Ab heute: Neues Elektroschrottgesetz gültig

Ab heute, den 24. Oktober 2015, tritt das das neue neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Dieses wurde ins Leben gerufen, um die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucher zu vereinfachen. Ebenfalls wird hierdurch der Zoll gestärkt, sodass es nicht mehr so einfach sein soll, alte Geräte illegal in arme Drittländer zu überführen, wo sie dann auf riesigen Deponien landen. Haben viele Händler bereits in der Vergangenheit Altgeräte zurückgenommen, so wird dies nun zur Pflicht, sofern ein gleichwertiges Gerät neu angeschafft wird. 

Als „große Vertreiber“ gelten laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ReaktorsicherheitGeschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche.
Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen, wie es in der Ankündigung heißt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen.

Zukünftig soll es eine Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs möglich machen, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur so anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein.

Mit dem neuen Gesetz sollen EU-Vorgaben zu in Deutschland gültigem Recht werden – doch eigentlich standen wir vorher schon gut da, wenn man in die Zahlen schaut: Mit 7,6 Kilogramm pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie von der EU vorgegeben. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zum Thema:

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„Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen. Auch kommen wir mit diesem Gesetz unserer Verantwortung nach, Gefahren, welche im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Deutschland in Entwicklungsländern entstehen können, zu reduzieren.“

Übrigens: kleinen Schrott konnte man schon lange via Post entsorgen

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. Ich bringe meinen Elektroschrott schon seit Jahren immer zu den Recyclinghöfen bzw. Wertstoffhöfen meines Wohnortes.
    Die Annahme von E-Schrott ist dort gebührenfrei und ich spare mit die Arbeit die Altgeräte an die entsprechenden Händler zurück zu verteilen.

    Somit sollte sich für mich als Endverbraucher durch das Gesetz doch nichts ändern. Weder zum guten als auch nicht zum schlechten. Oder habe ich etwas übersehen ?

  2. Das Gesetz kommt Jahrzehnte zu spät. Inzwischen wird doch ein Großteil dieser Geräte über den Versandhandel gekauft.

  3. Gesetze sind gut aber nutzlos, solange nicht richtig kontrolliert und vor allem hart sanktioniert wird. Und so werden weiterhin Container mit „funktionierenden“ Elektrogeräten in Dritt-Welt-Länder verschifft und dort mittels Lagerfeuer in ihre Einzelteile zerlegt. Es ist vermutlich umweltfreundlicher Elektrogeräte im Hausmüll zu entsorgen und damit thermisch zu verwerten. Die Abgasreinigungsanlagen hierzulande sind exzellent.

  4. Super Sache, in der Schweiz längst Realität.

  5. Das Gesetz kommt Jahrzehnte zu spät. Inzwischen wird doch ein Großteil dieser Geräte über den Versandhandel gekauft.

    Und? Auch diese sind natürlich zur Rücknahme verpflichtet.

    Gilt die Rücknahmepflicht auch für den Onlinehandel?

    Der Rücknahmezwang bei Neukauf soll auch für Internethändler gelten. Amazon verlangt derzeit einen Pauschalpreis von 15 Euro in Deutschland, wenn zum Beispiel bei der Lieferung der neuen Waschmaschine die alte mitgenommen werden soll. Das wäre künftig hinfällig.

    Das Umweltministerium empfiehlt Rücknahmekooperationen mit dem stationären Handel oder Partnerschaften mit Sozialeinrichtungen wie der Caritas, die mit der Verwertung Geld verdienen könnten. </blockquote

  6. @Anon: Und wie stellst Du Dir das vor? Eine Kiste voll Elektroschrott einfach portofrei an Amazon schicken? 😉

    Wir reden hier von beliebigem Elektroschrott und nicht nur von Altgerätemitnahme beim Neukauf von Großgeräten.

  7. Völliger Humbug. Ich mach meine alten Geräte mittels einer Spaltaxt passend für den Hausmüll. Das geht schnell und bequem. Geräte mit einer „Kantenlänge von weniger als 25cm passen eh in jede Mülltonne,Größere Geräte, wie Waschmaschinen, nimmt der Schrott- und Lumpensammler mit, der hier zwei mal im Monat durch die Straßen zieht.
    Und ob das Zeug nun auf Deponie oder in der dritten Welt landet ist mir völlig egal, hautsache ich bin den Mist quit.

  8. Der Mann hat den Sinn nicht verstanden.
    Elektroschrott enthält wertvolle Rohstoffe, die auch aus Gründen des Umweltschutz nichts im Hausmüll zu suchen haben.

  9. Paul Brusewitz says:

    @Anon
    > Amazon verlangt derzeit einen Pauschalpreis von 15 Euro in Deutschland, wenn zum
    > Beispiel bei der Lieferung der neuen Waschmaschine die alte mitgenommen werden soll.
    > Das wäre künftig hinfällig.

    Oder auch nicht. Amazon muss Geräte kostenlos zurücknehmen, aber nicht kostenlos transportieren (lassen). Du hast dann die Wahl das Gerät selbst zu einer von Amazon benannten Stelle zu transportieren oder 15,. Euro an das Transportunternehmen zu bezahlen – was Dir ggf. Dein Neugerät geliefert hat – um Dein Altgerät abzutransportieren.

    Das wäre auch eine Interpretationsmöglichkeit des Gesetzes, denke ich.

    MfG P.B.

  10. Paul Brusewitz says:

    > Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft
    > noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Wir
    > schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz
    > wertvoller Ressourcen.

    Geschwätz!

    Wir hatten hier in Berlin jahrelang die „Gelbe Tonne Plus“. Darin konnten u.a. Holz, Metall und Elektro-Kleingeräte entsorgt werden, um dann zum Recycling zu gehen. Das private Unternehmen verdiente damit richtig gut Geld.

    Daraufhin kamen die Berliner Stadtreinigung auf die Idee, von dem Kuchen auch ein Stück abhaben zu wollen. Sie schufen eine alternative Tonne – die „Orangene Tonne“.

    Da sie aber keine Lust hatten, dieselben Leistungen wie die Privatfirma zu bieten, setzten sie alle Hebel in Bewegung um die Konkurrenz zu Einschränkungen zu zwingen. Wie macht man das als Landeseigener, subventionierter Betrieb? Man wendet sich an die Landesregierung.

    Die drohte dann dem Betreiber der „Gelben Tonne“ mit Entzug der Aufstellgenehmigungen und der private Entsorger knickte ein, um wenigsten einen Teil vom Geschäft zu behalten.

    Ergebnis: Beide Tonen bieten dieselben Entsorgungeinschränkungen – kein Holz, kein Metall, keine Elektro-Kleingeräte.

    Seitdem schmeissen die Leute das Zeug wieder in den Hausmüll.

    So wird in Berlin Umweltpolitik gemacht.

    MfG P.B.

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