Android- und iOS-Apps mit Datenschutzbestimmungen vor dem Download

Kaliforniens Generalstaatsanwalt Kamala D. Harris gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, dass man mit den „Großen“ der App-Branche einen Pakt geschlossen habe, der die persönlichen Daten der Nutzer besser schützen wird, beziehungsweise dem Nutzer verrät, was mit seinen Daten geschieht. Im Pakt der Großen: Apple, Google, Amazon, Microsoft, HP und RIM. Diese Firmen sollen in Zukunft sicherstellen, dass die in den eigenen Märkten angebotenen Apps über Informationen verfügen, die aussagen, was mit privaten gesammelten Daten geschieht, sofern welche erhoben werden.

Heißt: Apps, die Daten von euch wollen, müssen in Zukunft explizit darüber informieren, was mit diesen Daten geschieht – vor dem Download der App. Diese Information muss vom Entwickler der App gestellt werden. Nach kalifornischen Recht müssen Entwickler aufpassen: „If developers do not comply with their stated privacy policies, they can be prosecuted under California’s Unfair Competition Law and/or False Advertising Law.“. Gilt nicht weltweit, könnte aber Schule machen. In der letzten Zeit machten diverse Apps ja leider von sich reden, da sie ungefragt Daten an Anbieter übermittelten. (via)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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9 Kommentare

  1. Wenn das wieder seitenlange Texte werden sollten, wird sie wohl jeder einfach abnicken.
    Da gefallen mir die Lösungen von iOS und Android mit den jeweiligen Zugriffsrechten doch besser…

  2. Wenn ich mich nicht irre soll Apple nun auch ähnlich wie bei Android die Permissions noch anzeigen, oder hatte ich das falsch verstanden?

    Was die Datenschutzbestimmungen betrifft sollte es in der Tat auch gleich noch eine Regelung über eine maximale Länge geben. Wenn Google es schafft seine im wesentlich auf eine Din A4 Seite zu packen sollten die von Apps eher noch knapper und direkter ausfallen müssen.

  3. Leider sagen diese Datenschutzbestimmungen gar nichts aus sondern sind lediglich vorformulierte Bausteine, deren formulierung sich durch div. Gerichtprozesse der Vergangenheit ergiebt. „Könnte“ und „möglicherweise“ sind da sehr beliebt. Es geht also nicht darum die Leute zu informieren, sondern die Justiz zufriedenzustellen.

    Und mir deutschem Datenschutz hat das immer noch nichts zu tun.

  4. Ich packs mal hier rein: Alles Gute zum Geburtstag 🙂

  5. Da kann ich Marc nur zustimmen. Denn wer hat schon Bock sich durch Seitenlange Text durchzuboxen, die im Endeffekt eh nur ein Anwalt versteht.

  6. Macht für mich keinen Sinn
    Wird 1. wieder kein Mensch lesen weil es natürlich wieder ellenlange Texte sein werden, um auch rechtssicher zu sein und 2. ist sowas eine weitere Hürde für die vielen arglosen Entwickler (wie ich) die von Rechtlichem keine Ahnung haben und da jetzt irgendwas auf die Beine stellen müssen obwohl absolut nichts verarbeitet wird.

  7. Aber Zugriffsrechte und Datenschutz sind erst einmal zwei Paar Schuhe. Ein Beispiel:
    Eine App, die mir hilft, die Kontakte bspw. als VCF-Datei auf die SD-Karte zu exportieren, braucht natürlich Zugriff auf meine persönlichen Daten, also die Kontakte. Bei einem „kostenlosen“ Spiel, welches ebenfalls Zugriff auf meine Kontakte haben will, kommen die Datenschutzbestimmungen ins Spiel. In den Bestimmungen sollte dann drin stehen, was mit den abgegriffenen Informationen gemacht wird und wer sie alles in welcher Form erhält. Ich habe das so verstanden, daß auch im Android Market neben den notwendigen Berechtigungen der App zukünftig auch die Datenschutzbestimmungen einsehbar sind.

  8. @Jan
    Es ist sicherlich unterschiedlich, aber ich gewähre lieber Zugriffsrechte als zu hoffen, dass sich eine Firma an selbstgeschriebene Datenschutzbestimmungen hält…

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