Abmahnsicher Bilder verbloggen dank Amazon?

Kleiner Gedankengang der mir eben kam, nachdem ich über das Amazon Partnernet etwas bestellt hatte. Wer das Partnernet nicht kennt: man verlinkt zum Beispiel einen Artikel mit oder ohne Bild – und bekommt im Falle eines Kaufes eine Provision. Da ich vorhin etwas kaufte sagte ich zu einem Freund, dass er mir mal einen Link generieren solle – schließlich hätte er dann auch was davon. Ich beglücke damit also nicht nur Amazon durch meinen Kauf – sondern auch meinen Kollegen durch die Provision. Danach habe ich mir das Partnernet angeschaut, weil eben dieser Freund auch etwas kaufte – und mir nun was Gutes tun wollte. Soviel zur Vorgeschichte.

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Ich habe mich also für das Partnernet angemeldet und wollte einen Link generieren. Wie ihr am obigen Screen seht, darf ich nun dieses Foto auf meinen Server laden und zum Beispiel in einem Blogbeitrag nutzen. Natürlich muss ich auch den Backlink auf Amazon setzen (nach §4 der Amazon Bedingungen – danke Christian für die Info!).

Ist ja eigentlich ein El Dorado für Blogger – man bloggt eben das, was man eh schreiben wollte – verziert dieses mit einer professionellen Grafik (die man auf das Produkt verlinkt) – und wenn jemand kauft bekommt man zusätzlich Provision.

Oder habe ich da etwas übersehen und nicht verstanden?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Mich wundert schon lange, dass du so selten (nie) Amazon Partner Links verwendest.

    Soweit hast du es auf jeden Fall richtig verstanden. Amazon erlaubt alle Bilder zu nutzen sofern man seinen Partnerlink auf das Bild setzt. Ob das jedoch auch mit allen Herstellern abgesprochen ist wage ich zu bezweifeln. Zumindestens kann ich sagen dass es für mich seit Jahren ohne Probleme (Ärger) funktioniert. Toi toi toi…

    PS: Das ist keine Rechtsberatung!

  2. Partnerlinks? Nö, bisher nicht. Hab ja die Fotos immer selbst gemacht. Aber nachdem ich das gelesen habe, kann ich ja auch mal mehr über meine geliebte Hardware schreiben 🙂

  3. Das war der Grund warum ich anno 2002 dem Amazon-Partnerprogramm beigetreten bin:

    ich wollte auf meiner damaligen Herr-der-Ringe-Website Bildcover abbilden dürfen und man hat mir damals empfohlen am Amazon-Partnerprogramm teilzunehmen.

  4. Aus eben diesem Grund ist das Partnerprogramm von Amazon auch DIE Quelle für Begleitbilder zu CD-Rezensionen 😉
    Wirklich erstaunlich, dass Dir cleverem Kerlchen das erst jetzt in den Sinn kommt g
    Ich wünsch Dir ertragreiche Zeiten 😉

    LG, Neri

  5. Blogs über favorisierte Hardware fände ich super ..

    Ich habe mir sogar vor einem Jahr auf einen Blog von dir hin das LG R500 Notebook gekauft und bin sehr zufrieden. Man steht ja oft vor der Frage, welche Hardware man sich holen soll (quäle mich seit Monaten mit der Frage, welche Externe Festplatte bzw. Gehäuse ich mir holen soll – dachte nur, dass es praktisch wäre, sie auch mal aus der Ferne oder für Freunde zum Daten Tausch netzwerkfähig zu haben … Aber das Angebot, Vor- und Nachteile und die unterschiedlichen Features erschlagen mich …)
    In der Praxis erprobte Hardware aus berufenem Munde vorgestellt, ist sicher eine gute Idee.

  6. @RalfW.: Ich handhabe das ja immer so, dass ich mir erst was neues kaufe, wenn ich den alten Kram von mir wieder verkauft habe. Mal sehen, was nächste Woche bei mir eintrudelt. Habe ordentlich Spielzeug bestellt. Zwei meiner Spielzeuge findet man momentan auf ebay – mein Streaming-Center DSM 320 von D-Link. Geiles Teil, leider nur WEP-Verschlüsselung oder LAN.

  7. Auf der einen Seite stellt sich die Frage, ob man ein kommerzielles Blog betreiben und sich disbezüglich in erhöhte Abmahngefahr begeben will.

    Auf der anderen Seite frage ich mich, ob ich deinem Aussagen trauen soll, wenn du an einem darauf folgenden Kauf verdienst…

  8. @Mario: du weisst aber worauf ich hinaus wollte, oder? Es geht (mir) darum, dass WENN ich halt was schreibe, dieses auch mit netten Bildern versehen könnte.

    Und wenn etwas schrottig ist, dann würde ich das eh schreiben. ich kann ja eh nur über was schreiben, was ich selber mal ausprobiert habe.

  9. Vor nicht allzulanger Zeit habe ich irgendwo, ich meine in irgend einer PC-Zeitschrift (c’t, Channelpartner o.ä.), genau davon gelesen. Angeblich ist es lizenzrechtlich gar nicht so ohne auf das Material zurückzugreifen, denn die Texte und Bilder werden i.d.R. nicht von Amazon, sondern Distributoren, Händlern etc. eingepflegt und Amazon stellt diese dann allen (ungeprüft) zur Verfügung (kann mich auch irren und es betrifft ausschließlich Amazon-Stores). Vielleicht hat das ja jemand der Mitlesenden genauer und richtiger im Kopf, bin da kein Experte.

    Auf die Abmahnsicherheit würde ich mich jedenfalls nicht unbedingt verlassen, lieber selbst Bilder schießen oder aber eben Hersteller fragen.

  10. man muss nur aufpassen. Es muss da ja der iframe einbinden werden. sonst sagt amazon schnell das man gegen deren Teilnahmebedingungen verstößt.. ohne Grund wohl gemerkt.. also einfach das Bild kopieren ist nicht.. wenn muss man den iframe einbinden und das kann schon mal gegen die Konventionen einiger Webseiten sprechen.

    Und amazon ist da auch recht hart. Ich vermute die haben eine grenze. Überschreitet man die Einnahmen sagen Sie auch einfach, das man gegen deren Bedingungen verstoßen hat. Die Produkte haben sie dann Trotzdem verkauft. So machen Sie doppelt profit. Aber so ist es immer wenn ein Unternehmen mächtig wird. Als normaler Webseiten Betreiber hat man dann nicht mehr viel zu melden…

    Anzumerken ist auch, das die Mail teilweise nicht mehr richtig gelesen werden un man nur „Standard“ antworten bekommt…

    Als Fazit.
    Die Einnahmen klein halten, und die Links mit dem ifame einbinden. Sonst kann deren System nur die Amazon besuche Messen. Ab einer gewissen rate Webseiten aufrufe zu Klicks fliegt man auch. Binden man den iframe nicht ein ist die Besuchrate halt immer 0 und somit ist das bei großen Seiten schnell erreicht – wenn viele Leute auf die Werbung klicken.

  11. Es muss da ja der iframe einbinden werden. sonst sagt amazon schnell das man gegen deren Teilnahmebedingungen verstößt.. ohne Grund wohl gemerkt.. also einfach das Bild kopieren ist nicht.. wenn muss man den iframe einbinden und das kann schon mal gegen die Konventionen einiger Webseiten sprechen.

    Komisch, bei mir generiert der offizielle Linkgenerator (im Amazon Partnerprogramm) auch Partnerlinks ohne iframes und das ausgerechnet bei Bild-Links … komisch.

    Und im Support-Forum wird an mehreren Stellen darauf hingeweisen, wie man auch manuell Amazon-Partnerlinks erstellen kann (ohne jegliche iframes und 1px Grafiken).

  12. @caschy: klar. Du meinst wohl eher damit, wenn man eh eine Besprechung schreibt, kann man die wunderbar mit einem Bildchen aufpeppen…

    Als Blogger muss man sich nur mal die Vor- und Nachteile durch den Kopf gehen lassen. Darum geht’s mir.

  13. Genau so meine ich das =)

    Zu deinem „Durch-den-Kopf-gehen-lassen“: Stimmt auch wieder, wirst du hier aber nicht finden =)

  14. Hallo,

    ich denke auch, dass es sich um „Abmahnsichere“ Bilder handelt.
    Hatte eine ähnliche Frage vor Monaten mal an den Partnerprogramm Support gesendet, die mir wie folgt beantwortet wurde. Ich denke, dass ich sie hier so im Wortlaut stehen lassen kann:

    Als Teilnehmer des Partnerprogramms
    ist es Ihnen – wie Sie schon anmerkten
    – gestattet bis zu 100 Coverscans aus dem Amazon.de-Katalog zu kopieren.
    Dazu zählen auch Produktabbildungen.
    Diese können Sie dann jederzeit auch
    wieder austauschen.

    Urheberrechtlich gehören die
    Coverscans und Produktabbildungen den
    jeweiligen Verlagen beziehungsweise
    Herstellern. Amazon.de ist bei der
    Beschaffung von Coverscans auf deren
    Kooperation angewiesen; die Verlage
    und Hersteller stellen uns die Bilder
    zur Verfügung.

    Wichtig: Bei Verstoß gegen unsere
    Teilnahmebedingungen sind Sie nicht
    mehr im Rahmen des Amazon.de
    Partnerprogramms abgesichert.

    Grüße

  15. Die meisten Hersteller bieten i.d.R. Pressematerial an. Darunter sind dann auch Fotos und Texte die man verwenden kann (Obacht! Nutzungsbedingungen beachten). Man ist dann nicht an die kleinen verwaschenen Bildchen von Amazon gebunden und kann u.U. aus einigen sehr guten Bildern auswählen. Die Partnerlinks zu Amazon kann man dann ja dennoch in Textform verwenden.

  16. […Pressematerial an[…] _(Obacht! Nutzungsbedingungen beachten)_

    Genau da liegt aber das Problem: Samsung bspw. hat mir (obwohl der Bericht durchweg positiv war) nicht gestattet, die Pressebilder für die Laptops in meinem Blog zu verwenden – lt. Nutzungsbedingungen ist das nur für „journalistische“ Zwecke gestattet.

    Als privater Blogger und Nicht-Mitglied irgendeines Schreiberling-Verbandes ist meine Art der „Berichterstattung“ als nicht mit „Journalismus“ an sich gleichzusetzen. Die „Blind-und-Ahnungslos-Drauflosschreiber“ diverser „Fachzeitschriften“ dürfen das Bildmaterial hingegen benutzen, und das obwohl deren Artikel teilweise negativ ausfallen bzw. schlichtweg falsch sind.

    Schöne neue Welt… :-\

  17. Da gibt es schon einige Fallen. Zum Beispiel rutscht man durch das Setzen von Amazon-Partnerlinks ruckzuck in den „gewerblichen Bereich“. Das ist nicht nur für das Finanzamt interessant, sondern auch für das Marken- und Wettbewerbsrecht. Und auch was die Pflichtangaben im Impressum angeht, kann sich dadurch einiges ändern.

    Außerdem muss Werbung grundsätzlich als solche gekennzeichnet sein. Ein Bild in einen redaktionellen Beitrag zu setzen und mit einem Partnerlink zu versehen, ohne das Ganze als Werbung zu kennzeichnen, kann möglicherweise als Schleichwerbung abgemahnt werden.

    Das sind natürlich nur rein abstrakte Überlegungen. Ob die Partnerlinks im konkreten Fall Probleme bereiten, muss von einem Anwalt geprüft werden. Generell sehe ich eine solche Methode aber nicht ganz so abmahnsicher, wie sie auf den ersten Blick scheint.

  18. Fritz Walter says:

    OT: Nee, das geht doch meist durch die AGBs. Und das Datenschutzgesetzt erlaubt das noch. Adresshandel ist auch erlaubt. Mich wundert jetzt nichts mehr. Die Datenschutzskandale braucht man nicht, wenn es doch auch ohne geht. Da vergeht einem die Lust auf Online-Shopping. Beim Online-Shopping gibt es noch andere Gefahren.

  19. Soviel Ich weiss darf man bis zu 100 Bilder von Amazon verwenden. Natürlich nur um damit Werbung für Amazon zu machen. Bei einem Blog mit über 100 Seiten kann es dann problematisch werden. Vielleicht ist es dann besser um einen Plugin für Amazon Produkte zu verwenden. Die Fotos stehen dann nicht auf dem Server. (Ich weiss im Moment nur einen guten Plugin. Ist englisch sollte aber auch für Amazon.de funktionieren: reviewazon.com/)

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