Abmahnung erhalten – was tun?

Kann schneller gehen als man denkt – und man hat eine Abmahnung im Briefkasten. Nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Rechtsanwalt, der einen scheinbaren Rechteinhaber vertritt, dessen Rechte man verletzt haben soll. Ganz treue Leser wissen, dass so das Foto einer Bockwurst mal eben knapp 700 Euro kosten kann. Momentan sind es aber auch Pornofilme, die abgemahnt werden – Firma XY schaut wer herunterlädt – und dann kann es teuer werden. Wie man nun mit der Sache umgeht beschreibt das 96 Seiten starke PDF welches der Verein gegen Abmahnwahn in Zusammenarbeit mit RA Dr. Alexander Wachs aus Hamburg herausgegeben hat. Das PDF will keine Lösung oder eine Alternative zu einem Anwalt sein – sondern ein Wegweiser. Also – Seite besuchen – PDF herunterladen und informieren.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. Das Fiese (oder gute, je nach Sicht) bei einer Abmahnung wegen Porn ist ja, dass zusätzlich die Staatsanwaltschaft wegen „Verbreitung von Pornograpfie“ ermittelt. Ups…

  2. Das hier bedeutet doch, dass max. 100 Euro KOSTEN auf einen zukommen, oder? Oder können die RA-Kosten immer noch 1600 Euro z.B. sein wie bei einem Kunden von mir – und 100 Euro der Streitwert?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Neue_Obergrenze:_100_Euro_pro_Abmahnung_bei_.E2.80.9Eeinfach_gelagert_und_nicht_gewerblichen_Urheberrechtsverletzungen.E2.80.9C

  3. Habe diesen schockierenden Beitrag im WDR gesehen:

    http://www05.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2008/0818/index.jsp

    ACHTUNG! wird am 09.09.2008 um 14 Uhr nochmals bei
    bei Phönix gesendet und ist unbedingt sehenswert. Es wird dort unter anderem eine böse Falle genannt, die nach Zahlung der Abmahngebühr und Unterlassungserklärung zuschnappt.

  4. meine Erfahrung mit diesen [zensiert von caschy]: einfach nich drauf reagieren. Denn wer nicht reagiert, den gibts gar nicht. Außerdem wollen die einen gar nicht vor Gericht zerren, sondern legen nur Wert darauf dass man die Vergleichszhalung macht.

  5. @Klaus:
    Theoretisch ermittelt die Staatsanwaltschaft. Aber unter uns: Fast alle Verfahren werden aus Mangel an Beweisen eingestellt, denn die Logs der Abmahnkanzleien sind idR zum einen fragwürdig, zum anderen nicht ausreichend Beweiskräftig.

  6. was ist bei deinem legendären bockwurstskandal eigentlich rausgekommen?

    grüße,

    Fränk

  7. @Christoph: Wenn eine Abmahnung kommt, ist das Verfahren üblicherweise eingestellt. Die Abmahnende Kanzlei kommt nur an die Adresse, wenn sie Akteneinsicht beantragt. Das geht AFAIK nur nach abgeschlossenem Verfahren…

  8. Die Site von »Verein gegen Abmahnwahn« ist aber ziemlich unprofessionell und macht keinen sehr seriösen Eindruck.

  9. „willkommen im jahr 98 als Design im Web noch ein Fremdwort war“ – so sieht die Seite ungefähr aus. ein schöneres logo und eine andere hintergrundgrafik würde da schon wunder bewirken

  10. Darum geht es nicht – dort zählt der Inhalt.

  11. Firma XY schaut wer herunterlädt – und dann kann es teuer werden.

    Wie machen die es bloss? Meinst Du damit die P2P-Netze?

    Oder doch ein Man-in-the-middle-Angriff 😉

  12. P2P Netze: Kurz: Die notieren sich die IP (evt loggen die die mittlerweile auch automatisch 😉

  13. Deshalb läd man nicht über P2P sondern über anonyme Rapidshare Accounts!

    mahlzeit!

  14. Hoschi hat fast recht. Einfach nicht melden ist auch falsch. Den Weg zum Verbraucherschutz suchen und die Fragen. Die raten nämlich zur einer eigenen Unterlassungserklärung.Mit der ist man nicht haftbar. Bei einer Unterlassungserklärung von der Gegenseite ist man dann nämlich 30 Jahre haftbar. Wenn man sie unterschreibt…

  15. Hallo Carsten,

    habs verpasst, früher aufmerksam zu machen.
    Heute 14 Uhr kommt bei Phönix der sehr sehenswerte Beitrag „Die Abmahner“

    Viele Grüße
    Winfried

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