den AGB steht: „Wir reagieren auf Benachrichtigungen über angebliche Urheberrechtsverletzungen, wenn diese dem Gesetz entsprechen und wir hinreichend informiert werden. Für Benachrichtigungen solcher Art gelten unsere DMCA-Richtlinien. Wir behalten uns das Recht vor, mutmaßlich gegen Urheberrechte verstoßende Inhalte zu löschen oder zu deaktivieren sowie die Konten von Nutzern, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen, aufzulösen“
    So. Aber nicht jedes Teilen von urheberrechtlich geschützten Material ist auch eine Urheberrechtsverletzung, vor allem nicht dann, wenn ich selbst der Urheber bin.

  5. Den Abgleich muss Dropbox auch machen, um nicht ähnliche Probleme wie Rapidshare etc. zu bekommen, also als Platform für illegales Sharing genutzt zu werden. Durch den Abgleich mit schon bekannten Hashes unterbindet man die Weitergabe dieser Dateien und ich denke Gerichte werden da keine Probleme feststellen. Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, ob man lieber Dateien schnell in der Dropbox haben möchte, ohne sie jedes Mal vollständig hochladen zu müssen (-> Abgleich von Hash-Werten vor dem Upload und bei Übereinstimmung Freischaltung, spart Dropbox auch Speicherplatz), wer das nicht will, kann die Datei ja in ein Zip-Arhiv packen (-> neuer Hash-Wert, langer Upload)
    Bei Irrtümern kann man sich ja immer noch an Dropbox wenden…

  6. >Ob die generalverdächtigte Untersuchung aller Share-Links ein Angriff auf die Privatsphäre der Dropbox-Nutzer ist?

    Was ich in dem Blog hier liebe, ist die immer vorhandene Objektivität.
    Wenn der Autor weiter oben schreibt:

    >Ähnlich geht Dropbox übrigens auch vor, um Dateien in verschiedenen Dropboxen nicht bei jedem Upload neu speichern zu müssen.

    ist das nichts anderes als Deduplizierung, eine Methode um physischen Speicherplatz zu sparen. Und dabei wird – zwangsweise – für jede hochzuladende Datei ein Hash gebildet. Denn wenn der Hash schon vorhanden ist, wird die Datei eben nicht nochmal hochgeladen. Spart Zeit und Platz. Und wenn die US Gesetze nun einmal vorschreiben, dass Dropbox das erneute Hochladen von bereits gesperrten Dateien verhindern muss, ist der Weg über den Hash nicht der dümmste. Dropbox wäre diese Verpflichtung bestimmt gerne los, aber wenn uns (User) dieses Regeln stören, haben wir nur die Wahl, den Dienst nicht zu benutzen.

    Der Vollständigkeit halber möchte ich aber erwähnen, dass Deduplizierung generell zwar enorm viel Speicher, und damit Geld, spart, aber auch auf Grund seiner Auswirkungen auf Privatsphäre und Datenschutz nicht unumstritten ist.

  7. es gibt keine AGBs… nur AGB.

  8. Bei der massenhaften Verteilung von Filmen etc. greift doch sowieso die Traffic-Sperre.

  9. @Jack68
    Haben Sie den Artikel gelesen?
    Gesperrt werden (auch laut dem Artikel) eindeutig nur Dateien, die Inhalt einer früheren DMCA-Anfrage waren – sprich wenn man als Besitzer der Urheberrechte seine Dateien über Dropbox verteilt gibts auch grundsätzlich mal keine Probleme.

    Zu klären wäre der Fall, wenn man selbst eine DMCA-Anfrage eingebracht hat, weil jemand anderes bei Dropbox „meine“ Dateien verteilt hat. Ich hoffe doch, dass dann der Urheber-Account eine Ausnahme für die Verteilung erhält :o)

    Thalon

  10. Viel Aufregung um nichts. Wer unerlaubte Kopien der Öffentlichkeit per Dropbox zugänglich macht, der hat mit Probleme zu rechnen. Was ist daran grundsätzlich neu?

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