Abmahnung wegen WordPress-Plugin

16. Oktober 2008 Kategorie: Internet, WordPress, geschrieben von: caschy

Jan vom Upload-Magazin wurde wegen des Plugins “Subscribe to Commentsabgemahnt. Kurzform: man kann ja kommentieren – E-Mail-Adresse eines Anderen angeben, und sich über die Folgekommentare per E-Mail benachrichtigen lassen. So ist es wohl beim Jan geschehen. Lest euch mal schlau und überlegt, ob ihr das Plugin weiterhin einsetzt (falls in eurer WordPress-Installation genutzt). Was heisst das für die Zukunft?

Wahrscheinlich muss ein Verifikationsverfahren genutzt werden – quasi eine Bestätigungsmail. Also – nicht nur Bockwürste aus Kochbüchern sind gefährlich – auch Plugins. Es gibt Tage an denen ich das Netz einfach nur zum Kotzen finde…

Über den Autor: caschy
Dortmunder im Norden. Blogger, Freund gepflegter Technik, BVB-Maniac und Hausmeister dieses Blogs. Auch zu finden bei Twitter, Google+, Facebook, XING und YouTube.

65 Kommentare

Carsten (twitter ) 16. Oktober 2008 um 23:26 Uhr

“wegen des Plugins” ^^

Dessicater 16. Oktober 2008 um 23:30 Uhr

Tja, damit hast Du wohl die Wurst… ich meine den Nagel auf den Kopf getroffen.

Manche Tage macht´s wirklich keinen Spass.

Joshua (twitter ) 16. Oktober 2008 um 23:38 Uhr

Ich kotz ne Runde mit.. :-\

Jürgen (twitter ) 16. Oktober 2008 um 23:40 Uhr

Es gibt wohl zuviele “Erbsenzähler” und Anwälte…

Markus (twitter ) 16. Oktober 2008 um 23:58 Uhr

Ich hatte mich da schon gewundert. Jeder Newsletter braucht ne Bestätigungsmail, und hier geht das ohne.

Ich werde das Plugin aber nicht deaktivieren. Eher hoffe ich, dass der Autor sowas nachrüstet. Ich schaue mir das aber auch mal genauer an…

atreiu 17. Oktober 2008 um 00:02 Uhr

Caschy, ist deine Subscribe to comments Funktion (“Benachrichtige mich bei neuen Kommentaren”) nicht auch betroffen?

Ein bisschen kann ich ja den Hintergrund verstehen: wenn sich herumsprechen würde, dass man ungestraft über “Comments” Werbung verschicken darf, könnten Werber auf die Idee kommen und massenhaft Emailadressen auf der eigenen Homepage eintragen.

Ich finde allerdings, nicht die Funktion sollte verboten sein und abgemahnt werden, sondern nur der Missbrauch dieser Funktion.
So würde ich auch als Anwalt argumentieren (nach dem Motto:”Messer sind auch nicht verboten, aber das verletzten damit schon”). Aber ich bin auch nur Laie…

PS: Davon abgesehen ist natürlich eine kostenpflichtige Abmahnung gegen Privatpersonen wie immer totaler Schwachsinn und Abzocke. Die erste Abmahnung sollte kostenfrei sein, so wie es meistens auch bei Rechnungsmahnungen ist.

Echsengott 17. Oktober 2008 um 00:17 Uhr

Wie gut das ich das hier lese, den kann man ja meinen inoffiziellen Blog wieder umbauen.

Tim 17. Oktober 2008 um 00:24 Uhr

Deinem letzten Satz kann ich nur unterschreiben.
So was ist ohne Worte.

Olli (twitter ) 17. Oktober 2008 um 00:40 Uhr

Juhuuu! Sag mal: Gibt es eigentlich einen Abmahnblog. So eine Art Sammelseite für Abmahnungsgründe. Ich würd da gern mal drin stöbern und mir mein Taschengeld aufbessern. Einen willigen Anwalt finde ich sicher und eine Firma ist für diese Einnahmequelle auch schnell gegründet ;p

Lang lebe das freie Internet ^^

Garve 17. Oktober 2008 um 00:49 Uhr

Kinder, Kinder, das Gesetz hat wohl auch nichts zu tun. Erinnert mich an die Wiggum-Szene.

Immer nur das neuste Gesetz kann beschützt werden. Ist vielleicht nicht die beste Möglichkeit, aber dafür die schlechteste ;)

Völlig unangebracht, wie reagiert wurde.

@Carsten: “wegen dem Plugin” wird aber auch als Umgangssprache akzeptiert.

celsius77 17. Oktober 2008 um 01:32 Uhr

Hi Caschy,
Da sitzen ein paar Arbeitslose Jura Studenten rum und haben das Internet als Geldquelle entdeckt.
Mich würde ja Interessieren was der Spaß kostest.

Ja und noch etwas Caschy Du könntest der nächste sein, weil du ein Webanalyse-Tools von Google nutzt und das ist in Deutschland…..
Lies einfach selber nach.
http://www.heise.de/resale/BVD.....ung/116860

Martin 17. Oktober 2008 um 01:54 Uhr

Ich denke ja nicht daran, das Plugin bei mir zu deinstallieren! Welcher Hirnfurz geht denn den geldgeilen deutschen Abmahnern gerade durch den Kopf?!

In meinem Impressum steht klipp und klar: “Soweit auf diesen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.”

Mit der Argumentation dieser Herrschaften könnte man das gesamte Internet abschalten, denn bei jedem Connect und jeder Googlesuche werden mehr Daten ohne eindeutige Zustimmung übertragen, als einem lieb sind.

Meiner Meinung nach wird dieser Blödsinn ganz schnell aus der deutschen “Abmahn-Szene” verschwinden, weil die Argumentation haltlos ist.

Auch ich könnte kotzen, auf welche Ideen geldgierige Möchtegern-Juristen kommen!!!

Markus (twitter ) 17. Oktober 2008 um 03:52 Uhr

@Martin: Es geht ja hier nicht um freiwillig oder nicht freiwillig. Es geht hier darum, dass ich eine fremde Mailadresse angeben kann, und der Eigentümer der Adresse wird dann mit den Maild bei Folgekommentaren bombadiert. Das ist sicher nicht gewünscht, aber möglich.

Fakt ist auch, dass dieses Plugin in diesem Punkt gegen deutsches Recht verstößt, und damit auch jeder, der dieses Plugin einsetzt. Deutsche Gesetze schreiben einen “Double Opt-In” oder so ähnlich vor, also das Abo ist per Bestätigungsmail zu bestellen.

Susanne 17. Oktober 2008 um 05:15 Uhr

dann müsste ja wohl jede email-adresse, die man beim kommentaren angibt, überprüft werden und das heißt dann wohl, keine kommentare mehr in blogs …
Das sieht nach Schäubles de- email adresse aus ;-)

caschy 17. Oktober 2008 um 07:28 Uhr

@celsius77
Ach ja? Datenschutzhinweis steht schon ewig in meinem Impressum. Abmahnungen sind doof – ich fordere für so etwas den guten alten Faustkampf ;)

Oliver 17. Oktober 2008 um 08:28 Uhr

Ich habe es auch “erst mal” abgeschaltet. Blöde Geschichte.

Stephan (twitter ) 17. Oktober 2008 um 08:34 Uhr

Jawoll ja … lasst es uns körperlich austragen. Da kann man echt den Hass bekommen.

Yanni 17. Oktober 2008 um 08:44 Uhr

@Markus
Es kann eine fremde Adressse angegeben werden?!
Richtig!
Genauso kann auch bei diesem Double-Opt-In Verfahren eine falsche angegeben werden. Wenn dann auch noch der “Godfather of Abmahnung” eine von ihm nicht angeforderte Bestätigungsmail bekommt, tja, dann geht es der taz an den Kragen. ;)
Man kann mit ein wenig bösem Willen(Das hat rein gar nichts mit Recht zu tun!) alles und jeden verklagen.
Schöne neue Welt…

Oh, ich habe den Haken gesetzt, wer jetzt wohl Mail bekommt??… ^^

Mac 17. Oktober 2008 um 09:22 Uhr

Ich hab schon wieder so nen Hals und das am frühen Morgen….

Wenn ich, zum Beispiel, bei PEARL den Newsletter abbestellen will, wird mein komplettes ONLINE Konto gelöscht und … was soll ich dagegen machen?
Konto löschen?

Ich bekomme tagtäglich Spam-emails und Hunze und Co.
Und was kann ich dagegen tun?
Was kann ich als “Normalo” gegen diesem Spam machen?
Wen kann ich abmahnen?

In meinen Briefkasten (Realife) kommt massig Werbung, obwohl ich meine Adresse nirgends eingetragen habe, wen kann da abmahnen?

Also langsam aber sicher geht das alles zu weit. Erst kommt die Tante mit den Kochrezepten, dann der Hobbyfotograf und jetzt sind die “Kommentar Abos” dran …

Ich wundere mich das es noch erlaubt ist, das man eine Email angeben muss, wenn man einen Kommentar schreibt.

Die sollen doch erstmal gegen die ganzen PornoViagra Spam Emails angegehen.

Moin … :)
(Ich brauch nen Kaffee …)

korph 17. Oktober 2008 um 09:32 Uhr

@mac

Nur gut, dass du keine Kaffeemarke angegeben hast…

Ich schütt mir jetzt mal ein paar Baldriantropfen in die Tasse (ups.. ist Tasse jetzt ein geschützter Begriff)

PS: Bei soviel Abmahngedöhns und Möchtegernanwälten kann ich gar nicht so viel essen wie ich ko… möchte.

cu

Geralt 17. Oktober 2008 um 09:33 Uhr

Wohl eher wegen dem fehlendem Double-Opt-In. Bzw. es muss einfach geprüft werden. Abmahnung dürfte berechtigt sein.

Mac 17. Oktober 2008 um 09:39 Uhr

Für uns Blogger bleibt dann nur noch das : cocomment.com

Gilly (twitter ) 17. Oktober 2008 um 09:47 Uhr

Ich habe mal den Autor des Plugins angeschrieben und Ihn gebeten eine E-Mail Bestätigung einzubauen.

Papa Bodehase 17. Oktober 2008 um 09:54 Uhr

hmmm, also wären Benachrichtigungs-Emails nicht okay, jedoch Bestätigungsmails für ein Double-Opt-In-Verfahren wären okay?

Logik ist wohl nichts für Juristen!

Mac 17. Oktober 2008 um 10:12 Uhr

Die E-Mail Bestätigung wäre natürlich super.

In der Email könnte dann stehen:

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

Hallo xxxxx,
wenn Du den Beitrag “Guten Morgen Sonne” abonnieren
willst, dann bestätige bitte diesen Link

Sollte sich jemand fälschlicherweise mit Ihrer Emailadresse angemeldet haben, so ignorieren Sie bitte diese Email. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu Entschuldigen.

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

Die Emailadresse die dann nicht bestätigt wird, sollte dann in eine Art “Blacklist” kommen. (Damit diese Email nicht noch mal zu dem falschen Kommentator gesendet wird)

SagichNicht 17. Oktober 2008 um 10:22 Uhr

Tja, irgendwie bringt mich das wieder dazu drüber nachzudenken, mal einen Close auftrag für alle Domains auszudrucken und an den Hoster zu faxen. Soll sich das Internet doch im Ausland abspielen, da kann dann jeder Murks gemacht werden. Außerdem muss man jetzt ja auch noch innerhalb von 60 Minuten auf ne Mail (Impressum) reagieren, aber dafür ist dann wohl keine Telefonnummer im Impressum nötig, oder was ich wieder in der Zeitung lesen musste. Irgendwie macht das Internet so keinen Spass. Man muss ja schon fast eine GmbH mit ordentlich Kapital gründen, damit man mal in Ruhe ein paar kleine Projekte starten kann.

Huffa 17. Oktober 2008 um 10:43 Uhr

“Das Plugin müsste für Deutschland wohl zunächst eine Bestätigung anfordern”

Das muss für alle Länder gelten! Eine Bestätigungsmail ist unbedingt nötig, ich möchte auch nicht, dass andere meine Mailadresse irgendwo angeben und ich danach mit Kommentaren gespammt werde.

Mike 17. Oktober 2008 um 11:06 Uhr

…traurig aber wahr, schneller und einfacher kommen Abmahnanwälte nicht an Ihr Geld… !! Wenig Aufwand viel kassiert!!

atreiu 17. Oktober 2008 um 11:11 Uhr

Warum ist es überhaupt nötig, für Kommentare eine Email anzugeben? Kann man dieses Feld nicht einfach streichen? Bringt doch eh nix, wenn man eine falsche Adresse angegeben kann. Weg mit diesem “Pflichtfeld,” Caschy! :-D
Beim abonnieren von Comments, könnte man (beim allerersten Mal) schon eine Bestätigungsmail anfordern.

PS: Ja, ich weiß, diese Gravatar-Geschichte funktioniert über die Email-adresse. Müsste aber nicht sein, ein geheimer Code würde genauso gut funktionieren…

Mike 17. Oktober 2008 um 11:11 Uhr

@Olli: Hab mal diese 3 Links hier , aber weiß nicht ob die ok sind 1+2+Abmahnblog


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