Bundesnetzagentur verlangt transparentere Internet-Anbieter

Bildschirmfoto 2016-06-15 um 17.57.49Anbieter von Internetanschlüssen sollen in Zukunft transparenter arbeiten. So meint zumindest die Bundesnetzagentur. So habe das Bundeskabinett heute die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen müssen laut Verordnung ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung werden Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert.

Außerdem erhalten Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zur konkreten Übertragungsrate. Gerade der letzte Punkt ist sicherlich für viele interessant. Anwender sollen sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird.

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: Mit der neuen Verordnung geben wir Verbrauchern wichtige Informationen von ihren Anbietern an die Hand, z. B. über die einzelnen Vertragsbedingungen und Laufzeiten, die Einhaltung zugesagter Qualitätsparameter oder über Kostenkontrolle. So können Verbraucher in Zukunft leichter das für sie passende Angebot finden, Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren und sind durch die Einführung von Warnhinweisen bei übermäßigem Datenverkehr vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt.

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Anbieter müssen Verbraucher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Bandbreite wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter breitbandmessung.de hinweisen (ne Seite, die Java voraussetzt :D). Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate dem Anbieter mitteilen können.

Hier muss man natürlich sehen, wie die gesetzliche Regelung aussieht, bzw. was der Kunde konkret davon hat. Ich habe bei mir beispielsweise „bis zu 100 MBit/s“ und viele von euch kennen den Spaß sicherlich auch. Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich nachweislich über einen längeren Zeitraum nicht diese Geschwindigkeit bekomme? Oder muss der Anbieter bestensfalls mit dem werben, was er tatsächlich meistens liefert? Das genau geht auch aus der Ankündigung nicht hervor – und im Falle der WLAN-Störerhaftung sieht man ja auch, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Hieß es nicht schon vor ein paar Jahren, dass dieses „bis zu“ bald Geschichte sein soll?

    Die Anbieter machen es sich wie ich finde jedenfalls zu einfach. Wenn die einfach sagen „bis zu“ dann kann man das ja auch beim Preis „bis zu“ handhaben. Aber nicht den vollen Preis verlangen, wenn nur die Hälfte ankommt.

  2. Christian says:

    Noch so ein Trottelgesetz von unser Spaß-Regierung. Das Gesetz ist doch nur populistisch und hilft genau keinem Kunden. Aber hauptsache etwas verabschiedet und der Telekom das dämliche Vectoring erlaubt(bzw. erkaufen lassen).

  3. Das mit der Bandbreite finde ich aber spannend: bei LTE und Kabel z.B. bin ich gespannt wie genau das aussehen soll, theoretisch muss dann bei LTE z.B. mitgeteilt werden wieviele Nutzer aktuell in de Zelle unterwegs sind …

    Und die Geschichte mit breitbandmessung.de ist juristisch auch ‚Neuland‘ denn so etwas ist für meinen Geschmack juristisch anfechtbar – wer will wie garantieren dass die Server und alles was dazwischen ist zum Zeitpunkt der Messung einwandfrei funktioniert haben und ‚alles nur am Provider liegt‘; mal abgesehen davon dass viele Kunden keine Ahnung davon haben werden wie so eine Messung abzulaufen hat (keine weiteren Verbraucher etc) – und auch hier wäre es wieder anfechtbar ob das System beim Kunden einwandfrei funktioniert.

  4. das könnte per software im router gelöst werden. ich bin bei tkom mit 50mbit und 52000kb/s zeigt der router an. kann bisher keine Einbrüche spüren. denkbar ist auch eine zertifizierte box am lanport die dann auch probleme am router aufzeigt. wenn mir die tkom bei der alten wohnung 6000er anbietet und mir an fon schon sagt das 3000 nur möglich sind dann wäre es schon ein gewinn dass das ausdrücklich so kommuniziert werden muss. alles is besser als so.mein alter anbieter bot einen 16000er tarif der 2000 effektiv lieferte und oft nach unten schwankte

  5. Für 1,50€ gibt es bis zu 500g Bananen.

  6. Warum gleich meckern wenn das Gesetz nicht perfekt ist? Ein erster Schritt in die Richtige Richtung tut’s doch auch.
    Hinweis auf Vertragszeitende und Kündigungsfrist ist doch gut. Ich habe die auch schon mal verpasst. Ein erster kleiner Schritt eben.
    Nun gut, mit der Übertragungsrate ist es wirklich nicht so einfach. Aber vielleicht wird’s ja was.

  7. Autos fahren auch bis zu 280 km/h.
    Meistens brauch ich es nicht oder darf es nicht. Na und?

  8. @Hotti: Wenn du aber ein Auto kaufst dass 280 km/h fahren sollte, es aber nicht kann (wenn dus mal willst und darfst), ist das dann in Ordnung? Finde es aber trotzdem auch ein Schritt in die richtige Richtung.
    Mich würde nur interessieren was es mit den „Warnhinweisen vor übermäßigen Datenverkehr“ auf sich hat 😀

  9. @Johannes: Ja ok. Aber die z.B. gepriesenen 280 km/h fürs Auto werden auch nur unter optimalen Bedingungen, wenn überhaupt erreicht. (Ich glaub es wird ein wenig geschummelt.)
    Und genau diese optimalen Bedingungen für eine erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit sind eben selten gegeben.

  10. @Hotti: Klar, da will ich dir gar nicht widersprechen. Was aber nicht geht ist (wie oftmals diskutiert), dass man 16Mbits bezahlt und ~2Mbits reinkommen, da erhoffe ich mir für diese Leute eine Besserung, zumindest eine Vergünstigung.

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