Dokumentenverwaltung Doo landet im Google Play Store

Über die Dokumentenverwaltung Doo hatte ich hier im Blog schon einige Worte verloren. Heute hat der deutsche Dienst seine finale Version der Android-App in den Google Play Store gebracht und bietet so den Nutzern die Möglichkeit, auch auf ihrem Smartphone auf Dokumente zugreifen zu können, sofern sie  über ein Konto bei Doo verfügen. Da es sich dabei lediglich um einen reinen Betrachter handelt, dürfte der Mehrwert für viele eher gering sein – es sei denn, dass ihr auf die gute Indexierung Wert legt.

[werbung] [appbox googleplay net.doo]

Hardcore-Nutzer von Doo können sich die App gerne einmal anschauen, ich für meinen Teil setze da lieber erst einmal auf einen klassisch synchronisierten Ordner mit Dokumenten, der auf dem PC und dem Smartphone gleich ist. Hierfür findet man bei Android Dinge wie Dropsync vor, unter iOS greift man zu Documents. Diese Apps bieten vielleicht keine klassische Indexierung einer Dokumentenverwaltung, aber benötigen dafür auch kein gesondertes Konto mit Dokumenten in der Cloud.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

3 Kommentare

  1. D. Buender says:

    für IOS & Mac User kann ich nur DevonThink Pro empfehlen… leider gibt es genau sowas nicht für Android. Evernote u.ä kommen da lange nicht ran.

  2. Karl Nielz (@KarlNielz) says:

    Der Mehrwert soll darin liegen, das Dokumententypen erkannt werden. Für mich eigentlich interessant, weil mein Rechner immer chronisch zugemüllt ist. Da wurden mir schon 90 Prozent Erkennunsquote reichen. Ärgerlich ist das die Funktion, wie etwa bei Texterkennung/Tastaturen nicht aktiviert ist. Die AGB von dem deutschen Unternehmen ist aber sehr löblich, sicherlich etwas, das Mitbewerber nicht haben

  3. Hallo Karl Heinz,
    „Ärgerlich ist das die Funktion, wie etwa bei Texterkennung/Tastaturen nicht aktiviert ist.“
    Kannst du nochmals genauer beschreiben, wie dieses Feature aussehen sollte? Gerne würden wir dies verstehen. Grundsätzlich versuchen wir Nutzeranfragen, wenn für eine größere Allgemeinheit sinnvoll, recht zügig umzusetzen. Gerne kannst du dies auch direkt an support@doo.net senden. Schönes WE noch!

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.