BITKOM zur Diskussion über ein Rückgaberecht bei App-Käufen

Anfang Mai machte Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich von sich reden. Sie forderte: Rückgaberecht von Apps oder das Vorhandensein von Demo-Software. Puttrich brachte folgenden Vergleich: „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht“. Nun schaltet sich der Branchenverband BITKOM in die Diskussion über ein Rückgaberecht bei App-Käufen ein.

Bezahl-Apps

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Zu dieser Diskussion sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Apps sind in Deutschland sehr erfolgreich und haben sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Mit dem Kauf von Apps wurden 2012 in Deutschland 430 Millionen Euro umgesetzt, mehr als doppelt so viel wie 2011. Das zeigt: Die Smartphone- und Tablet-Besitzer schätzen die App-Stores und die Möglichkeit, dort unkompliziert und sicher einzukaufen.

Für ein gesetzliches Rückgaberecht von Apps gibt es keinen Bedarf. Das wäre eine realitätsferne Überregulierung, von der vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären, die die App-Economy voranbringen. Von sehr vielen Apps gibt es bereits heute schon kostenlose, oft werbefinanzierte Test- oder Light-Versionen, mit denen sich der Nutzer ein Bild vom Funktionsumfang machen und entscheiden kann, ob er die – ohnehin meist sehr preisgünstige – Vollversion kaufen will. Damit ist der Kunde deutlich besser gestellt als bei vielen anderen Produkten.

Dazu kommt, dass der App-Markt schon heute außergewöhnlich nutzerfreundlich und transparent ist. So kann der Kunde vor dem Kauf Screenshots oder Zahlen über die Anzahl der Downloads ansehen und vor allem Nutzerbewertungen lesen, die verhindern, dass man die Katze im Sack kauft. In vielen App-Stores gibt es bereits heute die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis innerhalb einer kurzen Frist eine bezahlte App wieder zurückzugeben. Längere Fristen, etwa 14 Tage oder mehr, würden zu großen Problemen führen.

Was sagt ihr dazu: sind die jetzt vorhandenen Modelle ausreichend oder sollten Entwickler gezwungen werden, Demo-Versionen zur Verfügung zu stellen?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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19 Kommentare

  1. Warum beschwert sich die Dame! Bei Google Play habe ich die Erfahrung gemacht, das ich innerhalb von 15 Minuten die App zurück geben kann. Ob es die anderen auch machen, kann ich nicht bestätigen.Jedoch wäre für mich wünschenswert, das man innerhalb von 60 Minuten die App zurück geben kann, da hat man schon mal Zeit, sich intensiver mit der App sich zu befassen. 😉

  2. 15min finde ich schon arg kurz, ein bis zwei Stunden wäre angemessen. Insofern finde ich es nicht so schlecht, dass sich Leute dafür stark machen. Das die Bitkom als Lobbygruppe da eine andere Meinung zu hat, verwundert mich jetzt nicht.

  3. Also ich wäre für einen Tag Rückgaberecht. Wer aber eine Demoversion anbietet, für den gilt das Rückgaberecht nicht.
    Ich glaube ursprünglich waren es bei Google Play auch mal 24 Stunden.

  4. Gerade Spiele sind die Preisschlager und es macht wohl keinen Sinn, das die Rückgabezeit länger als die Zeit zum Durchspielen ist. Ich glaube, das ist auch der Grund, warum Google von 24h auf 15 Minuten runter gegangen ist. Sonst kann man einfach ein Spiel gemütlich einen Tag lang durchspielen und dann zurückgeben. Aber man stelle sich auch mal vor: Steuersoftware, die man eh jedes Jahr neu kaufen muss und man problemlos nach 7 Tagen zurückgeben kann. Software ist kein klassisches Gebrauchsgut.

  5. Die 15min beim Playstore sind jedenfalls oft zu kurz um überhaupt die Installation abzuschließen, wenn die App noch 3GB an Daten nachläd, bis man das Spiel überhaupt starten kann. Ich fände irgendwas zwischen 1 und 24 Std. schon sehr sinnvoll.

  6. Wo läge denn das große Problem Apps einfach wie alles andere zu behandeln, das man im Internet kauft? Software ohne physische Datenträger ins Fernabsatzgesetz aufnehmen und fertig. Die Trennung zwischen digitalen und physischen Gütern wird ja langsam eh unsinnig.

  7. Entscheidend ist ja nicht, ob einem die aktuellen Regelungen zur Rückgabe von Apps schlecht gefallen, sondern ob man dies durch einen staatlichen Eingriff regeln muss. Das ist bei einschneidenden, potentiell lebensbedrohlichen Situationen begründbar, vielleicht auch dann noch, wenn der Verkäufer eine Monopolstellung hat, aber das gilt für App-Stores nicht. Die Vorstellung, das irgendeine Behörde für so etwas Zuständigkeiten erhält, lässt mich grausen.

  8. Die haben doch alle einen Schlag weg. Aber, heute im Radio. Auch die Länderminister fordern dies nun und nicht nur die Alte.

    Gut, aber dann auch 14 Tage auf Musik, Video, Games usw. Wie blöd sind die Politiker eigentlich?

    Aber, ist halt toll für den Verbraucher. Die Navigationsapp / Übersetzer-App für den Urlaub kaufen und danach zurück geben. Schaut der Hersteller halt blöd aus der Wäsche, aber der liebe Verbraucher grinst sich einen ab. Man man man.

    App.Store ins Ausland verlegen.

  9. Screenshots sagen genau gar nichts aus, Videos zeigen – wie bei Filmen – meistens nur gute Sachen und viele Bewertungen sind offensichtlich gekauft. Dazu kommt die relativ komplizierte Sortierung nach letztes Update, mein Gerät, etc.

    Es gibt ja auch nicht nur Billigware im Bereich von 1-5€, es gibt auch viel Zeug für 50€ oder noch mehr. Dazu kommt, dass es IMHO keine einzige unabhängige und vertrauenswürdige Institution gibt, die Software ungefärbt vergleicht; alle (in meinem Fall) Android-Zeitschriften sind z.B. der letzte Müll, zumal die eh nur die bekannten Sachen „testen“ und ev. bessere Varianten von anderen/kleineren Entwicklern meist gar nicht vorkommen.

    15 Minuten sind eindeutig zu kurz, das reicht bei z.B. Navisoftware nicht einmal, um das reine Material zu laden, geschweige denn um es mal auf eine kurze Testfahrt zu bringen. Bei Tasker z.B. hab ich lange gebraucht, um erstmal mich zurechtzufinden, die Jungs haben aber wenigstens eine 7 Tage Testversion. IMHO müßten da die Entwickler die Möglichkeit haben, eine Rückgabefrist selbst flexibel bestimmen zu dürfen und die Frist darf erst beginnen, wenn alle zusätzlich nötigen Daten heruntergeladen und bei Bedarf erfolgreich eingerichtet wurden.

    BITKOM, labern die irgendwann eigentlich mal keinen Müll?

    (PS: Ja, ich schreibe selber Apps und über meine HP gibt’s für alles 3 Tage lang Testversionen ohne Registrierung o.ä.)

  10. Apps sind eine Ware wie jede andere auch. Wenn sie nichts taugt, will ich mich wie bei jeder anderen Ware, die ich im Internet kaufe, vom Vertrag wieder lösen können. Schließlich kann ich die Apps auch nicht, wie andere Software, einfach weiter geben.

  11. @Jomei: Es werden so viele Daten durch die Stores und die Publisher erhoben. Es gibt DRM, etc. Zur Abwechslung könnte man das alles ja mal für die Nutzer und nicht gegen sie verwenden, in dem man eben nachprüft, ob ein Spiel vielleicht schon durchgespielt wurde, o.ä. In so einem Fall könnte man genau so verfahren, wie bei anderen Waren, die zurückgeschickt werden soll, aber schon benutzt wurde.

  12. Problematisch ist hier wirklich die Dauer (das ob man die Rückgabe anbietet oder nicht, hängt meiner Meinung hiervon ab – jeder „Store“ soll hier selbst entscheiden). Zu Lange Zeiten bedeuten, dass kurze Games durchgespielt und zurückgegeben werden können – zu Lange Zeiten, dass manche Games wie oben erwähnt nicht mal komplett geladen werden können.

    Wie wären denn 15 Minuten – aber ERST ab dem Moment des ersten App-Starts?? (oder begünstigt dies wieder die Raubkopierer-Szene??)

  13. 24 Stunden sind durchaus problematisch (oder gar noch länger) dafür hatte ich durchaus Verständnis, dass das reduziert wurde aus eben oben genannten Gründen.
    Allerdings sind 15 Minuten auch definitiv zu kurz und überhaupt kein Rückgaberecht wie bei iOS ist auch unschön. Wenn sich eine App als Schrott herausgestellt hat sollte man diese schon einfach wieder zurück geben können.

  14. Noch eine kurze Ergänzung: Die 15 Minuten starten erst nach der vollständigen Installation und sofern die App den entsprechenden Google-Server nutzt auch erst nach dem vollständigen Download aller Ressourcen. Leider bauen die Entwickler oft lieber noch auf ihre eigene Server mit entsprechend schlecht programmierten Downloadmanagern.

    Und es ist grundsätzlich falsch eine App mit physikalischen Gebrauchsgütern zu vergleichen. Zumal ihr Charakter oft eher einer Dienstleistung entspricht. Leihfilme kann man ja auch nicht so einfach zurückschicken. Im übrigen hat man auch so schon Anspruch auf Erstattung, wenn die App nicht funktioniert oder nicht hält, was die Beschreibung verspricht. Dazu braucht es noch kein Umtauschrecht.

    • Ein Rückgaberecht von 14 Tagen oder ähnlichem Zeitfenster ist natürlich völlig weltfremd in dem Zusammenhang. Das würde auch zu enormen Missbrauch führen.
      Allerdings sind die aktuellen 15 Minuten bei Google auch definitiv zu kurz und die nicht vorhandene direkte Rückgabemöglichkeit bei Apple natürlich auch unschön.
      Ich weiss, dass man bei Apple über den Support sich das Geld für eine App erstatten lassen kann, das ist aber wesentlich aufwendiger als eine App zu laden, festzustellen, dass sie Schrott ist und dann über den Klick auf einen Button gleich wieder sein Geld zu haben.

      Ich denke hier sollte einfach ein gesunder Mittelweg gefunden werden. Zum Beispiel 1 Stunde Rückgabefrist, welche erst ab dem ersten App Start anfängt zu laufen. Damit umgeht man nämlich auch das Problem, dass gerade viele größere Spiele, oder auch teure Navigationssoftware je nach Größe und Datenverbindung unter Umständen alleine schon 1 Stunde weitere Daten nachladen, während dessen das Zeitfenster (aktuell die 15 Minuten bei Google) der ursprünglichen App schon längst läuft, und sich daher geschlossen hat, bevor man auch nur 1 Sekunde die App ausprobieren konnte.

  15. Besucherpete says:

    Es sollte selbstverständlich sein, dass man auch Apps wieder zurück geben kann, wenn sie einem nicht gefallen, so wie jede andere online gekaufte Ware auch. Zumindest aber sollte es kostenfrei Demoversionen geben.

  16. Was viele so ein wenig „übersehen“, ist die Tatsache, dass man an Software keinen Besitz erlangen kann. Software wird als Kopie Zusammen mit einem Nutzungsrecht vertraglich gegen Gebühr überlassen. Das ist kein Kaufvertrag nach BGB oder HGB oder so. Hier wird keine Ware veräußert, sondern ein Vertrag eingegangen, welcher berechtigt etwas zu nutzen was einem nicht gehört. Das ganze gilt für App’s wie für Musik. Ein Rückgaberecht für etwas was einem nicht gehört, ist sinnbefreit.
    Ich stimme aber zu und sehe statt 15 auch eher 60 Minuten als „Rückgabefrist“.

  17. Ich bin auch für ein „Rückgaberecht“ bei Filmen, wenn mir der Film nicht gefallen hat geh ich an die Kinokasse und will mein Geld zurück. EIn Trailer zeigt ja eh meist nur die guten Sachen. Ausserdem ist ja vllt auch das Ende des Films doof.
    Meine Steuersoftware möchte ich übrigens auch zurückgeben können wenn die mir nicht hilft so viel zurück zu bekommen wie ich erwarte.
    Sorry aber wer ein Rückgaberecht für Apps im SInne des Fernabsatzgesetztes mit 14 Tagen o.ä. verlangt ist doch komplett merkbefreit.
    Seid ihr eigentlich alle 5 Jährige auf die Mama und Papa Staat aufpassen müssen? Schaltet halt mal euer Gehirn ein. Wenn ich eine App interessant finde schaue ich erst mal nach einer Demo / Testversion / o.ä., wenns die gibt super dann kann ich testen und danach entscheiden ob ich die Vollversion kaufe oder nicht. Gibt es keine Möglichkeit zum Testen schaue ich mir die Bewertungen / screenshots / Tests an und entscheide dann ob ich ins kalte Wasser springe. Entweder habe ich dann dann Glück und bekomme was ich will, oder halt nicht. Meine Güte, das hier ist das LEBEN nicht der Kindergarten oder das Zuckerwatteland. Da muss man vllt auch mal damit leben ein paar cent oder Euro in den Sand zu setzen.
    Wenn Ihr ne App gekauft habt die sche… war dann ärgert Euch kurz, schreibt ne miese Bewertung und warnt andere vor dem selben Fehler. Denkt drüber nach ob ihr beim nächsten mal wieder eine Software kauft die euch die Möglichkeit zum Testen nicht bietet.

    Einerseits schreien und meckern viele über den Staat, Überregulierungen, lächerliche Einfuhrbestimmungen für Bananen in die EU usw. aber wenns dann um ein paar cent/Euro aus der eigenen Tasche geht kanns den selben Menschen mit staatlichen Eingriffen nicht schnell und scharf genug gehen. Lächerlich!

  18. Eines der wenigen wirklichen Highlights vom Windows Store ist die Möglichkeit, länger als 15 Minuten bei Google oder gar nicht (außer Lite-Versionen) bei Apple eine App zu testen, ehe man sie kauft. Sehr zu begrüßen. Alternativ wäre ich immer ein Fan (gerade auch um illegalen Apps entgegenzuwirken zu empfehlen) grundsätzlich Apps immer als Lite-Version mit Werbung und Pro-Version ohne Werbung anzubieten. Ich persönlich bin ein Pro-Käufer, muss ich dazu sagen und mich stört es, wenn ich keine Pro-Version kaufen kann ohne Werbung, würde aber sicherlich auch temporär oder mal zum Test eine Lite-Version die Werbung „ertragen“.

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