Die neuen AGB der Telekom sind da

Die neuen AGB der Deutschen Telekom sind nun da. Wie erwartet ist die Drosselung nun schriftlich fixiert worden: „Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten übertragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 384 kbit/s (Down- und Upload) begrenzt. Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des aktuellen Call & Surf-Produktes. Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben.“

Deutsche Telekom

Basic, Comfort und Comfort Plus: 75 GB, Comfort VDSL, Comfort VDSL, Comfort IP SPeed mit VDSL 50: 200 GB, Comfort IP (Speed) mit Fiber 100: 300 GB, Comfort IP (Speed) mit Fiber 200: 400 GB. Was in den AGB nicht zu finden ist? Start der Drosselung. Laut AGB könnte die Deutsche Telekom ab sofort drosseln. Ebenfalls fehlen weiterhin Preise für Zubuch-Gigabyte, diese will man sich anscheinend noch bis 2016 überlegen und lässt so alle Kunden im Dunkeln. UN-FASS-BAR! Mir tun die Mitarbeiter in den Stores der Telekom wirklich leid, denn diese dürfen sich mit unbequemen Fragen löchern lassen. (danke Lars)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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52 Kommentare

  1. Hm, warum wurde das dort foxiert? ich dachte nur für Neukunden. Man hätte es auch richtig machen können, sowas wie „Kunden die seit dem xx ein Neuvertrag haben…“ und vorherdie GB-Preise mitteilen. Sehr unprofessionell.

  2. Wo du wohl recht hast, man sollte trotz allem mit den Mitarbeitern von diesem sch*** Verein freundlich umgehen. Die können nun wirklich nichts dafür. Aber die werden sich wohl einiges anhören dürfen.

  3. Hehe, wie gesagt, ich werde niemanden mit Fragen löchern. Die einzige Möglichkeit dem Thema zu begegnen ist zu Mitwerbern zu wechseln die jetzt Werbung mit „echter Flatrate“ machen werden. Alles andere an Gejammer wird so einen Riesenkonzern einfach nicht interessieren wenn die Zahlen weiterhin stimmen…

  4. @Max: wieso nicht? Na, weil es so mehr Umsatz erwirtschaftet. Weshalb auch sonst. Oder glaubst Du etwa die wollen zum kundenfreundlichsten Unternehmen gewählt werden? 🙂

  5. wer sagt eigentlich dass nich andere anbieter die das tkom netz nutzen ebenfalls zum drosseln verpflichtet werden?

  6. @Max
    Die neuen AGB gelten nur für Neukunden, weil nur Neukunden die neuen AGB unterschreiben. Bestandskunden bekommen die bis zu einem etwaigen Vertragswechsel nicht zu sehen, da für sie noch die AGB gelten, die zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses unterschrieben haben.

    Die AGB enthalten keine Klausel ala “Kunden die seit dem xx ein Neuvertrag haben…”, weil man mit dem Akzeptieren neuer AGB quasi ein neues Geschäft zu neuen Bedingungen eingeht und in dieser hinsicht wieder „Neukunde“ ist.

  7. Also der Stand ab wann das gilt, steht eigentlich allgemein bei den AGB die ich kenne irgendwo in einer Fußzeile.

    Und die Info wieviel die Zusatzpakete kosten wird vermutlich – genau wie bei T-Mobile – nicht im Hauptvertrag bzw. dessen AGB fixiert, sondern in den zu den Zusatzpaketen. Alles andere wäre unprofessionell.

  8. Ach wäre doch toll wenn die Trottelkom sich dazu durchringen könnte auch Bestandskunden in einen neuen Vetrag zwingen zu wollen. Ich würde so gerne die Sonderkündigungsrechtswelle miterleben … *hachz*

  9. schöne Schweinerei. Kann man denn schon irgendwo nachschauen, wieviel man pro Monat genutzt hat. Habe nichts in meinem T-online account gefunden.

  10. Hab mich kurzfristig auch noch am 30.04. auf VoIP umstellen lassen (mit den alten AGB´s), bevor ich dann später zwangsweise und dann mit den neuen AGB´s umgestellt werde. Trotzdem hab ich da immer noch ein schlechtes Gefühl.

  11. Abgesehen davon, dass ich die gesamte Drosselung inakzeptabel finde, ist auch die dann gültige Geschwindigkeit eine Zumutung. Mit 384 kbit/s kommt man heute nicht mehr sehr weit, finde ich.

    Man könnte ja glatt von Nötigung (zwingend ein Upgrade zu kaufen) sprechen… 🙂

    Würde man wenigstens nur auf 1/3 der bisherigen Leistung reduzieren, oder pauschal auf 1 bis 2 Mbit, so könnte man als Kunde zumindest noch „alltägliche“ Aufgaben wie eMail-Versand und Online-Banking ansatzweise komfortabel durchführen.

    Von Firmen und SoHos möchte ich gar nicht erst sprechen… Leute, die regelmäßig Fotos oder Videos an Kunden versenden etc. können ab der zweiten Monatshälfte Urlaub machen…

  12. komischerweise steht hier nichts von „speziellen diensten“ die der drosselung ausgenommen sind
    spotify, entertain etc

  13. In der Fußzeile der neuen AGB steht „02.05.2012“. Ist das ein Tippfehler von der Telekom oder wollen die wirklich so stehen lassen?

  14. Christoph says:

    Ich wart schon drauf, dass bei den Entertain Kunden alles schwarz ist, weil die das nicht hinbekommen, den Traffic voneinander zu Trennen 😉

  15. Ähm, Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zunächst ohnehin nicht für Altverträge. Eine Änderung der Bedingungen ist aber grundsätzlich möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen (§ 305 ff BGB) genügen. Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen bezüglich des Einbezugs und Inhalts von AGB für Verbraucher, beschreibt die Telekom in den ihrigen in Ziffer 8, welche Änderungen vorbehalten sind, wie der Kunde darauf aufmerksam gemacht wird und welche (Rechts-)Folgen dies u.U. nach sich zieht. Ich zitiere hier mal nur den wesentlichen Teil. So ist dort unter Ziffer 8.4 zu lesen: »Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.«

  16. Tja, sieht nicht schön aus so direkt schwarz auf weiss in einer offiziellen AGB …
    Im Moment komme ich mit 200 GB (VDSL 50) noch gerade so hin, aber wie sieht das in 3 Jahren aus?

  17. Ich arbeite bei einem PC-Notdienst und habe die Drosselkom bisher immer verteidigt, meist bei Kunden auch empfohlen. Mit den Worten: Kostet zwar ein paar Euros mehr, aber funktioniert wenigstens perfekt (bei uns in der Gegend).

    Die neue Gangart der Telekom wird diese Einstellung ändern.

    Mich betrifft es natürlich auch. Sobald ich durch Umzug oder Auslauf von klassischem ISDN mit DSL einen neuen Vertrag machen müsste, werde ich wechseln.

  18. Dann hat man aber doch nur den Download der Upload geht ja auch von den 75 GB ab

  19. Ich verbrauche augenblicklich nicht mehr als 75 GB im Monat, aber trotzdem finde ich das Vorgehen unverschämt und nicht Zeitgemäß. Drosselung meinetwegen, aber nicht auf diese langsame Geschwindigkeit und auch nicht bei dieser Menge.
    Werde meinen Vertrag jetzt gleich kündigen zum offiziellen Vertragsende. Die haben sich bei meinem Umzug schon so angestellt, dass ich die Schnauze voll hatte, aber das ist jetzt noch der Rest…

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