Datenschützer kritisieren Wearables bezüglich des Umgangs mit Daten – wieder einmal

artikel_miband1sNeu ist das alles nicht, eigentlich berichten wir seit Wearables auf dem Massenmarkt angekommen sind von deren Unsicherheit bezüglich der erhobenen Daten. Umso erstaunlicher ist es, dass sich nichts an der Tatsache ändert, wie mit unseren Daten umgegangen wird. Unter Federführung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht wurden deutschlandweit 16 verschiedene Fitness-Tracker und Smartwatches hinsichtlich ihres Umgangs mit Daten untersucht. Abgedeckt wurden so rund 70 Prozent des Wearbale-Marktes, die dazugehörigen Apps wurden rund 30 Millionen Mal heruntergeladen. Das Ergebnis der Überprüfung kommt nicht überraschend und macht ein Wearable eigentlich inakzeptabel für den Nutzer.

Der erste Kritikpunkt ist die Nichtnachvollziehbarkeit, wer letztendlich für den Umgang mit den gesammelten Daten verantwortlich ist. Hersteller verstecken sich hier hinter pauschal formulierten Datenschutzerklärungen, die den Nutzer im Unklaren darüber lassen, wer nun welche Daten überhaupt erhält. Auch dass einige Anbieter im Ausland sitzen und nur über eine internationale E-Mail-Adresse kontaktiert werden können, gibt Anlass zur Kritik.

Während die Datenschützer keine Marken oder Produkte nennen, stellen sie fest, dass die meisten Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Hier ist neben der fehlenden deutschen Sprache in einigen Fällen, auch wieder ein Kritikpunkt, dass der Nutzer nicht erfährt, wer konkret Zugriff auf die Daten hat und über welchen Zeitraum diese gespeichert werden.

Einen klaren Verstoße gegen das deutsche Datenschutzrecht wird in der Datenweitergabe an Dritte gesehen. Der Nutzer erfährt auch an dieser Stelle nicht, wer die Daten überhaupt erhält. Außerdem hat er keine Möglichkeit, dieser Datenweitergabe zu widersprechen. Das machen „einige Hersteller“ so, leider wird auch hier nicht erwähnt, welche dies sind. Für Nutzer wäre es ja durchaus interessant, könnte man so eine Kaufentscheidung bezüglich des Datenschutzes beeinflussen.

Problematisch sehen die Datenschützer auch den Verlust oder Weiterverkauf eines solchen Trackers oder einer Smartwatch. Das Löschen der App reicht in vielen Fällen nicht aus, um auch die gesammelten Daten zu entfernen. Oftmals hat der Nutzer selbst gar keine Möglichkeit, die Daten zu löschen. Das gilt sowohl für das verwendete Gerät selbst als auch für das Nutzerkonto. Logisch, dass dies einen gravierenden Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellt.

Die Datenschutzbehörden, die an dieser Untersuchung teilgenommen haben, werden nun an die Hersteller herantreten und sie dazu auffordern, die Mängel abzustellen. Viele datenschutzrelevante Mängel ließen sich bereits beheben, wenn die Hersteller eine lokale Übermittlung der Daten ermöglichen würden, ohne die sensiblen Daten auf Servern zu speichern. Mal sehen, ob sich diesmal etwas ändern wird, es ist ja nicht das erste Mal, dass die Sicherheit von Wearables bemängelt wird.

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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9 Kommentare

  1. Es fängt schon bei den BT-Waagen an. Die APPs dazu wollen ALLES. Wirklich alles … Rechte an SMS, Telefonie, Dateizugrifft, Accounts und anderen Daten die es noch so an rechten gibt. Die Liste scrollt man über 4 Smartphone-Seiten. Dabei will man nur die täglichen Ergebnisse ohne Cloud oder sonst was auslesen.

    Da wundert es mich nicht, dass es bei den Wearables noch viel schlimmer ist. Man hat einfach keine Kontrolle über die Daten. Man kann nur hoffen, dass das Android 6 und höher wenigsten diesen Datenhunger endlich wieder wirklich einschränken kann ohne das die APPs zu den Waagen und Wearables nicht ihren Dienst verweigern.

  2. Ich habe ein paar Uhren gekauft und alle wieder zurück getragen, aus genau diesen Gründen: Entweder habe ich die Datenschutzbestimmungen nicht verstanden, oder die Uhren konnte man nur mit Hilfe von undurchsichtigen Apps benutzen, die Zugriff auf das Internet und einen Account oder ein FB-Profil brauchten. So lange ich keine Uhr mit Pulsmesser finde, die ich offline nutzen kann, bleibt der Elektroschrott halt beim Hersteller. Leider gibt es nur viel zu wenige, die genau so handeln, den meisten sind ihre Daten vollkommen egal, sie haben halt nichts zu verbergen. Und so lange das so ist, gibt man den Herstellern indirekt Recht.

  3. „Das Ergebnis der Überprüfung kommt nicht überraschend und macht ein Wearable eigentlich inakzeptabel für den Nutzer.“
    Es ist nicht nur „eigentlich“ inakzeptabel! Aber da es niemanden (der Käufer) stört, freuen sich die Hersteller. Mich interessieren solche Tracker wirklich, aber nicht für den Datenpreis.

  4. Ich bin ja nicht sicher, aber „Während die Datenschützer keine Marken oder Produkte nennen, stellen sie fest, dass die meisten Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. “ dürften sie das überhaupt? Rechtlich betrachtet? Bevor man das kritisiert, sollte man das prüfen. U.U. kann es durchaus sein, daß es Regressforderungen nach sich ziehen könnte.

  5. Kleiner Nachtrag: Ich meine, es könnte problematisch sein den Namen zu nennen, wenn man verschiedene Produkte verschiedener Namen im Vergleich testet, also a ist gut, b nicht. Wenn nur eine Marke/Produkt getestet wird (z.B. Whatsapp), ist es was anderes. Ich bin aber nicht sicher und kein Jurist! Ich vermute aber, es gibt einen rechtlichen Grund für die unterschiedliche Handhabe.

  6. @Saujunge
    Und Apple ist halt Scheiße 😛

  7. besucherpete says:

    Die Daten nur lokal vorzuhalten bedeutet u.U. bei Verlust oder Defekt des Gerätes auch den Verlust der Daten. Da ist es mir deutlich lieber, dass die Daten online gespeichert werden. Sicher wäre es optimal, wählen zu können, aber irgendwelche Daten nur offline und lokal vorzuhalten, ist doch nicht wirklich das, was wir heutzutage noch wollen, oder? Ich jedenfalls möchte auf die Vorzüge der Online-Speicherung und die damit verbundenen Vorteile nicht mehr verzichten.

  8. Eigentlich eine Marktlücke. Wenn ein Hersteller garantieren würde (und zwar juristisch Korrekt) das vertrauensvoll mit den Daten umgegangen wird, der würde doch gerade in Deutschland damit gut werben können.

    Würde jetzt noch der Gesetzgeber im Internetzeitalter ankommen und Gesetzesbrecher entsprechend bestrafen, wären wir ein Schritt weiter.

  9. @besucherpete
    Ich habe ja gar nichts dagegen, wenn die App Daten in der Cloud speichern KANN, gerne auch auf einem Google-Dirve oder meiner HomeCloud. Aber eine Garmin kann man ohne Verbindung zum Smartphone beispielsweise nicht einrichten. Dazu braucht man ein Konto bei Garmin, und die App braucht u.A. obligatorische Zugriff auf den Standort. Ohne stürzt die App ab und die Uhr lässt sich nicht einrichten. Warum aber zum Geier kann ich eine Uhr ohne Verbindung zu einer App nicht nutzen? Und warum braucht diese die Standortdaten? Ich kann nicht einmal die Uhrzeit einstellen oder die Uhr in Betrieb nehmen, ohne App! Vielleicht will ich die Uhr aber genau als das: Uhrzeit, Wecker, Herzfrequenz anzeigen. Geht aber nicht. Die Höhe dann ist aber, dass die Uhr außerdem noch die Bluetooth-Schnittstelle des Handys untauglich macht, denn sobald die Uhr verbunden ist, verbindet sich das Handy mit keinem anderen Gerät mehr. Dabei wird die Uhr auch nicht als Gerät erkannt, nur die App versteht sich mit der Uhr. So kann man beispielsweise das Handy beim Tragen der Uhr nicht automatisch entsperren. Ganz ehrlich: Warum kann Garmin diesen Elektroschrott verkaufen? Die Uhr finde ich sonst wirklich schick und ich wäre sogar bereit, 120€ dafür zu berappen, aber aus den genannten Gründen war die Uhr leider nicht haltbar.

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