Abmahnung erhalten – was tun?
Kann schneller gehen als man denkt – und man hat eine Abmahnung im Briefkasten. Nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Rechtsanwalt, der einen scheinbaren Rechteinhaber vertritt, dessen Rechte man verletzt haben soll. Ganz treue Leser wissen, dass so das Foto einer Bockwurst mal eben knapp 700 Euro kosten kann. Momentan sind es aber auch Pornofilme, die abgemahnt werden – Firma XY schaut wer herunterlädt – und dann kann es teuer werden. Wie man nun mit der Sache umgeht beschreibt das 96 Seiten starke PDF welches der Verein gegen Abmahnwahn in Zusammenarbeit mit RA Dr. Alexander Wachs aus Hamburg herausgegeben hat. Das PDF will keine Lösung oder eine Alternative zu einem Anwalt sein – sondern ein Wegweiser. Also – Seite besuchen – PDF herunterladen und informieren.
Ähnliche Beiträge:
- Blogger: Abmahnung, Blogroll, Linkarmut und gekürzte Feeds
- Neue Mozilla Erweiterungsseite
- Abmahnung wegen WordPress-Plugin
- Urheberrechte und so
- WOT – Web of Trust


18 Kommentare zu “Abmahnung erhalten – was tun?”
Klaus sagt
Das Fiese (oder gute, je nach Sicht) bei einer Abmahnung wegen Porn ist ja, dass zusätzlich die Staatsanwaltschaft wegen “Verbreitung von Pornograpfie” ermittelt. Ups…
Kommentar am 25. August 2008 um 09:44 geschrieben.
Ben sagt
Das hier bedeutet doch, dass max. 100 Euro KOSTEN auf einen zukommen, oder? Oder können die RA-Kosten immer noch 1600 Euro z.B. sein wie bei einem Kunden von mir – und 100 Euro der Streitwert?
http://de.wikipedia.org/wiki/A.....n.E2.80.9C
Kommentar am 25. August 2008 um 09:46 geschrieben.
Friedrich sagt
Habe diesen schockierenden Beitrag im WDR gesehen:
http://www05.wdr.de/tv/diestor...../index.jsp
ACHTUNG! wird am 09.09.2008 um 14 Uhr nochmals bei
bei Phönix gesendet und ist unbedingt sehenswert. Es wird dort unter anderem eine böse Falle genannt, die nach Zahlung der Abmahngebühr und Unterlassungserklärung zuschnappt.
Kommentar am 25. August 2008 um 10:30 geschrieben.
hoschi sagt
meine Erfahrung mit diesen [zensiert von caschy]: einfach nich drauf reagieren. Denn wer nicht reagiert, den gibts gar nicht. Außerdem wollen die einen gar nicht vor Gericht zerren, sondern legen nur Wert darauf dass man die Vergleichszhalung macht.
Kommentar am 25. August 2008 um 10:51 geschrieben.
Christoph sagt
@Klaus:
Theoretisch ermittelt die Staatsanwaltschaft. Aber unter uns: Fast alle Verfahren werden aus Mangel an Beweisen eingestellt, denn die Logs der Abmahnkanzleien sind idR zum einen fragwürdig, zum anderen nicht ausreichend Beweiskräftig.
Kommentar am 25. August 2008 um 11:16 geschrieben.
Fränk sagt
was ist bei deinem legendären bockwurstskandal eigentlich rausgekommen?
grüße,
Fränk
Kommentar am 25. August 2008 um 12:49 geschrieben.
Sebastian (
@mondino) sagt
@Christoph: Wenn eine Abmahnung kommt, ist das Verfahren üblicherweise eingestellt. Die Abmahnende Kanzlei kommt nur an die Adresse, wenn sie Akteneinsicht beantragt. Das geht AFAIK nur nach abgeschlossenem Verfahren…
Kommentar am 25. August 2008 um 12:52 geschrieben.
Edoardo sagt
Die Site von »Verein gegen Abmahnwahn« ist aber ziemlich unprofessionell und macht keinen sehr seriösen Eindruck.
Kommentar am 25. August 2008 um 13:06 geschrieben.
hoschi sagt
“willkommen im jahr 98 als Design im Web noch ein Fremdwort war” – so sieht die Seite ungefähr aus. ein schöneres logo und eine andere hintergrundgrafik würde da schon wunder bewirken
Kommentar am 25. August 2008 um 13:16 geschrieben.
caschy (
@caschy) sagt
Darum geht es nicht – dort zählt der Inhalt.
Kommentar am 25. August 2008 um 13:17 geschrieben.
Eugen sagt
Wie machen die es bloss? Meinst Du damit die P2P-Netze?
Oder doch ein Man-in-the-middle-Angriff
Kommentar am 25. August 2008 um 16:56 geschrieben.
Christoph sagt
P2P Netze: Kurz: Die notieren sich die IP (evt loggen die die mittlerweile auch automatisch
Kommentar am 25. August 2008 um 17:34 geschrieben.
Novo sagt
Deshalb läd man nicht über P2P sondern über anonyme Rapidshare Accounts!
mahlzeit!
Kommentar am 27. August 2008 um 16:06 geschrieben.
J.J sagt
Hoschi hat fast recht. Einfach nicht melden ist auch falsch. Den Weg zum Verbraucherschutz suchen und die Fragen. Die raten nämlich zur einer eigenen Unterlassungserklärung.Mit der ist man nicht haftbar. Bei einer Unterlassungserklärung von der Gegenseite ist man dann nämlich 30 Jahre haftbar. Wenn man sie unterschreibt…
Kommentar am 27. August 2008 um 17:42 geschrieben.
Winfried sagt
Hallo Carsten,
habs verpasst, früher aufmerksam zu machen.
Heute 14 Uhr kommt bei Phönix der sehr sehenswerte Beitrag “Die Abmahner”
Viele Grüße
Winfried
Kommentar am 9. September 2008 um 13:16 geschrieben.
5 Trackback(s)