BMVI plant neue Regelungen für Drohnen-Flüge, inklusive Führerschein

artikel_drohneDas Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant neue Regelungen für Drohnen-Flüge. Korrekt wäre hier eigentlich Multikopter-Flüge, Bundesverkehrsminister Dobrindt stört sich daran aber wenig. Änderungen soll es sowohl für private Nutzer als auch für gewerbliche Nutzer geben. Für gewerbliche Nutzer soll es sogar einen Führerschein geben, der durch das Luftfahrt-Bundesamt ausgegeben wird. Mit dem Nachweis über luftrechtliche und fliegerische Kenntnisse, wird dann aber auch der Einsatzbereich erweitert. Wird zum Beispiel ein sicherer Betrieb der Multikopter nachgewiesen, dürfen diese auch in Gebieten ohne Sichtkontakt zum Steuerer eingesetzt werden – bisher ist dies grundsätzlich verboten.

Eine Neuregelung, beziehungsweise Einschränkungen wird es auch für private Nutzer geben. Dobrindt dazu:
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.[/color-box]

Zusätzlich sollen künftig alle Drohnen, die mehr als 0,5 kg Gewicht aufweisen, kennzeichnungspflichtig sein. Bei unerlaubter Nutzung oder im Schadensfall soll so der Besitzer ermittelt werden können. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für die private Nutzung. Anlass für diese Neuregelungen ist die breitere Verfügbarkeit solcher Fluggeräte, deren Einsatz bisher aber nicht ausreichend geregelt ist.

Es ergibt sicher Sinn, gerade im privaten Bereich, solche Regelungen festzulegen. Da die Fluggeräte nicht immer ohne Gefahren durch die Lüfte manövriert werden, ist auch die Kennzeichnung größerer Multikopter nachvollziehbar. Immerhin können diese große Schäden verursachen, wenn sie nicht kontrolliert gesteuert werden. Ob sich der Privatanwender allerdings von neuen Regelungen beeindrucken lässt, steht auf einem anderen Blatt. Zumal auch ein Fluggerät mit weniger als 500 Gramm gefährlich sein kann, wenn es unkontrolliert durch die Lüfte saust.

Hier noch einmal die geplanten Änderungen laut BMVI zusammengefasst:

[color-box color=“blue“ rounded=“1″]1. Gewerblicher Einsatz wird neu geregelt:

– Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.

– Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird.? Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.

– Für gewerbliche Nutzer von Drohnen wird es künftig einen Führerschein geben. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.

2. Private Nutzung wird neu geregelt:

– Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt.

– Private Drohnen-Flüge werden verboten in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien.[/color-box]

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17 Kommentare

  1. DragonHunter says:

    grundsätzlich ein guter Ansatz…. aber wie immer in Dtld. gilt: Wenn es keiner kontrolliert, hält sich doch eh niemand dran…
    Also muss dann auch Personal eingestellt werden, dass die Einhaltung der Regeln überwacht und sanktioniert… da das nicht passieren wird, ist das alles ne Luftnummer…

  2. Prinzipiell sehe ich es so, dass es sinnvoll ist die Fluggeräte zumindestens mal identifizieren zu können. Und es wäre sicherlich auch nicht verkehrt, wenn gesetzlich vorgeschrieben wird, dass bei den Modellen ein Zettel vom Hersteller dabei sein muss der deutlich auf die Versicherungspflicht hinweist. Dieser Punkt ist nach meiner persönlichen Erfahrung 95% der Hobbypiloten schlicht und ergreifend nicht bewusst. Und wenn man sich nicht gerade in Foren herum treibt, oder sonst intensiver mit dem Hobby auseinandersetzt bekommt man das auch nicht wirklich mit.

    Allerdings sehe ich auch die Gefahr, dass eine gesetzliche Regelung mal wieder unter purem Aktionismus stark ausufert und nachher mehr schadet als es nützt. Wäre nicht das erste Gesetz bei dem das passiert.

    Aber generell ist es zu begrüßen, dass auf dem Weg vielleicht mal zumindest die ganz groben Vollidionen die mit ihren 2 kg Quadrocoptern knapp über den Köpfen einer Menschenansammlung fliegen.

  3. Warum sind die Dinger versicherungspflichtig?
    Wieviel würde die Versicherung kosten?

  4. @Mario
    Weil Du mit so einem Ding wenns dumm läuft innerhalb von Sekunden einen Schaden verursachen kannst der Dich finanziell bis an Dein Lebensende ruinieren würde. Daher ist eine solche Pflicht mehr als sinnvoll.
    Die Kosten dafür liegen bei einer reinen Modellflug Versicherung bei etwa 40-50 Euro. Oft ist es aber sinnvoller und auch deutlich günstiger seine schon vorhandene Privathaftpflichtversicherung entsprechend zu erweitern, dass diese auch Modellflugzeuge mit abdeckt. Das ist in der Regel deutlich günstiger als der Abschluss eines separaten Vertrages.

  5. Das sehe ich wie elknipso. Kannst im Real schon irgendwelche Copter und Helis holen und nirgends ist vermerkt, dass für jedes, aber wirklich jedes Ding was fliegt eine Versicherung benötigt wird. Wer will sich schon mit für nen 99€ Spielzeugcopter damit beschäftigen ob er nur auf Vereinsplätzen oder grüne Wiese (sprich im Garten / auf nem Feld usw) fliegen darf.

  6. Bis auf die Registrierung ist alles was da oben steht schon geltendes Recht…. leider. Man darf quasi gar nichts mehr. Eine Versicherung ist Pflicht, i.d.R. auch NICHT über die private Haftpflicht einzuschließen, sondern eine extra Versicherung. Kostet meist ab 90€ aufwärts für privat und ab 160€ für gewerblich. Damit ist ein Jahr Versicherung meist schon teurer als ein einfacher Quadrocopter für die private Spielerei….

    Bei gewerblichem Betrieb kassieren viele heute schon ab. Aufstiegsgenehmigung + Versicherung können pro Jahr schon 4-stellig kosten. Ohne dies ist es nicht einmal erlaubt sein eigenes Video kostenlos (also eigentlich ungewerblich) irgendwo im Internet zu zeigen.

  7. Wenn man sich anschaut, was die Jungs mit ihren Eigenbauten (habe die Videos beim Stöbern nach einer guten und günstigen Actioncam für meinen RC Buggy gefunden, in einem anderen Video beschreibt einer der Piloten seinen Eigenbau) so veranstalten, kann ich schon verstehen, dass da eine etwas bessere Regelung her muss. Wenn man solche Manöver über einem Wohngebiet machen würde, kann das schon arg gefährlich werden. Die beiden Jungs steuern ihre Quadrocopter übrigens mittels FPV (First Person View) mit einer Videobrille. Mich würde mal interessieren, wie Herr Dobrindt das bezüglich des Flugscheines berücksichtigen zu gedenkt. Denn theoretisch wissen die Piloten ja ziemlich exakt, wohin sie gerade fliegen und wo sich ihr Copter befindet.

    [youtube http://www.youtube.com/watch?v=v-ar_QT2bFY&w=560&h=315%5D

  8. Um Andres Aussage zu bestätigen:
    http://www.rc-elektro-modellbau.de/wichtig-vor-dem-kauf.html
    Nicht nur deshalb habe ich mich letztlich für ein RC Fahrzeug entschieden.

  9. General Failure says:

    Dieser vorauseilende Gehorsam mach mich immer sehr betroffen. Hier werden „Gefährdungspotenziale“ reguliert und nicht eine bekannte Gefährdung. Dazu noch der zusätzliche organisatorische Aufwand, das LFBA wird sich bedanken. Und wie die Vorposter schon sagen: das meiste ist eh schon nicht erlaubt. Das weiß nur kaum einer, insbesondere nicht die Versicherungspflicht. Wäre das bekannt, würden evtl weniger Leute mit Billigcoptern im Park rumeiern.

  10. Ich halte das mal wieder für die typisch deutsche Regulierungswut ohne Not. Passieren damit wirklich ständig signifikant viele Unfälle? Oder ist das alles mal wieder Phantasiebasiert, ala wenn es da keine Regeln gibt dann kann das aber möglicherweise mal irgendwann voll schlimm werden, vielleicht.
    Ich habe überhaupt nur drei mal multikopter in freier Wildbahn fliegen gesehen. Gefühlt spielen mehr Leute Boule als dass es Quadcopter Piloten gibt.
    Ich denke das ist mal wieder Aktionismus und profilierungsthema als wirkliche notwendiges handeln.

    Ich würde mit meiner „Drohne“ sowieso nie über fahrenden Autos, Ansammlungen von Menschen oder fremde Grundstücke fliegen. Warum muss man sowas also extra regeln wenn einem der gesunde Menschenverstand schon sowas sagt?

  11. @OxKing
    Weil es faktisch eine Menge Idioten da draußen gibt die ihren gesunden Menschenverstand eben nicht besitzen, oder nicht benutzen. Sonst würde es auch keine Bestrebungen in der Richtung geben auf der gesetzgebenden Ebene hier einzugreifen.

  12. @Mario: ganz einfach, wenn so ein Teil mal versehentlich runterkommt und einen Menschen verletzt, wird das ganz schnell mal richtig teuer. So eine Minipropeller kann schnell mal zu ganz bösen Verletzung führen – in der Nähevom kopf möchte ich mir das nicht vostellen.
    Ein Bekannter von mir zahlt rund 500,-/Jahr für die Haftpflicht ( gewerbliche Nutzung ), kommt aber auch auf die Deckungssumme an und die kann nicht hochgenug sein.

    Ich finde es gut, das endlich mal der Gesetzgeber hier einschreitet. weil das nimmt langsam überhand. Selbst hier bei uns auf dem Friedhof fliegen die schon mit den Teilen rum.
    Allerdings würde ich mir eher wünschen, das gerade Privatleute einen Flugschein dafür brauchen, die Profis und gewerblichen Nutzer wissen deutlich besser, was die dürfen und was nicht. In der Regeln brauchen die nämlich eine Flugerlaubnis, um z.b. Filmaufnahmen usw. machen zu können.

  13. An der Drohne sollte der entsprechende Hinweis zur Versicherungspflicht und gegebenenfalls der Hinweis zum Bedarf eines Pilotenscheins sein. Ich hatte mir auch voller Vorfreude eine Drohne (Cheerson CX-20) über China-Gadgets bestellt. Der Zoll hat mich dann ausgebremst und ich habe mich erst im Nachhinein über die Vorschriften erkundigt. Die Drohne ist wieder zurückgegangen. Aber die Neu-Regelung sollte nicht als eine neue Gebühren und Bußgeld Einnahmequelle für die Regierung gedacht sein.

  14. Ich möchte mir nicht ausmalen das irgendwer aus „Jux“ so ein Teil zu nah an Flugzeuge lenkt. Gibt ja schon genug Idioten die mit Laserpointern Pilotne versuchen zu blenden. Find eine gewisse Regulierung schon richtig in diesem Falle.

  15. @Christa In wie fern hat dich der Zoll ausgebremst?
    Die wollten natürlich Geld haben, dies hat aber nichts mit „Multikoptern“ im allgemeinen zu tun, sondern sind zollrechtliche Bestimmungen.

    Zu dem bauen sich die meisten Ihre Multikopter eh selbst zusammen. Da wird eine Registrierung schwer.

    Und jeder, der sich nicht an die jetzigen Regeln hält und erwischt wird, soll einfach eine empfindliche Strafe zahlen. Fertig. Die jetzigen Regelungen sind sehr gut und reichen vollkommen aus.

    Zu dem werden Flächenflieger vergessen. Mit Modellflugzeugen kann ich problemlos deutlich höher und weiter fliegen, als mit einem Multikopter.

    Das ist der größte Bullshit, den sich der Dobrindt mit seinen Kaspern da ausgedacht hat, weil die einfach keine Ahnung von der Materie haben.

    Einmal mit Profis arbeiten… Nur 5 Minuten!!!

  16. @Markus – Der Zoll wollte den CX 20 auf verschiedene Dinge testen lassen. Wenn der die Tests bestanden hätte, wovon ich ausgegengen war, hätte ich die nach 6 Wochen und ein paar Gebühren abholen können. Aber das ganze ist mir dann doch zu blöd geworden. Ich wollte iegentlich in den Film Bereich damit gehen. Aber dafür braucht man doch einen etwas anderen Copter. Und jetzt auch noch einen Führerschein und Genehmigungen. Mal sehen we sich das weiter entwickelt.

  17. Naja, die Regierung möchte die Kontrolle nicht abgeben, nur sie allein möchte Drohnen und Überwachung ausüber . Evtl. hat man auch Angst, das etwas bei den Drohnenflügen auftaucht, was man dann erklären muss….. Wo ich aber dabei bin, es muss schon Sperrgebiete geben wie an Flüghäfen und Gefängnisten und andere sicherheitsrelevante Areale. Ansonsten , Überregulierung !!!

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