Caschy und die Hotlines

Die Lucky Strike Email Hotline hat es bis heute nicht n?tig gehabt zu antworten. Auf einen Krebskranken Raucher kommt es halt nicht an. Aber egal, die nerve ich die Tage noch einmal 🙂

Heute trieb mich ein innerer Zwang dazu, eine Email an die Redaktion einer Computerzeitschrift zu schreiben. In der aktuellen Ausgabe dieser Zeitschrift wird u.a. dar?ber berichtet, wie Elektronikh?ndler werbetechnisch irrelevante Angaben machen (z.B. verschweigen, dass die installierte Antivirensoftware nur eine 90 Tage Version ist).

Nun ist in dieser Zeitschrift die Vollversion eines Programms enthalten. In der Erkl?rung zu diesem Programm heisst es u.a. :

Die Vollversion auf Heft-DVD ist upgradef?hig auf PROGRAMMNAME VERSION X.

Nun ja, sollte die Redaktion nicht fairerweise auf die Kostenpflichtigkeit des Upgrades hinweisen?

Bin mal gespannt, ob ich eine Antwort bekomme, hier noch einmal meine Email:

Hallo Redaktion,

vielen Dank f?r Ihren Beitrag in der XXXXXX 06/2006, ?ber die Tricks vom XXXXXX & Co, in dem mitgeteilt wird, dass nachteilige Aspekte (z.B. ?ber installierte Testsoftware) gerne verschwiegen werden.

Kennen Sie den Spruch „Wasser predigen und Wein trinken“?

Wie ich darauf komme? Ich schlage Seite XX auf, in dem die Vollversion der XXXXXXXXX vorgestellt wird. Im letzten Absatz heisst es:

Die Vollversion auf Heft-DVD ist upgradef?hig auf XXXXXXXX.

Was f?llt auf? Ihr verschweigt, dass dieses Upgrade kostenpflichtig ist.

Wer so schonungslos aufdeckt, sollte doch ?ber eventuelle Folgekosten eines Upgrades der von euch gestellten Version ohne schlechtes Gewissen berichten k?nnen. Oder habe ich hier eine Doppelmoral entdeckt?

?ber eine Antwort per Email w?rde ich mich freuen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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3 Kommentare

  1. Na ja, ist ja immer so.
    Man bekommt berall gaaaaanz tolle Gratis-Gimmicks mit 50 Zeilen Kleingedrucktem drunter und verpflichtet sich so zu irgendwas, das man gar nicht wollte.
    Wahrscheinlich antworten die (falls sie berhaupt antworten), dass der Begriff „upgradefhig“ ausreichend unmissverstndlich die Kostenfreiheit ausschliet… so ziehen sie ihren Kopf zumindest aus der rechtlichen Schlinge, und alles andere ist den meisten Firmen heute eh egal.
    Alles Beschiss. -.-

  2. @Anna

    Mich htte es ja nicht gestrt, wenn man nicht im gleichen Heft eben diese Sache anpgrangert. Klar kennt man die Tricks, doch wer drber schreibt und ebenso handelt, dem sollte man doch eben meine Fragen stellen. Ganz im Sinne von

    Wasser predigen und Wein saufen 😉

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