Sind eigene Fotos Eigentum?

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Nicht alles darf man "einfach so" fotografieren und im Internet veröffentlichen. Ein blanker Hohn, oder? Ich meine  – man fotografiert ein Gebäude – oder in meinem Falle im Zoo – und ich darf die Bilder nicht veröffentlichen?

Bernd hat mich darauf aufmerksam gemacht. Nicht mal im Tierpark Hagenbeck darf man fotografieren und die Bilder online veröffentlichen. Dieses darf man nur mit ausdrücklicher Genehmigung. Diese habe ich vorhin schriftlich angefragt – mal sehen, ob und wann ich eine bekomme. Ich halte euch auf dem laufenden. Solange könnt ihr bei Bernd ja weiterlesen, was man fototechnisch nicht einfach so veröffentlichen sollte…

Seit meiner 700 Euro teuren Bockwurst bin ich ja extrem vorsichtig geworden.

Obiges Foto entstammt meiner Flickr-Sammlung und zeigt Bremerhaven bei Nacht – wenn man von der Geestebrücke schaut.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. das wusste ich leider auch noch nicht :-(, auf der anderen Seite macht man ja so Werbung für besagten Zoo ..

  2. Tja, wären wir mal Anwälte geworden 😉

  3. Also im Fall von einem Tierpark kann ich das verstehen. Ob es jetzt aus Marketing- und Imagesicht sinnvoll ist oder nicht ist ne andere Frage aber sofern das Privatgrund ist, sehe ich ein wenn man lieber seine eigenen Postkarten verkauft als die Leute Bilder machen lässt.

  4. Meißt steht auch ein entsprechender Passus auf der Eintrittskarte oder vor dem Eingang.
    Ich habe auch schon mal einen „Rüffel“ bekommen weil ich eine Landesbank fotografiert habe.

    So ganz nachvollziehbar finde ich das auch nicht und in meinem nächsten leben werde ich wohl Anwalt.

  5. Bei ner Landesbank kann ichs ja fast noch verstehen (Stichwort: „Ausspähen“), wobei ich das genauso sinnvoll finde, wie es Terroristen zu verbieten ihre eMails zu verschlüsseln 😉

    Es scheint gemeinhin bei vielen noch nicht angekommen, dass sich das Internet bervorragenst, sogar ohne eigenes Zutun als virale Werbeplattform (ich erinnere da mal an die Mentos/Cola Racketen) nutzen lässt.
    Das zieht sich wohl durch alle Organisationsgruppen.
    Bis sich da was ändert wird man wohl noch etwa ein Jahrzehnt warten müssen.
    Im Laufe dieser Zeit wird sich wohl noch der ein oder andere ärgern, diesen Trend komplett verschlafen zu haben.

  6. Öffentliche Gebäude dürfen von außen (ohne Zustimmung) fotografiert werden. Das gilt auch für den Eifelturm oder das Atomium.

    Im Himblick auf Rechte des Archtitekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist.


    Herr Distler sollte sich besser erkundigen.

    MfG
    Martin

  7. Herr Distler hat sich informiert und deshalb auch die entsprechende Wiki-Seite verlinkt. Die Panoramafreiheit gilt nicht in allen Ländern, z. B. Frankreich und Belgien, da ist es vollkommen egal, was das deutsche Recht sagt. Daher sind auch Bilder vom Eiffelturm und dem Atomium kritisch zu betrachten. Gerade wenn man im Urlaub im Ausland ist, denkt man über so etwas ja oft nicht nach.

    Mein Hinweis an Carsten ging speziell auf das Thema Hagenbeck ein und hatte mit der Panoramafreiheit nichts zu tun. Das ist wieder ein anderes Thema, welches ich wie gesagt zu Wikipedia verlinkt habe.

    Nebenbei bemerkt: Wenn du einen Kommentar über mich bzw. einen meiner Beiträge schreibst, wäre es nett, dies auch in meinem entsprechenden Beitrag zu tun, damit ich auch entsprechend darauf antworten kann.

  8. also ich finde das relativ lächerlich. warum darf man, wenn man ein schönes bild im tierpark hagenbeck aufgenommen hat, dieses nicht veröffentlichen? und vor allem, wenn ich, zum beispiel, eine Blume im Tierpark Hagenbeck knipse und veröffentliche, wie wollen die nachweisen, das es auch genau DA aufgenommen wurde?

    Das Recht am Bild liegt beim Fotografen selber, es sei denn, es ist am jeweiligen Eingang ausdrücklich ausgewiesen, das es verboten ist.

    Ich hab auf Graceland in Memphis auch Fotos gemacht und diese veröffentlicht, man darf diese nur nicht in einer Gewinnbringenden Gallerie veröffentlichen.

    Wie gesagt, ich finde es a) lächerlich und b) teilweise schwer nachweisbar, wo die Bilder aufgenommen wurden.

  9. Das Problem bei Hagenbeck ist, das es ein Privater Zoo ist, im gegenteil meinetwegen zum Zoo in Berlin. Damit kann Hagenbeck schon sagen, das es nicht möchte, das Fotos veröffentlicht werden. Es ist so ähnlich, als wenn jemand von deiner Wohnung Fotos macht und die dann ins Internet stellst… oder möchtest du das?

    Es gibt auch löbliche Ausnahmen die extra darauf hinweisen das Fotos erlaubt sind wie das Miniatur Wunderland in Hamburg.

  10. Ich weiß es zwar nicht genau aber könnte mir vorstellen, dass auch ein Zoo im Staatsbetrieb sagen darf, dass man keine Bilder die darin aufgenommen werden veröffentlichen darf. Warum sollte das da anders sein? Nur weil der Zoo sich aus Berliner Steuern finanziert?

    Ob so etwas sinnvoll oder lächerlich ist, ist wie gesagt eine andere Frage. Meiner Meinung nach kann man so etwas auch übertreiben…

  11. Aus der Zeit, als ich noch mit meiner SLR durch diverse Zoos in NRW zog, um alle Objektive auszuprobieren, erinnere ich mich nur noch an die Schilder, das die gewerbliche Nutzung dort gemachter Aufnahmen einer schriftlichen Erlaubnis bedürfe. Das kann ich mit meinem Rechtsverständnis so gerade noch nachvollziehen.
    Das mit dem generellen Veröffentlichungsverbot ist mir dagegen völlig unbekannt (ich war schon Jahrzehnte nicht mehr im Zoo…wenn wir dabei die Bronx mal aussen vor lassen 😉 und genauso völlig unverständlich.
    Aber wie schon von sub angesprochen, dürfte es im Einzelfall schwerfallen nachzuweisen, wo genau bestimmte Aufnahmen gemacht wurden.

    -dg

  12. 3lektrolurch says:

    Also, immer schön dran denken und die Bilder geolokalisieren!!

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