BGH: Auskunftspflicht für Provider

Siehste, noch ein interessantes Thema, welches bisher liegengeblieben ist – allerdings viele von euch interessieren wird. Bislang war es nämlich so: Rechtsinhaber stellt einen Verstoß fest und wird bei der Staatsanwaltschaft vorstellig, damit diese entscheidet, ob der Provider die Daten des Rechtsverletzers an den Rechtsinhaber herausgeben darf.

Nun teilt der BGH per Pressemitteilung mit: „Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.“

Bislang wurde so etwas immer abgelehnt, nun steht keine Staatsanwaltschaft mehr dazwischen und nicht nur Schwarzseher könnten eine Abmahnflut prognostizieren. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch zum Urteil, liebe Medien-Lobby! Vielleicht bekommen Rechtsinhaber oder die -verwalter ja auch irgendwann mal Polizeigewalt 😉

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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26 Kommentare

  1. Nun was zählt jetzt zu einer Tauschbörse? Gehört dazu schon YouTube oder nur die allseits bekannten Börsen? Urheberrecht ist und bleibt wohl immer ein interessantes Thema…

  2. *würg* statt endlich mal ordentlichen Content in Deutschland zu erlauben wird das Land immer mehr zensiert und beschnitten bzw. immer mehr fragwürdige Rechte an die Medien-Lobby abgegeben.

    Schöne neue Welt – wir werden zum digitalen Entwicklungsland.

  3. Hi Caschy,
    die Staatsanwaltschaft war auch schon bisher nicht mehr oft nötig, weil es für Rechtsinhaber seit der letzten Urheberrechtsnovelle einen sog. zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gibt (§ 101 UrhG). Neu ist, dass es den nach Ansicht des BGH nun auch für Nicht-gewerbliche Urheberrechtsverletzungen gibt.

  4. @René: Schwierige Sache.. ich denke mal, dass es so weiter gehen wird wie gehabt.. sprich: Systeme, bei denen für die Abmahner deine IP problemlos ermittelbar ist werden besonders betroffen sein. Daher dürfte ein YouTube-Download eines Films nicht dazu zählen, YouTube wird wohl nicht so ohne weiteres die IP herausrücken. Aaaber: Bittorrent als prominentes Beispiel.. da halte ich es für extrem einfach. Und dann: Direkt an den Pranger gestellt werden.

    Was mich extrem abgenervt hat: bis vor einem Jahr lebte ich noch in einer WG und einer meiner Mitbewohner (auf mich lief der Anschluss) hat ein Album via Torrent gezogen – da mir der Anschluss gehört, musste ich (offiziell) für alle Schäden aufkommen – ein Anwalt konnte die Forderung nur minimal drücken.

    Zu dem offiziell in Klammern: Natürlich hat mein Mitbewohner gezahlt, mein Anwalt meinte jedoch, dass meine weiße Weste sowieso schon angeschwärzt wäre, da ich als Anschlussinhaber für SÄMTLICHEN Transfer verantwortlich bin – und wenn man ihn offiziell zahlen lässt, wird er da mit hereingezogen. Er war jedoch bei allen Anwaltsgesprächen mit dabei. Entsprechend bin ich nur in Vorauszahlung getreten, trotzdem bin ich es letzendlich, der den Schaden ausgelöst hat und eine Unterlassungserklärung, jedoch dank meines Anwalts in STARK abgeschwächter Form: Kein Schuldbekenntnis und ich habe im Prinzip nur unterschrieben, dass EXAKT DIESES Album nicht mehr an meinem Anschluss zur Verfügung gestellt wird, ansonsten Strafzahlung. Das Original wäre gewesen: Schuldbekenntnis, ja, das Album wurde zur Verfügung gestellt, ja, ich werde nie wieder irgendwas (auch ausfersehen) online stellen, sonst Strafe; das stellt daher ein überschaubares Risiko dar.

  5. Das interessante an dem Urteil ist doch die Interpretation von „gewerblichem Ausmaß“ des BGHs. Laut BGH ist nun alles gewerblich unabhängig von Anzahl, Aktualität des Stücks usw.
    Siehe auch http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/10/mini-filesharer-zum-abschuss-freigegeben/

  6. Übelster Skandal! Ich tausche und sauge nichts aber das finde ich mind. so daneben wie die Meldedatenauskunft… Dem Rechte Inhaber wird das Auskunftsrecht ja nur bei einem offensichtlichen Verstoß gegen das Urheberrecht zugestanden. Aber wer prüft das und wie? Im Prinzip ist das doch ein Freifahrtsschein für blanko Abmahnungen ala „Mal sehn wer bezahlt…“

  7. Das ist nichts neues und schon rund 1 Jahr alt, wurde schon vor ACTA eingeführt.

  8. @Johannes: und warum JETZT das Urteil?

  9. Blödsinn! Die StA ist schon seit Jahren außen vor. Darum geht es hier nicht, sondern darum, dass der BGH die Auskunftspflicht entgegen dem Wortlaut des § 101 UrhG auch auf nichtgewerbliche Fälle ausgeweitet hat. Siehe § 101 I, IX UrhG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__101.html

  10. @Link. Das ist dann wohl ein Grund, weshalb du nicht mehr in einer WG wohnst. Ich teile meinen Anschluss auch mit niemandem, da weiß ich später wenigstens, weshalb ich zahlen soll.

    Wer heutzutage noch mit Bittorrent oder emule rummacht, ist unverbesserlich.

    @Caschy: Ist sonst nicht meine Art, aber da du schon selbst verlinkst, sag ich mal: Es ist nicht DAS BGH, sondern DER BGH, wenn ich beim Lesen der Kommentare schon AUSFERSEHEN (@Link) ertragen muss.

  11. @Leifi_OS: danke 🙂

  12. Meiner Meinung nach ist es aber in Deutschland weniger der Rechtsinhaber (Interpret, Band, Plattenfirma), der sein Recht einfordert, sondern diverse Anwälte, die im Namen der Rechtsinhaber (und der GEMA natürlich) eigene Verdienstmöglichkeiten aufgetan haben und die Staatsanwälte mit dicken Akten in Schach halten.

  13. „Daher dürfte ein YouTube-Download eines Films nicht dazu zählen“

    Es geht ja um das Einstellen urheberrechtlich geschützter Musik, also ist ein Youtube-Film-Download doppelt falsch als Beispiel benannt. Weder stellt man den ein, während man ihn herunterlädt, noch handelt es sich um Musik. Die kümmern sich nämlich so vornehmlich um Musik, da die Musikvertriebsunternehmen Sturm laufen und nicht die Filmindustrie.

    By the way: Ich downloade noch fleißig Serien, um sie im Original, ohne die grausame Verstümmelung der Übersetzung sehen zu können. Wie soll ich das sonst auch machen, ohne ewig auf die Gnade einer DVD-Version zu warten?

  14. Vollkommen richtiges Urteil: Die Strafverfolgung von Verbrechern darf nicht erschwert werden. Wer das Urheberrecht verletzt ist nichts mehr als ein Dieb.

  15. @Urheber
    Quatschkopf.
    Die Plattenfirmen haben es verpennt, das Internet als Vertriebsmedium zu nutzen und dort ein sinnvolles Geschäftsmodell aufzubauen. Die wenigen Möglichkeiten, im Web legal Musik zu kaufen, sind völlig überteuert. Bei 10 bis 15 Musikstücken, die überlicherweise auf einer CD wären, bezahlt man dann locker 30 – 40 Euro. Und das, damit Maria Cary und Konsorten 10 Millionen Gage für das Besingen EINES Albums bekommen?!? Die können den Hals nicht voll genug bekommen, und die Nutzer wollen sich das nicht gefallen lassen. Viele wären durchaus bereit, einen ANGEMESSENEN Preis zu bezahlen.
    Würden die Abmahngebühren generell auf max. 50 Euro beschränkt, wäre mit der Abmahnabzocke schlagartig Schluss, denn dann würde sich dieses Geschäftsmodell nicht mehr lohnen.
    Verbrecher sind Leute, die draußen im Park Frauen vergewaltigen, Omas den Schädel einschlagen um ihre Handtasche zu klauen etc., nicht ein Teenager der ein paar Musikstücke irgendeines Pop-Sternchen herunterlädt, dass sowieso 3 Monate später schon vergessen ist…..

  16. @Urheber
    Nein, ist er nicht. Er ist ein Kopierer. Oder sind die Daten weg? 😉
    Bei Fehlerquoten von 50% bei IP-Auskünften ein sehr gefährliches Urteil.

  17. @Mike: Mehr als Beleidigungen hast du nicht drauf.

    Was angemessen ist für ein Produkt entscheidest nicht du sondern derjenige, der verkauft bzw. produziert. Alles klar Raubkopierer?

    Wenn dir die Musik nicht gefällt, dann konsumier sie nicht. Das Nichtgefallen gibt dir jedoch nicht das Recht, etwas zu klauen!

    @fidoq: Das ist bloß eine Eigenheit von immateriellen Gütern. Raubkopieren bleibt Diebstahl geistigen Eigentums. Wer Inhalte haben will, hat sich nach den Wünschen des Urhebers zu richten.

  18. Au Mann, arbeitest du für die Plattenindustrie? Quatschkopf ist für dich keine Beleidigung, sondern eine Untertreibung. Bin selber Musiker und Programmierer. Ich kopiere oder kaufe mir nichts von diesem heutigen Pop-Quatsch. Wenn was gut ist und preiswert, kaufe ichs auch. Aber Plattenfirmen wie Sony und Konsorten wollen einfach nur Abzocken. Machen Millionenumsätze und jammern gleichzeitig über die bösen „Raub“-Kopierer.
    Als damals Kassettenrekorder für jedermann erschwinglich wurden gabs den Slogan „Home Taping Is Killing Music“ *lol*
    Mit den Videorekordern wurde das Ende des Kinos heraufbeschworen. Und jedesmal hat die Medienindustrie natürlich nach härtesten Strafen und allerlei Rechte-Beschneidung geschrien. Komisch, dass es die ganzen Firmen und Musiker noch gibt. Komisch, dass Bill Gates der reichste Mann der Welt ist, wo doch die pösen Raubkopierer so oft seine Programme knacken und kopieren.
    Es gibt einen ganz einfachen Schutz gegen Kopieren und Cracken: preiswerte, einfache Kaufmöglichkeiten (ohne DRM-Scheiss etc.)! Und das haben die Plattenfirmen verpennt.

  19. Für viel problematischer halte ich es, dass der Vorwurf des Herunterladens mit der vorgelegte IP dann u. U. vom Gericht als wahr angenommen wird.

    Dem ist aber mitnichten so. Ich selbst wurde schon von einer Kanzlei mit dem Vorwurf des Herunterladens konfrontiert. In dem mir konkret vorgeworfenen Fall war und bin ich mir aber absolut sicher, dass ich das nicht war. Ich habe aber keine Möglichkeit meine Unschuld zu beweisen. Man fühlt sich so richtig hilflos!

    Der Fall verfährt in 1 Jahr und 5 Monaten, denn dank der entsprechenden Seiten im Netz, kann eigentlich jeder eine entsprechende Unterlassungserklärung erstellen. Bis dahin heißt es Daumendrücken.

  20. Urheber, das war ein argumentatives Eigentor, selbst für einen Rechtspositivisten wie dich, denn stehlen kann man nur sog. „körperliche Gegenstände“, weswegen z.B. auch kein Diebstahl von Strom möglich ist, das nennt man Entziehung. Dir wird ja durch das Kopieren des urheberrechtlich geschützten Gutes nicht die Verfügungsgewalt darüber genommen, nur im Wert gemindert.

    Natürlich kannst du behaupten, ‚Raubkopiererei‘ sei illegal, aber das geht ja gerade am Kern der Debatte vorbei: Es soll auf eine Art legalisiert werden, die Konsumenten eine nicht-kriminelle Art der Nutzung auf Höhe der Zeit(!) ermöglicht. Got it? D.h. Gesetze werden geändert (ja, potzblitz, das geht) und damit ist es wie von Zauberhand plötzlich kein „Diebstahl“ mehr.

    Anywho, ich habe in diesem Kontext und in einer Gesellschaft, die so verfasst ist, wie sie es ist, wirklich kein Problem damit, ein Dieb genannt zu werden. Ich bezweifle auch, daß ich jemals in die Verlegenheit gekommen bin oder kommen werde, deine immateriellen Erzeugnisse zu ’stehlen‘, denn die sind hier nicht sonderlich originell, was sollte ich also damit anstellen wollen?

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