Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen: Microsoft schaltet Formular frei

Bing logo orange RGBWir alle erinnern uns an das kuriose EU-Urteil, welches es unter dem Namen „Recht auf Vergessen“ in die Medien und damit in die Köpfe der Menschen geschafft hat. Google als Suchmaschinen-Gigant schaffte es recht schnell, ein solches Antragsformular für Menschen zu realisieren, die bestimmte Suchergebnisse aus der Suchmaschine verbannt sehen wollen. Als Ergebnis gab es bei Google 12.000 Anträge auf Löschungen an Tag 1. Doch nicht nur Google muss Suchergebnisse löschen, auch Microsofts BING ist betroffen. Zwar wird das Risiko geringer sein, so gefunden zu werden (Marktanteile!) – doch Suchmaschine bleibt Suchmaschine. Mitte Juni gab Microsoft bekannt, dass man an einer Lösung arbeite, nun ist das Formular freigeschaltet. Der Antragsteller muss hier diverse Fragen beantworten und natürlich seine Identität bestätigen, wie bei Google auch. Bin gespannt, ob Microsoft da auch transparent die Anfragen kommuniziert.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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5 Kommentare

  1. Beim ‚Identität bestätigen‘ sträuben sich mir die Nackenhaare – das ist ein Witz oder? Abgesehen davon, dass selbst kopierte Ausweisdokumente u.ä. für mich keine ausreichende Legitimation darstellen werden hier noch nicht einmal ‚von einer staatlichen Behörde ausgestellte Ausweisdokumente‘ verlangt. Scheint also die EU-Rechtsprechung in ihrem Urteil so zu akzeptieren.
    Dagegen wird zum Beispiel bei der Jugendschutz-Legitimation (Ab18) bei Watchever z.B. PostIdent verlangt. Das ist zwar extrem umständlich aber man kann hier wenigstens von Legitimation sprechen.

  2. Man darf die Ausweisdokumente doch gar nicht kopieren/scannen 😉

  3. Ich hoffe das funktioniert besser als bei Google. Ich wollte da ich in Rente bin, diverse Geschäftssachen gelöscht haben. Antwort: Die Verbraucher sind daran interessiert – abgelehnt.

  4. Was ich mich frage: Ist denn google& co verpflichtet, irgendwas umzusetzen? Können sie nicht einfach jeden einzelfall von den gerichten klären lassen? Dann gäbe es schätzungsweise nur einen bruchteil der anträge – bei dem aufwand, der jetzt betrieben wird, wären die kosten womöglich auch geringer. Das urteil war ja so schwammig, dass eine korrekte umsetzung gar nicht möglich ist.

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